Der Aufstand des Armen Konrad 1514

 

 

 

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Württemberg im Späten Mittelalter (1250 - 1400)

Württemberg vom Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)

Württemberg von der Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)

Württemberg in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit des Dreissigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)

Württemberg von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1750 - 1806)

Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)

Württemberg von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches (150-1871)

Württemberg als Bundesstaat des Deutschen Reiches

Württemberg in der Zeit der Weimarer Republik

 

 

 
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Einführung


 
  • Im Jahr 1514 erhoben sich im gesamten Herzogtum Württemberg Untertanen gegen ihre rechtmäßige Herrschaft. Motor des Widerstands war der ‚Arme Konrad‘, eine zunächst im Untergrund agierende, überständisch organisierte Gruppe von  Unzufriedenen. Durch die Verbindung von bäuerlichem und städtischem Protest, seine räumliche Ausweitung und seine Bedrohlichkeit für die bestehende Herrschafts- und Gesellschaftsordnung, gehört der ‚Aufstand des Armen Konrad‘ zu den bedeutendsten Ereignissen der württembergischen Landesgeschichte.

Die Menschen im Herzogtum Württemberg lebten im 16. Jahrhundert vor allem von der Landwirtschaft, in erster Linie vom Getreideanbau und, in begünstigten Gegenden, vom Weinanbau. Die 43 Amtsstädte Württembergs, in denen Handel mit Wein und Getreide betrieben wurde und sich auch viele Handwerker niedergelassen hatten, waren ebenfalls landwirtschaftlich geprägt.

 

Illustration zu einem Reimgedicht über den Armen Konrad. Entstanden im Frühjahr 1514.

Bildnachweis: Deutsches Landwirtschaftsmuseum Hohenheim

 
  • Als ‚Armer Konrad‘ bezeichnete sich ein Bündnis des ‚Gemeinen Mannes‘ (armer Leute). Neben Bauern und Weingärtnern gehörten  insbesondere Handwerker dem Bündnis an.  Auch Angehörige des Bürgertums und der Geistlichkeit unterstützten die Forderungen des ‚Armen Konrad“.

  • Diese Seite befasst sich mit den Ursachen, Zielen und Folgen des Aufstands. Mit  Herzog Ulrich und den Machtverhältnissen zwischen den die Regierungspolitik mitbestimmenden Institutionen  wird auch die herrschaftliche Gegenseite betrachtet.  Damit wird praktisch ein Spiegelbild der gesellschaftlichen, politischen und sozialen Verhältnisse im Herzogtum Württemberg zu Beginn des  16. Jahrhunderts gezeichnet.

 
 

Die Ursachen für den Ausbruch des Aufstands


  • Die Finanzkrise des Staates Württemberg
 
  • Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts waren die württembergischen Herzöge, wie auch andere Landesherren, bestrebt, einen Territorialstaat mit einer starken zentralen Regierung aufzubauen. Eine Zentralregierung sollte es dem Landesherrn ermöglichen, wirkungsvoll in die wirtschaftlichen, kirchlichen und sozialen Verhältnisse des Staates einzugreifen. Während des Mittelalters hatte sich der Staat auf Friedenswahrung und Rechtsschutz beschränkt.

  • Als Herzog Ulrich im Jahr 1503 im Alter von 16 Jahren die alleinige Regierung übernahm war der Prozess der Bildung einer zentralen Regierung bereits stark fortgeschritten.

 
   

Herzog Ulrich von Württemberg im Jahr 1520 (*1487, † 1550), reg. 1498 - 1550

Holzschnitt von Erhard Schön 

Quelle: Württembergische Landesbibliothek

 
  • Der stärkere Eingriff des Staates, für die Herzog Eberhard im Bart mit seiner Landesordnung von 1495 die rechtliche Basis geschaffen hatte, brachte eine Minderung der bisherigen Freiräume der württembergischen Bevölkerung mit sich. Die bisherige Selbstverwaltung in den Dörfern und auch in den kleineren Städten wurde stark eingeschränkt. Große Teile des wirtschaftlichen, kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens wurden zunehmend reglementiert. Es gab kaum noch ein Gebiet, das von staatlichem Interesse unberührt blieb.

  • Die Reglementierung erforderte vom Staat den Aufbau eines komplexen Verwaltungsapparats. Damit stiegen auch die Staatsausgaben und zwar so sehr, dass sich der Staat hoch verschulden musste. Schon bei seinem Amtsantritt hatte Herzog Ulrich einen hohen Schuldenberg vorgefunden.  Seine Prunksucht und hohe Kriegskosten trugen dazu bei, die Schulden des Staates Württemberg noch gewaltig zu vergrößern. Im Jahre 1513 erreichten die Schulden einen neuen Höchststand.

  • Die enormen Kosten des höfischen Lebens seitens des Herzogs und des Adels wurden komplett auf das Volk abgewälzt. Ein erster Höhepunkt der Prasserei war sicherlich Ulrichs Hochzeit mit Sabina von Bayern im Jahre 1511. Die Feierlichkeiten dauerten zwei Wochen, 7000 Gäste aus Adel und Bürgertum waren geladen und wurden gänzlich auf  Rechnung des Herzogs verköstigt.

  • Im 'Landshuter Erbfolgekrieg' (auch 'Pfälzischer Erbfolgekrieg' genannt), der im Jahr 1504 zwischen der Kurpfalz und Bayern über das Erbe Herzog Georgs des Reichen von Bayern-Landshut ausgebrochen war, drang Herzog Ulrich auf der Seite des Kaisers Maximilian und des Herzogs Albrecht von Bayern in die Pfalz ein. Die Kriegskosten waren enorm.

