Württemberg 1806 - 1850

 

 

 

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Württemberg im Späten Mittelalter (1250 - 1400)

Württemberg vom Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)

Württemberg von der Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Württemberg in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)

Württemberg von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1750 - 1806)

Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)

Württemberg von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches (150-1871)

Württemberg als Bundesstaat des Deutschen Reiches

Württemberg in der Zeit der Weimarer Republik

 

 

 
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Deutschland 1815 - 1830     Deutschland 1830 - 1847     Deutschland 1848 - 1850     Köngen 1806 - 1850 (exemplarisch für ein Dorf)     Literaturhinweise


Württemberg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 -1850) 


  • König Friedrich von Württemberg (1806 - 1815)

  • Umstrukturierung des Regierungssystems

  • Auflösung des 'Geheimen Rates', dem Kernstück des altwürttembergischen Regierungssystems.

Zum altwürttembergischen Herrschaftsraum gehörte das Gebiet am mittleren Neckar mit den Städten Stuttgart, Ludwigsburg und Tübingen.

  • Einführung eines Staatsministeriums mit sechs nach Hauptverwaltungszweigen abgegrenzten Ministerien (Ressorts): Auswärtiges, Inneres, Justiz, Krieg, Finanzen, geistliche Angelegenheiten. Der König behält sich vor, in dieses zentrale Regierungspräsidium weitere Mitglieder seines persönlichen Vertrauens zu berufen.

Ziel König Friedrichs war die Bildung eines straff geordneten Staatswesens nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit. Außerdem sollte aus Alt- und Neuwürttembergern, Hohenlohern, Ellwangern, Vorderösterreichern, Reichstädtern u. a. ein württembergisches Volk geformt werden - natürlich auch mit dem Ziel, dem württembergischen König loyale Untertanen zu schaffen. Dichter wie zum Beispiel Justinus Kerner ("Preisend mit viel schönen Reden ...) und Ludwig Uhland (Vaterländische Gedichte) waren an dem Versuch einer Identitätsbildung beteiligt.

  • Einrichtung eines zentralen Polizeiapparats zur politischen Überwachung der Untertanen. Zensur, Unterdrückung der Meinungsfreiheit und harte Polizeimaßnahmen begleiteten die Regierung des Königs.

 

Herzog Friedrich II. von Württemberg = König Friedrich I. (reg. 1797-1816, ab 1806 König von Württemberg)

Gemälde von Johann Baptist Seele (1774-1814) um 1806.  Landesmuseum Württemberg Inv. Nr. NN 74

  • Neuorganisation der Verwaltung

 
  • Im Jahr 1815 besaß das Königreich Württemberg einen dreistufigen Verwaltungsaufbau: Oberämter - Landvogteien - Departements (Ministerien).
 
  • Württemberg wird in zwölf Kreise zu je rund 110.000 Einwohnern eingeteilt. Jeder Kreis wird in fünf bis sieben Oberämter untergliedert. Im Jahr 1808 wird die Anzahl der Oberämter auf 65 mit jeweils etwa 20.000 Einwohnern reduziert. Diese Anzahl und die Abgrenzung blieb im Wesentlichen bis 1938 erhalten.

  • Die Gebietszuweisung für die Oberämter erfolgte lediglich nach geographischen Gesichtspunkten. Neu erworbene Gebiete wurden ohne Rücksicht auf historische Gegebenheiten mit dem altwürttembergischen Territorium vermischt.

  • Die Landvogteien als mittlere Verwaltungsebenen wurden zunächst 1803 in Neuwürttemberg eingeführt. Die Bezeichnung "Landvogtei" erfuhr bis 1805 für die Landvogtei Schwaben als Teilgebiet Vorderösterreichs Verwendung. 1810 wurden im Königreich Württemberg zwölf Landvogteien errichtet. Neun Landvogteien umfassten je 5 Oberämter, zwei je sechs und eine fasste sieben Oberämter zusammen. Die Gebietsgrößen waren unterschiedlich Die kleinste Fläche mit ca. 890 km²  hatte die Landvogtei Rothenberg, die das dicht besiedelt Gebiet um Stuttgart umfasste, die größte die Landvogtei am Kocher mit rund 2.500 km².

