In den
ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war
Jakob Friedrich Weishaar einer der
prominentesten Persönlichkeiten Württembergs. Er trug
entscheidend dazu bei, dass die württembergische Verfassung von
1819 zustande kam. Von 1820 bis 1830 war er Präsident der
Abgeordnetenkammer Württembergs und damit im Zentrum der Macht.
Seine steile politische Karriere und seine loyale Haltung
gegenüber König Wilhelm I. ermöglichten ihm 1822 bzw. 1825 den
Kauf des Schlosses Köngen. Durch diesen Kauf
und den dazu gehörigen Gütern vom Haus Württemberg hat Jakob
Friedrich Weishaar die Geschicke des Ortes Köngen maßgeblich
beeinflusst. Ihm ist es auch zu verdanken, dass das Schloss vor
dem Verfall bewahrt wurde. Wer war dieser Mann, der es aus
einfachen Verhältnissen bis zu württembergischen Ministerehren
brachte?
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Jakob Friedrich Weishaar (*
1775, † 1834)
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Jakob
Friedrich Weishaar wurde am 3.
März 1775 in Korb im Remstal geboren. Sein Vater (Joseph, *
1741, † 1790) war Bauer und Weingärtner, von 1787 bis zu
seinem Tod auch Schultheiß der kleinen Gemeinde. Die Mutter (Eva
Barbara, geb. Klink, * 1741, † 1786) hatte Jakob Friedrich
bereits verloren, als er elf Jahre alt war. Seine drei
Geschwister starben bereits als Kinder. Von den
Lateinschulen in
Waiblingen
und Vaihingen führte ihn sein Weg über das
Gymnasium Illustre in Stuttgart
und die
Klosterschule Bebenhausen
an die
Universität Tübingen.
Sein Studium der Rechtswissenschaft schloss er
am 11. Januar 1798 mit dem Doktortitel ab. Ab 1798 begab er sich
für zwei Jahre auf Reisen, vor allem durch Deutschland und
Frankreich "und befreite sich, durch Beobachtung fremder Sitten,
Begriffe und Einrichtungen von heimatlicher Einseitigkeit". Nach
seinen Studienreisen ließ sich Jakob Friedrich Weishaar als
Rechtsanwalt und herzoglich württembergischer
Hofgerichtsadvokat in Stuttgart nieder. Ab 1802
veröffentlichte er eine Reihe von
rechtswissenschaftlichen Schriften, wobei sein 'Handbuch
des württembergischen Privatrechts'
(3 Bände), das von 1804 bis 1808 in erster Auflage beim Verlag
Johann Friedrich Cotta erschien,
besondere Beachtung fand. Von 1806 bis 1811 war Weishaar
Mitglied des Konsulentencollegiums in
Stuttgart. In diesem Kollegium konnten sich die sogenannten
Niedergerichte, die meistens nicht Juristen besetzt waren,
Rechtsrat einholen.
Nach dem Sieg Napoleons über österreichische
und russische Truppen in der Schlacht von Austerlitz
am 2. Dezember 1805 erhielt Württemberg im Brünner
Vertrag vom 12. Dezember 1805 große Teile aus dem
bisherigen Vorderösterreich sowie Güter der geistlichen
Ritterorden und der Reichsritter. Am 18. September 1805 wurde
Württemberg ein Königreich. Herzog Friedrich II. von
Württemberg
erhielt zusätzlich zu seiner uneingeschränkten Souveränität von
Kaiser Napoleon den Titel eines Königs. Ziel
von
König Friedrich I. von Württemberg war die Bildung
eines straff geordneten Staatswesens mit einheitlichem
Recht. Aus den Alt- und Neuwürttembergern, Hohenlohern,
Ellwangern, Vorderösterreichern u.a. sollte ein
württembergisches Volk geformt werden.
Dichter wie zum Beispiel Justinus
Kerner ("Preisend
mit viel schönen Reden ...) und Ludwig
Uhland (Vaterländische
Gedichte) waren an dem Versuch einer Identitätsbildung
beteiligt.
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Herzog Friedrich II. von Württemberg =
König Friedrich I.