  • Die Maßnahmen des Herzogs zur Behebung der Finanzkrise

 
  • Herzog Ulrich plante zunächst die Einführung einer Vermögenssteuer. Dies scheiterte am Widerspruch der reichen Leute. Der Herzog sah keinen anderen Ausweg mehr, als eine Verbrauchssteuer auf Fleisch zu erheben um die Staatskasse zu füllen.
  • Zusammen mit der Erhebung der Verbrauchssteuer auf Fleisch wurde eine Verringerung der Maßeinheiten der Gewichte eingeführt. Dies bedeutete für die Verbraucher, dass für weniger Fleisch derselbe Preis bezahlt werden musste. Bereits im Jahre 1512 war ein hoher Weinzoll eingeführt worden  – und das in einem Land, in dem der Weinanbau und der Weinhandel zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen gehörten. Zur selben Zeit wurden neue Münzen unter ihrem nominellen Wert geprägt.

  Die Gewichte werden um 30 Prozent leichter gemacht - für dasselbe Geld erhält der arme Bauer nur noch 700 Gramm Fleisch statt bisher ein Kilo.
  • Die Situation des 'Gemeinen Mannes' (der armen Leute)

  • In Württemberg überwog an der Wende zum 16. Jahrhundert die Grundherrschaft. Der größte Teil des herrschaftlichen Grundbesitzes war an Bauern entweder zu einer festgesetzten Geldrente bzw. einer bestimmten Abgabe von Naturalien oder zu einer Quote vom Ertrag übergeben worden. Der Großteil der Bauern war leibeigen und damit fest an den Boden gebunden. Für Leibeigene gab es auch Heiratsbeschränkungen.

  • Die Missernten  der Jahre 1508 bis 1513 führten dazu, dass die kleinen Bauern ihren Bedarf an Lebensmitteln und Viehfutter nicht mehr aus ihrem eigenen Besitz decken konnten und deshalb darauf  angewiesen waren, die gemeindeeigenen Wälder und Waldweiden zu nutzen.  Der enorme Preisanstieg für Lebensmittel führte dazu, dass große Teile der Bevölkerung unter Hunger litten.  Die steigenden Lebensmittelpreise verstärkten die sozialen Gegensätze.  Während der Missernten  band die Leibeigenschaft die Bauern fest an den Grundherren und verhinderte dadurch die Landflucht.

  • Die starke Zunahme der Bevölkerung an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert führte zur Knappheit des für die Landwirtschaft erschlossenen Bodens und auch von Wald. Holz war für die Bauern ein wichtiger Rohstoff.

  • Das Bestreben des Herzogs, einen starken Territorialstaat aufzubauen bedeutete für ländliche Gemeinden einen Eingriff in die bisherige dörfliche Selbstverwaltung.

 
  • Bis zum letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts hatte es in den Gemeinden eine relativ starke Selbstverwaltung gegeben. Dies waren vor allem örtlich gewachsene Gewohnheitsrechte und auch die niedere Gerichtsbarkeit. Herrschaftlicher Wald konnte zum Schlagen von Holz sowie als Waldweide benutzt werden. Die Nutzung der Allmende, einem aus Wald und Weideland bestehenden Bezirk, der sich im Eigentum des Dorfes befand, war für die Dorfbewohner unentgeltlich. Allerdings hatte der Herzog schon immer sein Jagdrecht uneingeschränkt wahrgenommen.

  • Seit der Regierungszeit von Eberhard im Bart wurden die angestammten Rechte der dörflichen Gemeinden beschnitten und die Bevölkerung mehr und mehr von der lebensnotwendigen Nutzung des Waldes und des Gemeinguts ausgeschlossen. Staatliches Interesse wurde über die alten Gewohnheitsrechte gestellt. Die Eingriffe auf die Allmende bedeuteten für die Bauern wirtschaftliche Einbußen und einen Eingriff in die bisherige Selbstverwaltung.

  • Die Waldnutzung stand jetzt unter der Aufsicht des herzoglichen Forstpersonals.  Die Forstmeister und die Forstknechte waren von Abgaben befreit und hatten weitgehende Vollmachten. Die Bauern durften kein Bauholz mehr aus dem Wald holen und ihre Schweine nicht mehr zur Eichelmast in den Wald treiben.

  • Ulrich und seine Höflinge liebten Ausritte zur Jagd. Die Folgen der herzoglichen Jagd hatten die Bauern zu tragen. Häufig verwüsteten die Jagdgesellschaften auch rücksichtslos die Äcker der Bauern.

 
  • Schäden, die durch Wild entstanden, wurden nicht ersetzt. Die Bauern hatten kein Jagdrecht. In manchen Orten verbot der Vogt, dass man Wildschweine oder Hirsche aus den Feldern vertreiben darf. Die Bauern hungerten.

  • Auch die  Frondienste wurden ständig ausgeweitet. 

 
  • Die ‚Armen Leute‘  hatten keine Möglichkeit der politischen Mitbestimmung.  Die einflussreichen Ämter wurden ausschließlich von der bürgerlichen Oberschicht besetzt. Sie bevormundeten die ‚Armen Leute‘ politisch und auch wirtschaftlich.

  • Dörfliche Gemeinden konnten ihre Interessen nicht beim Landtag, der Versammlung der Landstände,  vorbringen. Dort waren nur die Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und der Amtsbezirke vertreten. Damit war 95% der Bevölkerung der Zugang zum Landtag versperrt.

  • Für die armen Leute gab es kaum eine Beschwerdemöglichkeit bei einer höheren Verwaltungsstelle bzw. beim Herzog.  Gelangte die Beschwerde einer dörflichen Gemeinde einmal bis zur Spitze des Amtsbezirks, so sprach sich das von der bürgerlichen Oberschicht beherrschte Vogtgericht nur selten zu ihren Gunsten aus.

  • Das Gericht in einer Gemeinde konnte nur noch von Amtspersonen, d.h. von Vögten und Schultheißen einberufen werden. Bei  Auseinandersetzungen innerhalb der Dorfgemeinde konnten sich die ‚Armen Leute‘  nicht gegen den von der Oberschicht gestellten Schultheißen und das Gericht durchsetzen  Das frühere Recht der niederen Gerichtsbarkeit (Bestrafung von kleineren Delikten), das auch Dorfgemeinden hatten, wurde eingeschränkt. Selbst die Gemeindeversammlung konnte nur im Beisein von Amtspersonen stattfinden.