  Die Verwaltungsstruktur mit den Landvogteien bewährte sich nicht. Deshalb wurde diese Gliederung 1817 wieder aufgehoben und durch vier Kreise - Neckarkreis, Jagstkreis, Donaukreis und Schwarzwaldkreis - ersetzt.

   

Königreich Württemberg, Großherzogtum Baden, Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen (in der Karte brauner Bereich) nach 1806.

Die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen wurden 1850 zum preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen (Hohenzollerische Lande).

 
  • Fast vollständige Beseitigung der Selbstverwaltung der Gemeinden. Der Schultheiß wird vom Landvogt ernannt und steht unter der Kontrolle des Oberamtmanns.

  • Trennung der Verwaltung von der Justiz (die Justiz wurde unabhängigen Amtsrichtern übertragen).

    Aufbau einer einheitlichen, in einer Behörde konzentrierten Finanzverwaltung. Ihr wurde unter anderem die Steuerkasse, die Sonderverwaltung des evangelischen Kirchenguts und die kommunalen Stiftungs- und Armenpflegen unterstellt. Auch die Aufsicht über das Münzwesen gehörte zum Finanzministerium.

  • Neuorganisation des Heeres

  • 1806: Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, allerdings mit erheblichen Ausnahmen.

  • Ab 1806 konnte König Friedrich ohne Rücksicht auf die Landstände Wehrpflicht und Aushebung der Truppen gestalten. Nach der 'Württembergischen Konskriptionsordnung' von 1809 waren Befreiungen durch Geldzahlungen auch für die Angehörigen der mittleren und oberen Stände nicht mehr möglich.

Wer der Wehrpflicht nicht nachkommen wollte, konnte sich bis 1809 für 800 Gulden einen 'Einsteher' kaufen, der sich dann sich dann stellvertretend auf die Konskriptionsliste setzen ließ. Zum Vergleich: Eine Kuh kostete damals ungefähr 60 Gulden.

  • Wie alle Rheinbundstaaten hatte sich Württemberg dazu verpflichtet, dem französischen Kaiser Heerfolge zu leisten. Ständig wurden nun neue Soldaten ausgehoben, immer mehr junge Männer von der Wehrpflicht erfasst. Für besonderen Aufruhr sorgte diese Regelung in den früheren geistlichen Territorien, kleinen Adelsherrschaften und ehemals freien Reichsstädten, die 1803 und 1806 in die süddeutschen Staaten eingegliedert worden waren.

  • Aufbau eines effizienten Offizierskorps. Ein militärischer Dienstadel trat neben den alten Geburtsadel.

  • Fürsorge für entlassene Soldaten und für Invaliden.

  • Rechtliche Regelungen

  • Einheitliches Recht in ganz Württemberg (Aufhebung der Sonderstellung Neuwürttembergs).

  • Gleichberechtigung der christlichen Glaubensbekenntnisse (Religionsedikt von 1806). Schon im Toleranzedikt vom Februar 1803 war den 'Neu-Württembergern' freie Religionsausübung zugesagt worden.

  • Den mediatisierten Standesherren wurden fast alle früheren Privilegien genommen. Dies betraf den bevorzugten Gerichtsstand, die Forst- und Polizeigerichtsbarkeit, die Steuerfreiheit sowie das Recht, über so genannte "Hausgesetze" die Vererbung familienintern regeln zu dürfen.

Im Jahr 1808 wohnten ca. 23 Prozent der württembergischen Einwohner in lokalen Verwaltungseinrichtungen (Patrimonialämtern), die dem mediatisierten Adel unterstanden.

  • Einzug des Kirchenguts durch den Staat

  • Der beträchtliche Landbesitz der evangelischen Kirche ging an den Staat. Deren regelmäßigen Einnahmen dienten dazu, die öffentlichen Aufwendungen für das Schul-, das Kranken- und das Wohlfahrtswesen zu bestreiten. Die evangelischen Pfarrer wurden wie alle anderen Staatsbeamten vom Landesherrn ernannt.

  • 1807: Auswanderungsverbot. Das Studium im Ausland wird untersagt.