(reg.
1797-1816, ab 1806 König von
Württemberg)
Gemälde von Johann Baptist Seele
(1774-1814) um 1806. Landesmuseum
Württemberg Inv. Nr. N
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Bereits am 30. Dezember 1805 wird die
bisherige
ständische Verfassung von König Friedrich I.
aufgehoben. Das Religionsedikt von 1806
verkündet die
Gleichberechtigung der christlichen Glaubensbekenntnisse. Dadurch wird die Sonderstellung der
"Neuwürttemberger" beendet, denen schon im Februar 1803
die freie Religionsausübung zugesagt worden war. Ebenfalls im
Jahr 1806 kommt es auf altwürttembergischen Gebiet
(Gebiet am mittleren Neckar mit den Städten Stuttgart,
Ludwigsburg und Tübingen) zur Umwandlung der ständischen
Steuer- und Schuldenverwaltung in eine
königliche Staatskasse. Der beträchtliche
Landbesitz der evangelischen Kirche
ging an den Staat. Die Einnahmen aus diesen Gütern wurden nun
für öffentliche Ausgaben (Schul-, Kranken-, Wohlfahrtswesen)
verwendet. Der 'Geheime Rat', das
Kernstück des altwürttembergischen Regierungssystems, wurde
abgeschafft. Auch die
kommunale Selbstverwaltung wird fast
vollkommen beseitigt. Im Jahr 1807 verkündet der König das
Auswanderungsverbot. Auf neuwürttembergischem
Gebiet wird die Freiheit der Reichsstädte aufgehoben
und der Adel unter die Souveränität des Königs gezwungen.
Als nach den Niederlagen Napoleons im russischen Feldzug 1812
und in der Schlacht bei Leipzig im Jahre 1813 die französische
Fremdherrschaft in Deutschland beendet war, griff Jakob
Friedrich Weishaar immer häufiger in die
politischen Diskussionen
der Zeit ein. Er stellte sich als Abgeordneter für die
Stadt Stuttgart zur Wahl und begann damit seine
politische Laufbahn.
Allerdings konnte er nur
wenig Stimmen für sich gewinnen. Nach dem Scheitern in Stuttgart
wird Jakob Friedrich Weishaar 1815 im Oberamt Kirchheim
/ Teck mit großer Mehrheit in die Ständeversammlung
gewählt.
Jakob Friedrich Weishaar gehörte der
Gruppe der Altwürttemberger
an, die eine
Wiederherstellung der ständischen Verfassung
und damit jener Rechte anstrebte, die
König Friedrich I. von Württemberg
beseitigt hatte. Der Dichter und Doktor der Jurisprudenz
Ludwig Uhland, übrigens ein enger
Mitstreiter Jakob Friedrich Weishaars, wollte "das Vertrauen und
die Eintracht zwischen Volk und Herren" zur Grundlage des neuen
württembergischen Staates machen. Weishaar hat sich an allen
Diskussionen über eine neue Verfassung
beteiligt. Er galt bald als geistiger Führer der
Opposition (der Altwürttemberger).
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Ludwig Uhland (*1787,
† 1862)
"Der Deutsche ehrt in
allen Zeiten der Fürsten heiligen Beruf doch liebt
er, frei einherzuschreiten und aufrecht, wie ihn Gott
erschuf".
"Wo je bei altem,
guten Wein der Württemberger zecht, da soll der erste
Trinkspruch sein, das alte, gute Recht".
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Um einer vom 'Deutschen Bund'
aufgenötigten
'landesständischen Verfassung' zuvorzukommen,
legte König Friedrich I. im Januar 1815 dem
Staatsrat seine Überlegungen zu einer gemäßigten
monarchischen Verfassung für Württemberg vor. Im
Anschluss daran berief er eine königliche
Verfassungskommission ein, die die Grundlagen dafür
erarbeiten sollte. Dazu gehörte auch die Vorbereitung der Wahl
der Landstände. Am 15. März 1815 präsentierte der König dem württembergischen Landtag einen
Verfassungsentwurf, in dem Gleichheit vor dem
Gesetz, Religionsfreiheit, Freiheit der Auswanderung, Schutz
gegen willkürliche Verhaftung und Strafe, Sicherheit des
Eigentums und eine am Vermögen ausgerichtete Besteuerung
vorgesehen war. Das alte Recht der Stände war fast vollständig
aufgehoben.