  • Misshandlungen oder Gewalttaten gegen Untertanen seitens der Herrschaft  wurden nicht verfolgt oder geahndet.

  • Die Reaktion der 'Armem Leute' auf die Maßnahmen des Herzogs

  • Vor allem unter den ärmeren Schichten zahlreicher Amtsbezirke  rief die Verbrauchssteuer auf Fleisch und die Verminderung der bisher geeichten Gewichte Empörung hervor. Die schon lange vorhandene Unzufriedenheit der einfachen Leute mit den obrigkeitlichen Maßnahmen wurde noch erhöht und praktisch das Fass zum Überlaufen gebracht.

  • Die schlummernde Unzufriedenheit der ‚Armen Leute‘ schlägt nun in die Bereitschaft zum  offenen Aufstand um.

  • Die  Aufbegehrenden – vor allem die Bauern, aber auch städtische Bürger – wollten nichts weniger als ihre alten Rechte wiederhergestellt sehen.  Dazu forderten sie etwas, was heute selbstverständlich ist, damals aber unerhört war: Politische Mitsprache der großen Mehrheit des (männlichen) Volkes, nämlich der Bauern und Dorfbewohner,  im Landtag. 

  • Das letzte Signal zum gewaltsamen Widerstand
 
  • Die Mitglieder des Armen Konrad und Sympathisanten hielten im April 1514 in Beutelsbach eine Versammlung ab, um ihrem Unmut Luft zu machen. Hier trat  ein in Beutelsbach ansässiger Tagelöhner mit dem Namen Peter Gais hervor. Er stellte sich vor die versammelte Mannschaft, zog einen Kreis auf dem Feld und rief:  „Der arm Konrad heiß ich, bin ich, bleib ich. Wer nicht geben will geben den bösen Pfennig, der trete mit mir in diesen Ring!“  Angeblich traten 2000 Gleichgesinnte in den Kreis.
 
 

Bei allen Treffen des ‚Armen Konrad‘ zog ein Anführer einen Kreis auf dem Tisch oder im Straßenstaub, und wer mit seinem Messer oder seiner Gabel hineinstach, schwor dem Geheimbund Treue.

  • Das letzte Signal zum gewaltsamen Widerstand war das ungewöhnliche Vorgehen des genannten Peter Gais. Der Gaispeter, wie er auch genannt wurde, entwendete am 2. Mai 1514 einem Metzger die Maßeinheiten für die Gewichte und warf sie kurzerhand in die Rems. Mit dieser symbolischen Handlung wollte er gegen die Verletzung des geltenden Rechts, des ‚alten Herkommens’, demonstrieren und gleichzeitig zum Kampf gegen die Maßnahmen der Obrigkeit aufrufen.

  • Für Peter Gais war das Absinken der Maßeinheiten in der Rems ein Gottesurteil zugunsten der Aufständischen.  Für Peter Gais  war das Absinken der Maßeinheiten in der Rems ein Gottesurteil zugunsten der Aufständischen. Wären die Maßeinheiten bei dieser „Wasserprobe“ nicht abgesunken, hätte der Herzog recht gehabt. Ob es dieses Gottesurteil mit vorhersehbarem Ausgang wirklich gegeben hat, weiß niemand – erst 60 Jahre später taucht die Geschichte erstmals in einem Bericht auf.

  • Für uns heutige Menschen erscheint dies natürlich eine wenig seriöse Methode, schließlich waren die Gewichte schwerer als Wasser und mussten sinken. Für den Gaispeter ging es um göttliches Recht. Gott sollte den Konflikt entscheiden und in dessen Sinne gelöst werden. Zu jener Zeit war der Gedanke an solches göttliche Recht für die Menschen absolut logisch und naheliegend. Die Wasserprobe wurde an mehreren Orten des Remstals wiederholt. Wie zu erwarten immer mit dem gleichen Ergebnis.

  • Herzog Ulrich war am 2. Mai zu Besuch beim Landgrafen Philipp von Hessen. Von seinem Hof wurde er wegen des Aufruhrs aufgefordert, möglichst schnell nach Stuttgart zurückzukehren. Noch am Abend dieses Tages ging der Gaispeter hinauf auf den nahen Kappelberg und läutete dort, gegen den heftigen Widerstand des Mesner, die Glocken der Nikolauskapelle der Burgruine. Damit sollten die Menschen des Remstals zu den Waffen gerufen werden.   Noch am Abend dieses Tages ging der Gaispeter hinauf auf den nahen Kappelberg und läutete dort, gegen den heftigen Widerstand des Mesners, die Glocken der Nikolauskapelle der Burgruine. Damit sollten die Menschen des Remstals zu den Waffen gerufen werden.

 
  • Tatsächlich  löste die ‚Missetat’ des Gaispeter in vielen Orten Württembergs einen offenen Aufstand aus, der unter dem Namen ‚Aufstand des Armen Konrad’ bekannt geworden ist.

  • Peter Gais muss ein begnadeter Redner gewesen sein, der die aufgewühlten Herzen der armen Leute erreichte. In den folgenden Wochen wurde er nicht zu einem der Anführer, sondern zum großen Agitator und Kommunikator, der von Ort zu Ort ging, auf den Marktplätzen die Menschen gewann und die Bande zwischen den einzelnen Gruppen im Remstal aufrechterhielt.

Um den Verlauf des Aufstands besser verstehen und auch bewerten zu können, müssen wir uns kurz mit der damaligen Verwaltungsstruktur Württembergs und den Machtverhältnissen zwischen den Bevölkerungsgruppen befassen.


Die inneren Verhältnisse Württembergs

  • Verwaltungsstruktur
 
  •  Der ‚Landesherrliche Rat‘ in seiner Funktion als Spitze der Verwaltung war das wichtigste Instrument des Landesherrn beim Aufbau eines starken Territorialstaates. Die Mitglieder dieses Gremiums standen gleichzeitig an der Spitze der zentralen Behörden und territorialen Gerichte. Zu den Aufgaben des ‚Landesherrlichen Rats‘ gehörte die Schlichtung von politischen und verfassungsrechtlichen Streitigkeiten. Einige Mitglieder waren am württembergischen Hofgericht tätig.