Seit Peter dem Großen (1682 - 1725) hatte Russland immer wieder die Öffnung zum europäischen Kontinent hin angestrebt und unter Katharina II. mit großzügigen Privilegien Siedler aus dem Westen zu locken versucht. Die von der Zarin erlassenen Kolonisationsgesetze von 1763 sahen für die Auswanderer unentgeltliche Landzuteilungen, zinslose Darlehen, befristete Steuerbefreiung, dauerhafte Befreiung vom Militärdienst, eigenständige Gemeindeverwaltung und freie Religionsausübung vor. Als 1804 Zar Alexander I., der Enkel Katharinas II., deren Einwanderungserlass erneuerte, schränkte er die Anwerbung zwar ein, dennoch mussten seine Zusagen den Menschen im südwestdeutschen Raum wie Heilsverheißungen erscheinen. Die ersten württembergischen Niederlassungen in Südrussland entstanden 1805/1806 nördlich des Schwarzen Meers, in Bessarabien und in der Gegend um Odessa. Rund 20.000 Württemberger folgten damals dem Ruf des Zaren und bauten sich in Südrussland eine neue Existenz auf.

  • Das Bündnis mit Napoleon hatte auch eine dynastische Seite. König Friedrichs einzige Tochter Katharina musste 1807 aus Staatsraison Jérôme Bonaparte heiraten, Napoleons jüngeren Bruder, den späteren Herrscher des Königreichs Westfalen.

  • Die württembergischen Truppen beteiligen sich an den Feldzügen Napoleons von 1806 und 1807 gegen Preußen, 1809 gegen Österreich, 1812 gegen Russland, 1813 gegen Preußen, Russland und Österreich.

  • Nach der österreichischen Niederlage von 1809 erhielt König Friedrich noch einmal einen Gebietszuwachs: Tettnang, Teile von Ansbach und Bayreuth, Leutkirch, Ravensburg, Buchhorn, Ulm, Wangen u. a.

  • Im Schönbronner Friedenschluss vom Oktober 1809 musste das im Krieg bezwungene Österreich der Aufhebung des Deutschen Ordens in den Rheinbundstaaten ebenso wie der Eingliederung des Mergentheimer Gebiets in das Königreich Württemberg zustimmen.

 

Die Besetzung des zum habsburgischen Staatsverband gehörenden Mergentheimer Gebiets durch württembergische Truppen war am 20. April 1809 im Krieg gegen Österreich an der Seite Napoleons erfolgt. Das fränkische Mergentheim, seit 1340 Stadt des Deutschen Ordens, war Residenz des Oberhauptes dieser Gemeinschaft von Rittern und Priestern, des so genannten Hoch- und Deutschmeisters, geworden. Im österreichisch-französischen Friedensvertrag von Pressburg vom Dezember 1805 hatte man dem Orden mit der Übernahme der erblichen Würde des Hochmeisters durch einen von dem österreichischen Kaiser Franz zu bestimmenden habsburgischen Prinzen das Weiterleben gesichert.

Siehe Historischer Atlas: Württemberg 1809

  • Im russischen Feldzug von 1812 wird das württembergische Heer fast aufgerieben; von 15.800 Württembergern kehren nur knapp 700 zurück. In manchen Dörfern, wie zum Beispiel in Wurmlingen war eine ganze Generation junger Männer ausgelöscht.

  • Im Feldzug von 1813 sah sich König Friedrich gezwungen, noch einmal Truppen für Frankreich abzustellen. 12.000 Mann waren von Napoleon gefordert, um gegen das mit Russland verbündete Preußen ins Feld zu ziehen. Württembergische Verbände nahmen auch an der Völkerschlacht bei Leipzig  am 16.10.1813 teil. Während sich der größte Teil der Württemberger zusammen mit den Franzosen zurückzog, ging der andere Teil unter dem Reitergeneral Karl Friedrich Lebebrecht von Normann-Ehrenfels zu den Verbündeten über.

  • Die Niederlage Napoleons im Russischen Feldzug 1812 und der Krieg von 1813 bewirkten die Befreiung Deutschlands von der französischen Herrschaft. Ende1813 schließt Württemberg ein Militärbündnisse mit Österreich, Russland und Preußen und tritt aus dem Rheinbund aus. Zum Kampf gegen Napoleon stellt Württemberg 24.500 Mann.