Der
König beanspruchte die volle Finanz-
und Steuerhoheit für
sich und wollte damit ganz allein über die Abgaben bestimmen,
welche die Württemberger zu leisten hatten. Mitwirkung und
Mitbestimmung der Landstände war nicht vorgesehen.
Jakob Friedrich Weishaar
wurde als
landständischer Vertreter in das
Komitee berufen, das mit einem Rechtsgutachten
den Verfassungsentwurf des Königs
prüfen und in Verhandlung mit den königlichen
Staatsräten treten sollte. Er entwickelte in diesem Komitee die
ständische Verhandlungsstrategie
mit sechs Grundsätzen. Diese beinhalteten unter anderem
den
Minimalkonsens der Stände, ohne deren
Anerkennung keine weiteren Verhandlungen möglich sein sollten.
Sie enthielten auch die wesentlichen
Elemente der alten Verfassung. Dazu gehörte
auch die Herstellung des alten Kirchenguts (um es dem Zugriff
des Königs zu entziehen), die Revision aller seit 1806
erlassener Gesetze durch eine gemeinsame Kommission (da
sie sozusagen gesetzwidrig ohne die Zustimmung der Stände vom
König erlassen worden waren) und die Freizügigkeit in der
Auswanderung. Die
Forderung nach permanenter Repräsentation der
Stände durch
gleichbleibende Ausschüsse war neu. Bisher berief der Herzog bzw.
der König die Stände nach Gutdünken ein. Meist war
das dann geschehen, wenn der König Geld von den Ständen brauchte.
Der
Landtag lehnte den Verfassungsentwurf des Königs ab.
Die Abgeordneten beharrten auf ihrer Forderung, am Aufbau
und Gestaltung der Verfassung mitwirken
zu können. Am 26. Juni 1805
verlangte das Parlament in einem Schreiben an den
König die Wiedereinführung der Steuerverwaltung
durch die Stände, die Wiederherstellung des
altwürttembergischen Kirchenguts und die
Einsetzung eines permanenten ständischen
Ausschusses zur Mitsprache bei den laufenden
Regierungsgeschäften.
Die 'Altwürttemberger' bestanden
auf der Wiedereinführung der von König Friedrich
I. aufgehobenen landesständischen
Verfassung und
verlangten, sie mit gewissen Abänderungen auf 'Neuwürttemberg' auszudehnen.
Sie pochten auf das, was sie als ihr "altes,
gutes Recht" verstanden.
Dabei bezogen sie sich auf den Tübinger Vertrag
von 1514. König
Friedrich I. reagierte auf
diese Forderungen schroff: Er befahl eine Sitzungspause
des Parlaments, die 26. Juli 1815
beginnen sollte. Unter dem Druck des Parlaments
und auch der Bevölkerung ließ der König ein aus
12 Personen bestehendes Komitee zu, das die
Verfassung weiter beraten sollte. Neue
Verhandlungen über die Verfassung scheiterten
jedoch. In einem Reskript
vom 5. August erklärte der
König die Ständeversammlung offiziell für
aufgelöst. Die Landesherren von Österreich,
Preußen und Hannover, die in ihrem Land ein
ähnliches Aufbegehren ihrer Parlamente
befürchteten, drängten Friedrich zum Einlenken.
So kam es dazu, das der Landtag am 15. Oktober
1815 'kraft königlichem Entschluss' erneut
zusammentreten konnte.
Einen Monat nach der erneuten Zusammenkunft der
Volksvertreter, zeigte sich König Friedrich I.
bereit, den Bewohnern Altwürttembergs ihre alte
Verfassung zurückzugeben
und Neuwürttemberg eine neue Verfassung zu geben.