  • Ranghöchstes Amt unter den Räten war das des Landhofmeisters; dieser leitete die gesamte Landesverwaltung und war Vertreter des Landesherrn. Ab 1506 hatte Erbmarschall Konrad Thumb von Neuburg, Schlossherr von Köngen, dieses Amt.

  • Die territorialen Amtsbezirke wurden von Vogt, Gericht und Rat beherrscht. Über sie liefen die Anweisungen des Herzogs und des ‚Landesherrlichen Rats‘. Der Vogt war Vertreter des Herzogs im Amtsbezirk.

  • Forstliche Hoheitsrechte wurden über eigene Hoheits- und  Verwaltungsbezirke ,die Forsten‘, wahrgenommen. Der Besitz dieser Hoheitsrechte bildete für den Landesherrn die Grundlage für seinen Anspruch auf die Nutzung von Wald, Waiden sowie auf die Jagd.

  • Die dörfliche Verwaltung bestand aus Schultheiß, Gericht und Gemeinderechner. Der Schultheiß wurde vom Landesherrn eingesetzt. Er hatte einerseits die herrschaftlichen Interessen im Dorf zu wahren und andererseits die dörflichen Belange gegenüber der Herrschaft zu vertreten. Das Dorfgericht  hatte die niedere Gerichtsbarkeit.

  • Die erwachsenen Männer, die ständig in den Amtsstädten oder in einem Dorf wohnten, dort Grundbesitz besaßen und nicht zum Gericht gehörten, bildeten die ‚Gemeinde‘.  Diejenigen, die keinen Grundbesitz hatten, waren ‚Taglöhner'. Sie gehörten nicht zur Gemeinde.

  • Mitbestimmende Institutionen und deren Machtverhältnisse
  • Die ‚Landstände‘ bestanden aus den Vertretern der Ritterschaft, den territorialen Verwaltungseinheiten (den ‚Ämtern‘) und der Kirche. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts gewannen sie gegenüber dem Landesherren immer mehr an Einfluss. Bei der Ausübung der Regierungsgewalt spielten sie eine immer größere Rolle. Grund dafür war die Finanznot des Landesherren. Die Landstände wurden als Gegenleistung für ihre Mitfinanzierung immer häufiger in die Landespolitik einbezogen.

  •  Zentren der 43 Ämter  waren die Amtsstädte. Die Vertreter der Amtsstädte bildeten die ‚Landschaft‘. Sie  versuchten die übrigen Landstände, die Prälaten und die Ritter, von den Spitzenpositionen am herzoglichen Hof und der Regierung zu verdrängen. Im Zusammenspiel mit dem Herzog wurden die Vertreter des Ritter- und Prälatenstandes sowie der kleinen Amtsstädte meistens nicht mehr zur Versammlung der Landstände, dem ‚Landtag‘ eingeladen.

  • Die Anzahl der Städte in Württemberg  nahm ständig zu. Während die Grafen noch um 1250 mit Leonberg, Waiblingen und Stuttgart über nur drei Städte verfügten, wuchs der Bestand bis 1400 auf über 50 und bis Anfang des  16. Jahrhunderts auf über 60 Städte an.

  • Bei fast allen diesen Städten handelt es sich um Kleinstädte. Lediglich Stuttgart, das schon um 1400 ca. 4000 Einwohner verfügte, und Tübingen entwickelten sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts zu kleinen Mittelstädten. Abgesehen davon dürfen nur wenige Orte wie Schorndorf, Urach oder Backnang als größere Kleinstädte angesprochen werden, während das Gros der Städte bei geschätzten 1000 Einwohnern lag (z.B. Cannstatt, Sindelfingen).

  • Auf der Ebene der Lokalverwaltung wurden alle Städte ins württembergische Ämtersystem integriert, bei dem die Amtsstadt, eine unbestimmte Zahl von Dörfern und gegebenenfalls weitere Städte ein 'Amt' bildeten.

  • Die Amtsstädte avancierten auf diese Weise zu Verwaltungszentren, waren wichtig für den Warenverkehr der Amtsdörfer, hatten in Person des herrschaftlich bestellten Schultheißen oder Vogtes die hohe Gerichtsbarkeit inne und waren politisch bei den Landtagen vertreten.

  • Diejenigen Städte aber, die nicht diesen Status einnahmen, mussten mit wirtschaftlichen Verlusten, nur eingeschränkter Gerichtsbarkeit und geringem politischen Einfluss rechnen. Konflikte wie zwischen der Amtsstadt Böblingen und dem eigentlichen größeren, aber untergeordneten Sindelfingen blieben nicht aus.

  •  Die landesherrlichen Städte  Stuttgart und Tübingen waren nicht nur eng in die herrschaftliche Verwaltung eingebunden und in ihrer Gesamtheit als ‚Landschaft‘ politisch auf den Landtagen vertreten, sondern dienten darüber hinaus  auch der fürstlichen Repräsentation.

  • Personell wurden die landesherrlichen Städte durch Mitglieder der ‚Ehrbarkeit‘ vertreten, die als städtische Oberschicht unmittelbar mit der Herrschaft interagierte: Als Bedienstete in Stadt und Amt, als Landtagsabgeordnete oder als Inhaber und Adressaten herrschaftlicher Privilegien.

  • Als  Amtsträger vertraten „Ehrbare“ den Landesherrn auf lokaler Ebene und waren an seine Weisungen gebunden bzw. übten Gerichtsbarkeit aus und repräsentierten die Stadt nach außen.

  • Die „Ehrbarkeit“ nahm die höchsten Positionen in  den Amtsstädten und dem Amtsbezirk ein (Schultheißen, Vögte, Richter, Ratsherren, Stadtschreiber, Stadtschreiber u. a.) Mit ihrer gezielten Heiratspolitik blieben sie unter sich.  Ihren Aktionsradius erweiterten sie durch Verbindungen zu führenden Familien anderer Städte. In der Summe ergab sich an vielen Orten eine Dominanz einiger weniger Familien.  Die ‚Ehrbaren‘ waren durch Grundbesitz, Weinbau und Handel sehr reich und damit auch sehr mächtig geworden.  