  • Auf dem Wiener Kongress suchte König Friedrich die Unterstützung seines Neffen, Zar Alexander I.. Für einen Fürsten, der sich erst im letzten Moment der Koalition angeschlossen hatte, waren Erwerbshoffnungen illusionär.

Das Begehren König Friedrichs, das Großherzogtum Baden und die hohenzollerischen Zwergfürstentümer in das Königreich Württemberg einzuverleiben, wurde abgeschmettert.

  • Württemberg muss sich dem am 8. Juni 1815 gegründeten "Deutschen Bund" (Staatenbund, der über verschiedene ständige Einrichtungen verfügte) anschließen. Auf dem Bundestag in Frankfurt am Main führt Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz.

  • Verfassungsentwurf

  • Artikel 13 der "Bundesakte" verlangte in allen Bundesstaaten eine "landesständische Verfassung". Um einer vom Bund aufgenötigten Verfassung zuvorzukommen, legte König Friedrich I. dem württembergischen Landtag am 15. März 1815 eine Verfassung vor, nach der die künftige Landesvertretung aus einer Kammer mit fünfzig Vertretern des hohen und niederen Adels, vier Vertretern der Universität, sieben Deputierten der "Guten Städte" und 64 Abgeordneten der Oberamtsbezirke bestehen sollte. 

  • In dem Verfassungsentwurf war Gleichheit vor dem Gesetz, Religionsfreiheit, Freiheit der Auswanderung, Schutz gegen willkürliche Verhaftung und Strafe, Sicherheit des Eigentums und eine am Vermögen ausgerichtete Besteuerung vorgesehen. Das Landesparlament sollte regelmäßig alle drei Jahre zusammenkommen.  Das alte Recht der Stände zur Gesetzgebung war allerdings fast vollständig aufgehoben.

Fürst Metternich gab den Standesherren jedoch eine Reihe von Privilegien. Die so genannten "Patrimonialrechte" waren vom Staat an den Adel abgetretene lokale Herrschaftsrechte im Bereich der Verwaltung, der niederen Gerichtsbarkeit (erste und zweite Instanz) und der Forstpolizei.

  • Der König beanspruchte die volle Finanz- und Steuerhoheit für sich und wollte damit ganz allein über die Abgaben bestimmen, welche die Württemberger zu leisten hatten. Mitwirkung und Mitbestimmung der Landstände war nicht vorgesehen.

  • Der Landtag lehnte den Verfassungsentwurf des Königs ab. Die Abgeordneten beharrten auf ihrer Forderung, am Aufbau und Gestaltung der Verfassung mitwirken zu können. Am 26. Juni 1805 verlangte das Parlament in einem Schreiben an den König die Wiedereinführung der Steuerverwaltung durch die Stände, die Wiederherstellung des altwürttembergischen Kirchenguts und die Wiedereinsetzung eines permanenten ständischen Ausschusses zur Mitsprache bei den laufenden Regierungsgeschäften.

Die 'Altwürttemberger' bestanden auf der Wiedereinführung der von König Friedrich I. aufgehobenen landesständischen Verfassung und verlangten, sie mit gewissen Abänderungen auf 'Neuwürttemberg' auszudehnen. Sie pochten auf das, was sie als ihr "altes, gutes Recht" verstanden. Dabei bezogen sie sich auf den Tübinger Vertrag von 1514. 

  • König Friedrich I. reagierte auf diese Forderungen schroff: Er befahl eine Sitzungspause des Parlaments, die 26. Juli 1815 beginnen sollte. Unter dem Druck des Parlaments und auch der Bevölkerung ließ der König ein aus 12 Personen bestehendes Komitee zu, das die Verfassung weiter beraten sollte. Neue Verhandlungen über die Verfassung scheiterten jedoch. In einem Reskript vom 5. August erklärte der König die Ständeversammlung offiziell für aufgelöst. Die Landesherren von Österreich, Preußen und Hannover, die in ihrem Land ein ähnliches Aufbegehren ihrer Parlamente befürchteten, drängten Friedrich zum Einlenken. So kam es dazu, das der Landtag am 15. Oktober 1815 'kraft königlichem Entschluss' erneut zusammentreten konnte.