Sein oberstes Ziel, für ganz Württemberg eine einheitliche
Verfassung durchzusetzen,
gab er jedoch nicht auf. Den Landständen bot er
deshalb an, sämtliche seit dem Jahr 1806 erlassenen
Gesetze gemeinsam einer gründlichen Revision zu
unterziehen. Außerdem versprach er, dem Steuerbewilligungsrecht
des Parlaments zuzustimmen.
Trotz der Kompromissbereitschaft des Königs gab es
bei den Verhandlungen zwischen den Landständen und
der Regierung so gut wie keine Fortschritte.
Das alphabetische Register zu den
"Verhandlungen in der Versammlung der Landstände des
Königreichs Württemberg" zeigt, wie sich
Jakob Friedrich Weishaar sich an allen
Diskussionen über die Verfassung beteiligt hat und
wie es dazu kam, dass er bald als geistiger Führer
der Altwürttemberger galt. Seine Wähler waren mit
der Entscheidung der Ablehnung des
Verfassungsentwurfs offensichtlich einverstanden.
Die Stadt Kirchheim dankte ihm 8. August 1815 mit
der Übergabe der Ehrenbürgerurkunde.
König Friedrich I.
starb am 30. Oktober 1816 an den Folgen einer schweren
Erkältung. Bis zu seinem Tode war es zu keiner Einigung
zwischen ihm und dem Landtag gekommen.
Nach dem Tode König Friedrichs I. setzte
König Wilhelm I. von Württemberg (reg. 1816 -
1864) die Verhandlungen mit den Landständen fort. Sowohl
der König als auch die Landstände glaubten, den
Verfassungsstreit für ihre Seite entscheiden zu können. Anfang
März 1817 legte Wilhelm I. einen überarbeiteten
Verfassungsentwurf vor,
der auf den Prüfstand der Stände kam. Jakob Friedrich
Weishaar wurde - allerdings erst nach mehreren
Wahlgängen - am 15. März 1817 zum provisorischen
Vizepräsidenten der Ständeversammlung gewählt. Damit
begann seine eigentliche politische Karriere. In vielen
Diskussionen machte er den Willen der Altwürttemberger
deutlich, die Verfassung als einen Vertrag
zwischen Fürst und Volk zu beschließen. In dem Vertrag
sollten die Rechte und Pflichten beider Teile festgelegt werden.
Nach den Worten von
Ludwig Uhland war es erforderlich, "das
Vertrauen und die Eintracht zwischen Volk und Herren" zur
Grundlage des neuen württembergischen Staates zu machen. Die 'Neuwürttemberger' (die
Bevölkerung in den 1805 zugeschlagenen Territorien)
wollten sich am Kampf für den Vertrag und für das alte, gute
Recht nicht beteiligen. Im März 1817 stimmten die 42
Vertreter Neuwürttembergs im Landtag für die Annahme
des von König Wilhelm I. vorgelegten Verfassungsentwurfs. Man
hatte keine Einwände dagegen, dass Friedrich mit den
reichsgräflichen und reichsritterschaftlichen Privilegien wie
zum Beispiel der speziellen Gerichtsbarkeit von Adligen, Schluss
gemacht hatte. Die Fragen nach der Rechtsgrundlage
der königlichen Herrschaft interessierten
die Neuwürttemberger nur wenig. Eine Annäherung der Standpunkte
war nicht in Sicht. Am 26. Mai 1817 stellte König Wilhelm I. ein
Ultimatum, in dem er die Ständeversammlung aufforderte, sich
innerhalb von acht Tagen über die Annahme des
Verfassungsentwurfs zu erklären. Es war Jakob Friedrich Weishaar,
der in der Sitzung vom 2. Juni 1817 die Rede gegen die Annahme
des Verfassungsentwurfs hielt, da sich die Verhandlungspartner
nicht in den entscheidenden Punkten einigen konnten. Der Entwurf
wurde an diesem Tag mit 67 gegen 42 Stimmen vom Landtag
zurückgewiesen. Zwei Tage später, am 4. Juni 1817 baten
insgesamt 35 Mitglieder des Landtags, unter ihnen Weishaar, den
König um die Wiederherstellung der alten Verfassung für das
Erbland (Altwürttemberg). Am 5. Juni löste Wilhelm I. die
Ständeversammlung auf. Von Juni 1817 bis Januar 1819 regierte
der König ohne Landstände de jure absolutistisch. In dieser Zeit
reorganisierte er die Staatsverwaltung. Die Leibeigenschaft
wurde aufgehoben, die grundherrlichen Abgaben erleichtert und
die Auswanderungsfreiheit wieder hergestellt. Gleichzeitig
suchte er - allerdings erfolglos - nach einer Lösung der
Verfassungsfrage auf Bundesebene. Nach Meinung von Fürst
Metternich verstießen Verfassungsverträge gegen das monarchische
Prinzip.