  • Die ‚Ehrbaren‘ dienten nicht nur als Untergebene, sondern entwickelten sich ihrerseits zu eigenständigen Akteuren. Wir begegnen den ‚Ehrbaren‘ als Berater, Schiedsrichter und diplomatischen Gesandten.  Aufgrund ihres Reichtums hatten sie vielfältige Beziehungen zum Landesherrn.

      Ein Mann der Ehrbarkeit: Sebastian Welling, Obervogt in Kirchheim / Teck (ab 1609)
    Ausschnitt aus einem Epitaph von Hermann Schaffner

    Württembergische Landesarchiv, Kunsthalle Hamburg

 
  • Die ‚Landschaft‘, also das bürgerliche Element, war mit 120 von insgesamt 160 Vertretern die mit Abstand stärkste Fraktion im Landtag. Die ‚Ehrbarkeit“ stellte - neben den Abgeordneten im Landtag - in den meisten der 43 Ämter auch Vogt und Gericht.
 

 Die ‚Armen Leute‘  aus Dorf und Stadt bemängelten die Dominanz der amtsstädtischen „Ehrbarkeiten“ und forderte Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung. Die ‚Ehrbarkeiten‘ der führenden Städte  waren an einer Berücksichtigung des ‚Gemeinen Mannes‘ nicht interessiert und wollten ihre eigene Position ausbauen.

 
  • Auch innerhalb der Gruppe der Amtsstädte gab es zunehmende Unstimmigkeiten, die sich in getrennten Städtetagen und der Empörung gegen die ‚Ehrbarkeiten‘ manifestierten.  32 der 43 Amtsstädte standen auf der Seite  des ‚Armen Konrad‘.

  • Während die „Ehrbarkeiten“ der Residenzstädte Stuttgart und Tübingen tonangebend waren, kämpften kleinere Städte wie Bietigheim, Winnenden oder Großbottwar beim „Marbacher Städtetag“ um mehr Einfluss.

  • In Marbach trafen sich Abgesandte aus 14 nordwürttembergischen Städten „zweiter Garnitur“.  Sie forderten wie die ländlichen Gemeinden eine größere politische Mitsprache. Auf den künftigen Landtagen sollten alle Städte vertreten sein.  Herzog Ulrich hatte bisher immer nur Teillandtage ohne die kleineren Städte einberufen.

 
  •  Der Landtag von damals hat mit dem heutigen demokratischen Parlament fast nichts gemein. Er war eine Vertretung der oberen Stände und der Städte gegenüber dem Herzog unter völligem Ausschluss der Masse des Volkes.


Ziele und Verlauf des Aufstandes des Armen Konrad

  • Am 4. Mai 1514 zogen etwa drei- bis 400 Bauern und Tagelöhner unter Führung des Gaispeter  vor die Amtsstadt Schorndorf. Schorndorf war die am nächsten liegende wichtigere Amtsstadt. Wie schon so oft, aber immer vergebens, brachten sie ihre Forderungen vor, jetzt aber mit dem Nachdruck erhobener Speer und Mistgabeln. Die Aufständischen forderten die Stadt auf, sich ihnen anzuschließen und die Steuer aufzuheben.  Am 5. Mai zogen sie sich wieder zurück – aus Gründen, die heute nicht mehr bekannt sind.

  •  Fest steht, dass  Georg von Gaisberg, der aus Schorndorf stammende Vogt aus Stuttgart, den bewaffneten Aufrührern Essen und Trinken zukommen ließ und außerdem erklärte, deren Anliegen dem Herzog vorzutragen.  Es ist allerdings nicht anzunehmen, dass diese damit zufriedengestellt wurden.

  • Möglich ist, dass der Stuttgarter Vogt im Auftrag des Herzogs den Protestierenden in Schorndorf die Aufhebung der Verbrauchssteuer anbot.

  • Möglich ist auch, dass sich die Protestierenden vor dem Einsatz militärischer Macht fürchteten. Herzog Ulrich hatte den Pfalzgrafen Ludwig bei Rhein und Markgraf Philipp von Baden um militärische Unterstützung gebeten.

  • Das Gerücht, dass Herzog Ulrich fremde Truppen ins Land holen wollte, heizte die Aufstände in anderen Städten noch an.

Fritz Nuss: Denkmal für Peter Gais (Gaispeter)
in Weinstadt-Beutelsbach
  • Sicher ist, dass sich die Protestaktionen  noch in der ersten Maihälfte auf die Amtsbezirke Urach, Tübingen, Balingen, Markgröningen, Weinsberg und Brackenheim ausbreiteten.  Anweisungen des Herzogs, keine Aufständischen in die Städte zu lassen, waren zu spät ergangen – die Aufrührer hatten längst Sympathisanten und Anhänger in den Städten.

In Markgröningen rief der Stadtpfarrer Dr. Reinhard Gaisslin zum Protest auf. Die Einführung der Verbrauchssteuer empfand er als unvereinbar mit der christlichen Vorstellung einer gerechten Herrschaft.  Insbesondere die sozialen Gegensätze zwischen der ‚Ehrbarkeit‘ und dem einfachen Volk. Am 8. Mai versammelten sich auf dem Marktplatz 200 Protestierende. Sie drohten ‚die Reichen‘ totzuschlagen. Nachdem der Vogt die Kornkammer für die Bevölkerung öffnete, blieb es bei den Drohungen.

  • Mitte Mai 1514 hebt Herzog Ulrich die Verbrauchssteuer auf Fleisch auf. Den Aufständischen wird Straffreiheit zugesagt.  Alle anderen Forderungen (Aufhebung staatlicher Eingriffe in die dörfliche Selbstverwaltung, politische Mitbestimmung) wurden nicht erfüllt. Die Unruhen flauten ab, die Unzufriedenheit blieb bestehen.  Die Lawine des angestauten Unmuts war losgetreten. 