  • Einen Monat nach der erneuten Zusammenkunft der Volksvertreter, zeigte sich König Friedrich I. bereit, den Bewohnern Altwürttembergs ihre alte Verfassung zurückzugeben und Neuwürttemberg eine neue Verfassung zu geben. Sein oberstes Ziel, für ganz Württemberg eine einheitliche Verfassung durchzusetzen, gab er jedoch nicht auf. Den Landständen bot er deshalb an, sämtliche seit dem Jahr 1806 erlassenen Gesetze gemeinsam einer gründlichen Revision zu unterziehen. Außerdem versprach er, dem Steuerbewilligungsrecht des Parlaments zuzustimmen. Trotz der Kompromissbereitschaft des Königs gab es bei den Verhandlungen zwischen den Landständen und der Regierung so gut wie keine Fortschritte.

  • Eine eingängige Parole, welche die konservativen Altwürttemberger in ihrem Selbstbewusstsein und Patriotenstolz mächtig stärkte,  lieferte der Dichter und Doktor der Jurisprudenz Ludwig Uhland (*1787, † 1862): "Wo je bei altem, gutem Wein, der Württemberger zecht, da soll der erste Trinkspruch sein, das alte, gute Recht." (Zuerst das Recht, dann der Genuss!). 

  • Nach dem Ende der Herrschaft Napoleons im Jahre 1815 griff der Dichter und Arzt Justinus Kerner (*1786, † 1862) erstmals in die Politik ein. Während sich sein Freund Ludwig Uhland im württembergischen Verfassungskampf für das "gute alte Recht" der Landstände einsetzte, stritt er für eine Verfassung liberalen Zuschnitts, nach der vor allem der Adel seine politischen Privilegien verlieren sollte.

  • König Friedrich starb am 30. Oktober 1816 an den Folgen einer schweren Erkältung. Bis zu seinem Tode war es zu keiner Einigung zwischen ihm und dem Landtag gekommen.

  • König Wilhelm I. von Württemberg (1816 - 1864)

  • Friedrich Wilhelm Karl wurde am 27. September 1781 in der Stadt Lüben in Schlesien als Sohn des damaligen preußischen Offiziers Prinz Friedrich von Württemberg und dessen Frau Auguste, einer Prinzessin von Braunschweig und Lüneburg, geboren. Das Verhältnis zu seinem Vater war lange Zeit denkbar schlecht. Mit dem Regentennamen Wilhelm wollte er kundtun, dass sein Regierungsantritt den Beginn einer neuen Ära für Württemberg bedeutete.

  • Die Verfassungsfrage

  • Nach dem Tode König Friedrichs setzte König Wilhelm I. die Verhandlungen mit den Landständen fort. Anfang März 1817 legte er einen Verfassungsentwurf vor, der einen Landtag mit zwei Kammern, einer Adels- und Prälatenkammer und einer Volkskammer vorsah. Der Entwurf wurde am 2. Juni mit 67 gegen 42 Stimmen vom Landtag zurückgewiesen. Für den König war dies eine empfindliche Schlappe.

  • Die Verfassung selbst sollte nach dem Willen der Altwürttemberger  als Vertrag zwischen Fürst und Volk beschlossen werden. Nach den Worten Ludwig Uhlands war es erforderlich, "das Vertrauen und die Eintracht zwischen Volk und Herren" zur Grundlage des neuen württembergischen Staates zu machen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen der Stände mit König Wilhelm I. schreibt Ludwig Uhland in seinem Gedicht 'Nachruf': "Ob einer im Palast geboren, in Fürstenwiege sei gewiegt, als Herrscher wird ihm erst geschworen, wenn der Vertrag besiegelt liegt". Das Thema, das Uhland am meisten bewegt und zum direkten Engagement im Verfassungskampf veranlasst hat, war sein dringendes Verlangen nach einem "Recht, das uns Gesetze gibt, die keine Willkür bricht, das offene Gerichte liebt und gültig Urteil spricht". 