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König Wilhelm I. von
Württemberg
(*1781, reg. 1816-1864)
Gemälde von Nicaise de Keyser
(1813-1887) im Jahr 1848. Privatbesitz.
Ausstellungskatalog: Große
Landesausstellung Baden-Württemberg
2006.
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Ende 1818 verkündete König Wilhelm seine
Absicht, die Staatsreformen in naher Zukunft
durch eine Ständeversammlung bestätigen zu
lassen. Die vorbereitende Kommission traf sich
im Februar 1819. Ihre ersten Ergebnisse im April
1819 ließ der König durch geheime Gutachten
überprüfen. Auch Jakob Friedrich
Weishaar, der seit 1818 in der
Verfassungsfrage einen Kompromisskurs
ansteuerte, wurde unter dem Siegel der
Verschwiegenheit ebenfalls vom König um eine
Stellungnahme gebeten. Auf der
Ständeversammlung am 13. Juli 1819
erfolgte der entscheidende Durchbruch zugunsten
des von Weishaar maßgeblich mitgestalteten
Verfassungsentwurfs.
Die Furcht vor einer oktroyierten
Verfassung hatte die Bereitschaft der in
Ludwigsburg tagenden Versammlung zu einer
Einigung mit der Regierung gesteigert. Auch
König Wilhelm I. bei den Volksrechten und der
Repräsentation der Bevölkerung weitgehende
Zugeständnisse. Schließlich kam es
zu einem zwischen Regierung und Ständen
geschlossenen Vertrag.
Am 23. September 1819 wurde die neue Verfassung
im Ludwigsburger Schloss bestätigt. Die
württembergische Verfassung von 1819 war kein
"Gnadengeschenk" des Monarchen. Vielmehr hatten
königliche Regierung und Landtag einen
Verfassungsvertrag ausgehandelt, der einen
Kompromiss zwischen altständischen
Traditionen und den
Grundsätzen einer modernen konstitutionellen
Monarchie darstellte.
Wesentliche Elemente dieser Verfassung sind:
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Die Verfassung
setzte die konstitutionelle
Monarchie für Württemberg, wonach
die Staatsgewalt in der Hand des
Fürsten liegt, die
Landstände aber deren Ausübung in
bestimmten Fällen - wie zum Beispiel
bei der Festlegung des Staatsbudgets
- beschränken können. .
Die Verfassung von 1819 bedeutete
das Ende
des Absolutismus in
Württemberg. Hervorzuheben ist, dass
der König die Verfassung nicht - wie
andere deutsche Dynasten - einseitig
oktroyierte, sondern als Vertrag
mit den Landständen vereinbarte.
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Erste Kammer: Prinzen
des königlichen Hauses, Vertreter
des Hochadels, vom König ernannte
Mitglieder auch bürgerlicher
Herkunft. Außerdem Vertreter der
Kirchen, des Handels und der
Industrie, der Landwirtschaft und
des Handwerks.
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Kammer der Abgeordneten:
In dieser 'Zweiten Kammer' hatten
auch nicht gewählte Abgeordnete Sitz
und Stimme. Neben den 13 Vertretern
des ritterschaftlichen Adels, saßen
dort auch die Repräsentanten der
Kirchen (6 evangelische Prälaten, 3
Vertreter der katholischen Kirche)
und der Kanzler der Universität
Tübingen. Die weiteren 70 Sitze
wurden von Volksvertretern
eingenommen, die in den sieben so
genannten "guten
Städten" ("gut"
bezieht sich auf die Größe einer
Stadt!) und in den 63
Oberamtsbezirken indirekt gewählt
wurden. Das passive
Wahlrecht war
nicht an Vermögen oder Besitz
gebunden.