  •  Formierung des Widerstands gegen Obrigkeit in Schorndorf und anderen Amtsbezirken geschah nun im Geheimen. Exakte Ziele wurden definiert, Maßnahmen aufeinander abgestimmt. Treibende Kraft war erneut Gaispeter. In Beutelsbach erhielt die geheime Bewegung den Namen ‚Armer Konrad‘. Der Schwerpunkt des Engagements in Schorndorf lag in der Verbreitung aufrührerischer Ideen und Aktivierung der Bevölkerung. Eine große Rolle spielte dabei die Kanzlei des Messerschmieds Pregatzer. Von dort wurden Briefe mit den nötigen Informationen in die Dörfer gebracht. Diese Botendienste übernahmen auch Frauen.

 
  • Die Bezeichnung ‚Armer Konrad‘ galt bald landesweit für einen zum organisierten Widerstand  entschlossenen Personenkreis.

  • Über die Entstehung des Namens gibt es keine eindeutigen Hinweise. Sicher ist, dass sich der Name von einem spöttischen Begriff des Adels und der Kleriker für das ‚Gemeine Volk‘ ableitete, und schon vor 1514 die Bedeutung ‚Armer Kerl‘ oder ‚Armer Teufel‘ hatte. Sprachlich gesehen leitet er sich wohl von den Dialektworten ‚koan Rat‘ ab, beschrieb also jemanden, der „keinen Rat“ mehr wusste oder erhielt. Eventuell war der Name auch als Gegenpol zum ‚Reichen Konrad‘, dem Landhofmeister  Konrad Thumb von Neuburg, gedacht. Dieser war auch Ortsherr von Köngen.

  • Der ‚Arme Konrad‘ war ein Sammelbecken von unzufriedenen Personen aus allen politischen und sozialen Schichten. Fest steht, dass der ‚Arme Konrad‘ den Umsturz der bestehenden Herrschaftsordnung anstrebte. Die Hoheitsrechte des Landesherrn sollten von einer Gesellschaftsform abgelöst werden, die auf dem Prinzip der Gleichheit beruhte. So sollte die landwirtschaftlich genutzte Fläche gleichmäßig unter der Bevölkerung aufgeteilt werden.  Persönliche Freiheit sowie Freigabe von Wald, Jagd und Fischerei wurden gefordert.

  • Es dauerte nicht lange, da gab es neue Unruhen, diesmal in bisher nicht betroffenen Teilen des Landes. In  Calw und Backnang besetzten  Bauern die Stadttore. Ein neues Zentrum des Aufstands wurde Leonberg, wo sich sogar Ratsmitglieder dem Aufstand anschlossen.

  • Die Organisatoren des ‚Armen Konrad‘ versuchten nun,  alle zum Widerstand entschlossenen Personen für den 28. Mai 1514 zum Kirchweihfest in Untertürkheim einzuladen. Dies scheiterte am Verbot des Herzogs. Andere hat die Einladung nicht erreicht, denn wo die Obrigkeiten dies konnten, hatten sie die Nachricht abgefangen.

  • Anfang Juni  1514 zogen wieder bewaffnete Bauern vor die Tore Schorndorfs. Zum zweiten Mal zogen sie sich zurück. Der Stuttgarter Vogt scheint sie wieder beruhigt zu haben. Nun rumorte es auch in Tübingen. Dabei galt diese Stadt bisher als absolut treu zum Herzog stehend.

  • Vor dem Hintergrund des drohenden Staatsbankrotts und des Druck des ‚Armen Konrad‘ berief Herzog Ulrich für den 26. Juni 1514 einen Großen Landtag in Stuttgart ein. Eingeladen waren nun auch wieder Prälaten, Ritter und die Abgeordneten der kleineren Städte. Die Konflikte sollten für alle Gruppen zufriedenstellend gelöst werden.  Herzog Ulrich verfolgte eine Doppelstrategie: Hinhalten und Beruhigung der Lage und zugleich Vorbereitung für die militärische Niederschlagung des Aufstands. Die Einberufung des Landtags diente dazu, den ersten Punkt zu erfüllen.

  • Zum Landtag waren  auch Beobachter des Kaisers und der Fürsten umliegender Herrschaften geladen.  Zunächst wurde auch an die Beteiligung von dörflichen Delegierten gedacht.  Der Herzog folgte schließlich dem Vorschlag des Tübinger Vogts Konrad Bräuning, die Abgeordneten der ländlichen Gemeinden bei den Verhandlungen im Landtag nicht zuzulassen und für sie einen eigenen „Bauernlandtag“ einzuberufen.  Der geplante Landtag in Stuttgart wurde von Herzog Ulrich kurzfristig nach Tübingen verlegt. Der „Bauernlandtag“ in Stuttgart sollte erst nach einer Verständigung der „Ehrbarkeit“ mit dem Herzog stattfinden. - Die Bauern wurden schlichtweg betrogen. Die städtische Oberschicht lehnte es rundheraus ab, sich mit dem 'Gesindel' an einen Tisch zu setzen. So fand in Tübingen nur der Landtag der Ehrbarkeit statt. Anschließend, so versprach der Herzog, komme er zum Bauernlandtag nach Stuttgart.

  •  Beim Landtag in Tübingen kam es durch fürstliche und kaiserliche Vermittlung zu einem weitgehenden Interessenausgleich zwischen dem Herzog und den Landständen. Die Ergebnisse wurden am 8. Juli 1514 im Tübinger Vertrag festgehalten.

  • Die Landstände verpflichteten sich, über einen Zeitraum von fast vierzig Jahren für die herzoglichen Schulden aufzukommen.

  •  Zugeständnisse des Herzogs: Mitspracherecht der Stände bei der Steuererhebung des Landes, beim Kriegswesen, bei der Landesverteidigung sowie bei der Veräußerung von Landesteilen.  Außerdem wurde die freie Auswanderung zugesichert. Allen Untertanen wird für „peinliche Verfahren“ ein ordentlicher Prozess zugesichert.

  • Das Vorgehen der Aufständischen wurde scharf verurteilt.