 

Ludwig Uhland (1787 - 1862)

"Der Deutsche ehrt in allen Zeiten der Fürsten heiligen Beruf doch  liebt er, frei einherzuschreiten und aufrecht, wie ihn Gott erschuf".

Antonius / Interfoto

  • Der Dichter Justinus Kerner verfasste im Jahre 1818 das Lied "Der reichste Fürst" (Preisend mit viel schönen Reden ...) zu Ehren des Grafen Eberhard im Bart. Dieses Lied trug eine eindeutige politische Botschaft und hatte einen aktuellen Bezug zur politischen Lage im Königreich Württemberg zur Zeit des Verfassungskampfes. Das Bild vom Untertan, in dessen Schoß der Fürst jederzeit ohne Bedenken sein Haupt legen kann, demonstriert Kerners politisches Ideal. Dabei ist keine kritiklose Untertanentreue und auch keine Arroganz fürstlicher Selbstsicherheit zum Ausdruck gebracht, sondern eine Idealvorstellung von einem "Bürgerkönigtum", in dem Monarchie und Bürgertum zum Wohle des Staates vertrauensvoll und verlässlich zusammenwirken.

  • Die 'Neuwürttemberger' (die Bevölkerung in den 1805  zugeschlagenen Territorien) wollten sich am Kampf für den Vertrag und für das alte, gute Recht nicht beteiligen. Im März 1817 stimmten die 42 Vertreter Neuwürttembergs im Landtag für die Annahme des von König Wilhelm I. vorgelegten Verfassungsentwurfs.

Man hatte keine Einwände dagegen, dass Friedrich mit den reichsgräflichen und reichsritterschaftlichen Privilegien wie zum Beispiel der speziellen Gerichtsbarkeit von Adligen Schluss gemacht hatte. Die Fragen nach der Rechtsgrundlage der königlichen Herrschaft interessierten die Neuwürttemberger nur wenig.

 
 

König Wilhelm I.  von Württemberg  (*1781, reg. 1816-1864)

Gemälde von Nicaise de Keyser (1813-1887) im Jahr 1848. Privatbesitz. Ausstellungskatalog: Große Landesausstellung Baden-Württemberg 2006.

  • Die Furcht vor einer oktroyierten Verfassung steigerte die Bereitschaft der seit dem 13. Juli 1819 in Ludwigsburg tagenden Ständeversammlung zu einer Einigung mit der Regierung. Schließlich kam es zu einem zwischen Regierung und Ständen geschlossenen Vertrag. Am 25. September 1819 wurde die neue Verfassung im Ludwigsburger Schloss bestätigt. Wesentliche Elemente dieser Verfassung sind:

  • Konstitutionelle Monarchie (König ist Herr der Exekutive; er bestimmt die Richtlinien der Politik)

  • Erste Kammer: Prinzen des königlichen Hauses, Vertreter des Hochadels, vom König ernannte Mitglieder auch bürgerlicher Herkunft. Außerdem Vertreter der Kirchen, des Handels und der Industrie, der Landwirtschaft und des Handwerks.

  • Kammer der Abgeordneten: In dieser 'Zweiten Kammer' hatten auch nicht gewählte Abgeordnete Sitz und Stimme. Neben den 13 Vertretern des ritterschaftlichen Adels, saßen dort auch die Repräsentanten der Kirchen (6 evangelische Prälaten, 3 Vertreter der katholischen Kirche) und der Kanzler der Universität Tübingen. Die weiteren 70 Sitze wurden von Volksvertretern eingenommen, die in den sieben so genannten "guten Städten" ("gut" bezieht sich auf die Größe einer Stadt!) und in den 63 Oberamtsbezirken indirekt gewählt wurden. Das passive Wahlrecht war nicht an Vermögen oder Besitz gebunden.

Wer direkte Steuern zahlte, konnte Wahlmänner wählen, die dann die Abgeordneten bestimmten. Die Abgabenpflichtigen, die ein hohes Steueraufkommen hatten, stellten zwei Drittel der Wahlmänner. Die weniger bedeutenden Steuerzahler wählten das übrige Drittel der Wahlmänner, deren Stimmenmehrheit ein Kandidat auf sich vereinen musste.