Wer direkte Steuern
zahlte, konnte Wahlmänner wählen,
die dann die Abgeordneten
bestimmten. Die Abgabenpflichtigen,
die ein hohes Steueraufkommen
hatten, stellten zwei Drittel der
Wahlmänner. Die weniger bedeutenden
Steuerzahler wählten das übrige
Drittel der Wahlmänner, deren
Stimmenmehrheit ein Kandidat auf
sich vereinen musste.
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Rechte der Stände: Zustimmung
zu allen Gesetzen und zur Erhebung
von Steuern, Beratung des
Staatshaushalts. Beiden Kammern war
das Recht
zu Gesetzesinitiativen verwehrt,
der König bestimmte weiterhin die
politische Richtung. Die Monarchie
blieb in ihrer Machtvollkommenheit
unangetastet.
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Auswanderungsfreiheit,
Pressefreiheit.
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Bekenntnis zur kommunalen
Selbstverwaltung
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In der neu gewählten Zweiten Kammer, der Kammer der
Abgeordneten, wurde Jakob Friedrich Weishaar Präsident, ein Amt das er bis 1831
ausübte und dafür 1830 mit dem "Kommenthur-Kreuz des Kronordens"
ausgezeichnet wurde. Den Plänen Weishaars, "sich in der
Abgeschiedenheit seines Landgutes Köngen der
schriftstellerischen und gelehrten Arbeit nachzugehen", machte
der König schon bald einen Strich durch die Rechnung. Er
ernannte ihn am 3. April 1832 zum
Minister des Innern und des Kirchen- und Schulwesens. Die
politischen Widerstände und seine angegriffene Gesundheit
zwangen ihn jedoch, um seine Entlassung zu bitten, die ihm der
König am 10. August 1832 auch gewährte. Jakob Friedrich Weishaar
zog sich nun endgültig auf sein Köngener Gut zurück.
Bereits am 22. Mai 1823 hatte
Weishaar in Köngen einen Meiereihof mit Teilen des Schlossguts
erworben.
1825 kaufte er von der königlichen
Hofdomänenkammer das Schloss mit seinem restlichen Grundbesitz.
Entgegen seinem ursprünglichen Plan, das in zwei Besitzhälften
geteilte Schloss vollständig abreißen zu lassen, entschloss er
sich, einen Teil des Schlosses zu retten und für seine Zwecke
umzubauen. Das Ergebnis der damaligen Veränderungen entspricht
der heute noch sichtbaren Form.
Einen
großen Aufwand betrieb Jakob Friedrich Weishaar beim
Anlegen der Zier- und Nutzgärten.
Mehrere hundert Rosen, Beerensträucher, Obstbäume und sonstige
"Pflanzen aus der exotischen Pflanzschule Hohenheim" wurden in
der Gartenanlage eingepflanzt.
Weishaar brachte einen 'Hauch
von Welt" nach Köngen. Führende Maler seiner Zeit, wie Philipp
Friedrich Hetsch und Eberhard Wächter, gingen in seinem Hause
ein und aus und hinterließen zahlreiche Bilder von ihren
Aufenthalten. Bedeutende Männer aus Dichtung, Wissenschaft und
Politik, unter ihnen Gustav Schwab, gehörten zu
seinen Freunden.
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Gustav Schwab
(*1792, † 1850), deutscher Pfarrer, Lehrer,
Schriftsteller und Herausgeber.
Porträt von Karl Leybold, 1825.
Quelle: Deutsches Literaturarchiv Marbach a.N.
Werke Gustav
Schwabs: Sagen des klassischen Altertums, Das
Buch der schönsten Geschichten und Sagen u. a.
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Anfang September 1834 befiel
Jakob Friedrich Weishaar eine fiebrige Magen-Darm-Erkrankung,
der er am 19. September, 59jährig, erlag.
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