  •  Der ‚Tübinger Vertrag‘ ist sicher ein Meilenstein in der Verfassungsgeschichte Württembergs und weit darüber hinaus. Er kam jedoch ohne jede Beteiligung der Aufständischen zustande, deren Anliegen auch mit keiner Silbe berücksichtigt wurde.

  •  Während also die „Ehrbarkeiten“ in Tübingen gemeinsam mit dem Herzog und kaiserlichen Vermittlern eine Einigung in Form des Tübinger Vertrags erzielten,  versammelten sich die Abgesandten der Dörfer acht Tage später in Stuttgart, warteten erfolglos auf die Ankunft des Herzogs und gingen ohne Ergebnis wieder auseinander. Die Beschwerden der Bauern sollen, so sagt der Herzog allerdings zu, sollen in den Ämtern verhandelt werden.

  • In der ‚Empörerordnung“ wurde Widerstand gegen die Herrschaft, also auch die Aktionen des ‚Armen Konrad‘ als Strafbestand des Landfriedensbruchs klassifiziert, auf den die Todesstrafe bestand.

  •  Wegen der durch den Tübinger Vertrag zu erwartenden Lasten (Abwälzung der durch die Stände übernommene Verpflichtung, die Schulden des Herzogs zu tilgen!) flammte der ‚Aufstand des Armen Konrad‘ erneut auf. Eine Welle der Empörung brandete durch Württemberg. Peter Gais, der Gaispeter, versucht in vielen Orten, die Bewohner davon zu überzeugen, dass sie dem Vertrag "nit schwören noch das uffgelegt gelt geben". - Herzog Ulrich reist bereits durch die Ämter und nimmt vielerorts die Huldigung entgegen.

  • Viele Gemeinden ließen sich durch die Zugeständnisse des Herzogs im Tübinger Vertrag beeindrucken. Sie gelobten neue Treue zur herzoglichen Regierung. Am schnellsten vielen die Gemeinden und Ämter nahe dem Schwarzwald um. Doch ein wesentlicher Konfliktherd blieb das Remstal.

  • Herzog Ulrich begab sich mit seinem Marschall Konrad Thumb von Neuburg und 80 Reitern nochmals nach Schorndorf und verlangte von den dort versammelten  mehr als 1000 bewaffneten Aufständischen einen neuen Treueid auf die Regierung. Als der Marschall vor einem Stadttor den Tübinger Vertrag vorlas und die Versammelten aufforderte, diesen anzunehmen, zeigte sich deren Unmut.  Nun ritt auch Herzog Ulrich vor das Stadttor und ergriff das Wort gegenüber den Aufständischen. Sie sollten heimgehen und wieder ihrer Arbeit nachgehen, dann werde er alles vergeben und vergessen.  Bei diesen Worten eskalierte die Auseinandersetzung.  

  • Die Sympathisanten des ‚Armen Konrad‘ innerhalb Schorndorfs schlossen die Stadttore von innen. Vor dem Stadttor versuchten die Bauern, den Herzog gefangen zu nehmen.  Der Herzog entkam.

  • Von Stuttgart aus gab Herzog Ulrich den Aufrührern 4 Tage Bedenkzeit, um den Vertrag von Tübingen anzunehmen.  Diese Frist diente dem Herzog nur dazu, bewaffnete Söldner zusammenzustellen. Die Aufständischen ließen die Frist verstreichen.

  • Etwa 1000 Aufständische versammelten sich Mitte Juli auf dem Beutelsbacher Kappelberg. Die Städte aus der Umgebung liefern Lebensmittel, ein gewisser Wagenhans versucht in Straßburg und Nördlingen Spieße und Büchsen zu kaufen. Rainhard Gaisslin, der wortgewaltige Pfarrer von Markgröningen und ideologische Kopf des 'Armen Konrad' brachte geistige Nahrung. Das Heer der Aufständischen, so verkündet er, sei unbesiegbar. Wörtlich sagt Gaisslin: "Wan das gantz Rych dafü käme, sie schügen sie nit."  Erneut wurden alle ländlichen Gemeinden aufgefordert, sich ihnen anzuschließen. Man wollte für den Kampf mit den Herrschenden 30.000 Mann zusammenstellen. Herzog Ulrich sollte gefangen genommen und vor Gericht gestellt werden.  Neben den forschen Worten breitete sich auch Furcht vor der Rache des Herzogs im Heerlager auf dem Kappelberg aus. Viele verließen das Lager, um sich wieder heimwärts zu schleichen.

  •  Der Aufstand wurde schließlich mit Hilfe der Truppen verbündeter Fürsten niedergeschlagen.  Ende Juli hatte Herzog Ulrich 1800 Söldner zusammengezogen. Das Widerstandsnest auf dem Beutelsbacher Kappelberg löste sich auf.

  • Schorndorf wurde von den Streitkräften Herzog Ulrichs kampflos besetzt. Die wehrhaften Männer – es waren über 3000 - sollten auf Geheiß des Herzog vor die Stadttore kommen. Dort wurden sie von den Truppen des Herzogs und befreundeter Fürsten eingekreist.  Danach wurden sie aufgefordert, den Tübinger Vertrag anzunehmen und dem Herzog zu huldigen. Als sich nichts tat, wurden bestimmte Personen wurden aus der Menge herausgezogen und festgenommen – die Zahl ging in die Hunderte. Bald waren Gefängnis, die Türme und sogar das Rathaus mit Gefangenen gefüllt.

  • Anfang August 1514 hielt Herzog Ulrich Gericht , zuerst in Schorndorf, eine Woche später auch in Stuttgart. Die  ‚Empörerordnung‘  bildete die rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung. Die ‚Ehrbarkeit‘ der führenden Amtsbezirke traten als Richter auf.

 
  • Vor den Toren Schorndorf ließ Herzog Ulrich 10 Rädelsführer des Aufstands hinrichten.  Von den 1.700 Gefangenen wurden viele gefoltert, gepeitscht und gebrandmarkt. Andere wurden mit ihren Familien verbannt. Nur wenige durften gehen, nachdem sie auf den Tübinger Vertrag geschworen hatten. Manche wurden mit Geldstrafen belegt.
  • In Stuttgart wurden sechs Männer hingerichtet. die Köpfe von zwei Hingerichteten wurden auf einen Spieß gesteckt und ausgestellt.

  • Viele Aufständische flohen außer Landes, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Diese, als "Ausgetretene" bezeichneten Männer suchten Zuflucht in den Freien Reichsstädten, wie etwa Esslingen, Schwäbisch Gmünd oder Heilbronn. Manche flohen bis in die Schweiz. Auch Peter Gais floh zunächst ins Ausland. Ein Jahr später wird er von der Herrschaft Limpurg bei Schwäbisch Hall gefasst und ausgeliefert. Auch er bezahlte seinen Einsatz für mehr Gerechtigkeit mit seinem Leben.

  • Der Aufstand des 'Armen Konrad' war nicht völlig erfolglos. Im Tübinger Vertrag war festgeschrieben worden, dass jeder Bürger seinen Wohnort frei wählen kann und jeder Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren hat. Davon haben auch die armen Leute profitiert. Außerdem hat der Herzog Wort gehalten und nach Absage des Bauernlandtags Vertreter in alle Ämter geschickt. In einigen Orten durften die Bauern die Wildschweine auf den Feldern sogar schießen. Besonders korrupte Beamte wurden abgesetzt.
    Verhör unter Folter. Aus Ulrich Tengler, Der neu Layenspiegel, Augsburg.
Vorlage: Bayerische Staatsbibliothek

Ein zeitgenössischer Holzschnitt.


Schlussbemerkung

  • Vielleicht fasziniert uns das so an dem Aufstand des Armen Konrad: dass der unterdrückte und chancenlose Untertan sich dennoch erhob und es einen Sommer lang schaffte, Württemberg in seinen Grundfesten zu erschüttern.

  •  Die Mitglieder des ‚Armen Konrad‘ verließen erstmals in der Geschichte Württembergs ihre Rolle des schweigenden Untertans. Sie fügten sich nicht mehr in die angeblich gottgewollte Weltordnung. Selbst am Ende des Aufstand, als man die Anführer unter Folter zu Geständnissen zwang, blitzte dieses Selbstbewusstsein auf: „Wir wollten der Obrigkeit nit mehr haben“, gab einer der Bauern dem Schreiber zu Protokoll, der direkt neben der Streckbank saß.

  • Geschichte ist manchmal voll himmelschreienden Unrechts. Die reichen Bürger Württembergs haben es 1514 unter dem Druck des Aufstands des ‚Armen Konrad‘ geschafft, mit Herzog Ulrich den ‚Tübinger Vertrag‘ auszuhandeln, in dem ihnen viele Rechte zugestanden wurden – die Bauern dagegen gingen leer aus. Viele bezahlten den Einsatz für Freiheit und Menschenwürde mit dem Leben. Vielleicht ist diese schmerzende Wunde einer der Gründe, warum der ‚Arme Konrad‘ bis heute eine große Faszination auf die Menschen ausübt.

  • Viele Menschen sehen im ‚Armen Konrad‘ Parallelen zur Gegenwart, in der ebenfalls Kämpfe darum ausgetragen werden, wie Bürger die Geschicke ihres Landes mitbestimmen können. Im Mittelpunkt des Programms des ‚Armen Konrad‘ stand die politische Partizipation, die Beteiligung der bislang nicht befragten ‚armen Leute‘ an herrschaftlichen Entscheidungen. Beklagt wurden soziale Missstände, aber auch Maßnahmen des Herzogs, die zu Einschnitten der ‚alten Rechte‘ führten.

  • Schon in diesen Aspekten lassen sich Parallelen zu unserer Zeit erkennen: Die Forderungen nach mehr Mitbestimmung bei Großprojekten wie ‚Stuttgart 21‘ oder der Protest gegen teure Prestigevorhaben, wie der Volksentscheid gegen die Olympia-Ausrichtung in Bayern.  Wie selten zuvor wollen Bürger mehr als „nur“ wählen, nämlich gehört werden und direkt an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligt sein. Stuttgart hat gezeigt, dass sich die Bürger gegebenenfalls auch zum Widerstand gegen über ihren Kopf hinweg getroffenen Entscheidungen formieren können. Eine breite Bürgerbeteiligung bietet Chancen für Politik und Gesellschaft.


Literaturangaben


Schmauder, Andreas

Württemberg im Aufstand. Der Arme Konrad. Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde, Band 21. Leinfelden-Echterdingen 1998

Maurer, Hans-Martin

Der Aufstand des 'Armen Konrad' - ein Überblick, in: Geschichte in Verantwortung. Festschrift für Hugo Ott. Hrsg.: Hermann Schäfer. Frankfurt 1996

Maurer, Hans-Martin

Der Arme Konrad als Schlüsselerlebnis württembergischer Geschichte, in: Der Arme Konrad, hg. von Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991

Cordes, Günter

Die Überlieferung zum 'Armen Konrad'. In: Der Arme Konrad. hg. von Uwe Jens Wandel,  Schorndorf 1991

Fritz, Gerhard

Der Arme Konrad in Großbottwar und Murrhardt, in: Der Arme Konrad, hg. von Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991

Ille-Kopp, Regina

Die Teilnehmer am Aufstand des Armen Konrad 1514 in Württemberg, in: Der Arme Konrad, hg. von Uwe Jens Wandel, Schorndorf 1991

Weller, Karl und Arnold

Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum. Stuttgar/Aalen 1970

Auge, Oliver und Kühnle, Nina

Zwischen "Ehrbarkeit" und Landesherrschaft. In 'Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte'. 71. Jahrgang, Stuttgart 2012.

 

Stadt Fellbach (Hg.)

500 Jahre Armer Konrad - "Der Gerechtigkeit einen Beistand thun". 2014

www.dgf-magazin.de/index.php/magazin/infothek/geschichte

Der Arme Konrad. 2013


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Stand: 23.01.2019                                                  Copyright © 2019 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.                                                  Autor: Dieter Griesshaber             

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