  • Rechte der Stände: Zustimmung zu allen Gesetzen und zur Erhebung von Steuern, Beratung des Staatshaushalts. Beiden Kammern war das Recht zu Gesetzesinitiativen verwehrt, der König bestimmte weiterhin die politische Richtung. Die Monarchie blieb in ihrer Machtvollkommenheit unangetastet.

  • Einrichtung eines 'Staatsgerichtshofs' zum gerichtlichen Schutz der Verfassung.

  • Auswanderungsfreiheit, Pressefreiheit.

  • Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung

  • Die Verfassung von 1819 bedeutete das Ende des Absolutismus in Württemberg. Hervorzuheben ist, dass der König die Verfassung nicht - wie andere deutsche Dynasten - einseitig oktroyierte, sondern als Vertrag mit den Landständen vereinbarte.

  • Am 23. September 1819 erläutert Ludwig Uhland seine Zustimmung zu der Verfassung mit den Worten: "Mancher wird manches vermissen, aber das Wesentliche besteht, vor allem jener Urfels unseres alten Rechtes, der Vertrag".

  • Der 15-jährige Eduard Mörike trägt am Silvesterabend 1819 im Theologischen Seminar Urach eines seiner frühesten Gedichte vor: "In diesem Jahr ward uns ein Glück beschieden / Durch einer Liebe segensvolle Macht, / Durch sie ward unserm Volke neuer Frieden / Und manches alte Recht zurückgebracht: / Denn in dem Lande nur ist Ruh' hienieden, / Wo dieser Liebe scharfes Auge wacht; / Wir alle hängen durch die milden Bande / So warm, so innig an dem Vaterlande."

  • Die württembergische Verfassung von 1819 war kein "Gnadengeschenk" des Monarchen. Vielmehr hatten königliche Regierung und  Landtag einen Verfassungsvertrag ausgehandelt, der einen Kompromiss zwischen altständischen Traditionen und den Grundsätzen einer modernen konstitutionellen Monarchie darstellte.

  • Regierungssystem und Verwaltung

  • Verwirklichung des Prinzips der Gewaltenteilung: Exekutive und Gesetzesinitiative liegt beim König, Volksvertretung hat das Recht der Gesetzgebung, Rechtsprechung ist von der Verwaltung unabhängig.

  • Ministerialverfassung mit fünf Ministerien. Die Minister konnten vom König ohne Beteiligung der Volksvertretung berufen und entlassen werden.

  • Ausgliederung der Finanzverwaltung aus der inneren Verwaltung.

  • Einrichtung von fachlichen Zentralstellen auf der mittleren Verwaltungsebene (Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Staatskassenverwaltung, Forstrat, Bergrat und anderes)

  • Zusammenlegung der zwölf Landvogteien zu vier Kreisen (Regierungsbezirken). Einteilung des Landes in 64 Oberämter (Verwaltungseinheiten).

  • Mittelstufe der Justiz wurden vier Kreisgerichte (heute Landgerichte).

  • Wirtschaft- und Sozialpolitik

  • Wirtschaftliche Lage 1816/17: Die Getreideernte des 1816 fiel infolge einer anomalen Witterung katastrophal aus. Auch der Ertrag an Kartoffeln war miserabel. Die Folge waren riesige Preissteigerungen für fast alle Lebensmittel. Bitterste Not breitete sich im Land aus. Ein Großteil der Bevölkerung lebte unterhalb des Existenzminimums.

  • Am 5. April 1815 war auf der indonesischen Insel Sumbawa der Vulkan Tambora ausgebrochen. Die Aschewolke, von der ein großer Teil in die Atmosphäre eindrang, hatte dramatische Auswirkungen auf das Wetter in Europa. Insbesondere das Gebiet zwischen dem Main und den Alpen war stark betroffen. Dort sanken die Temperaturen weit unter den Jahresdurchschnitt und es regnete fast ständig. Das Getreide verschimmelte am Halm, die Kartoffeln verfaulten in den Äckern, Äpfel, Birnen und Weintrauben wurden nicht reif. Zeitgenössische Berichte aus der Schweiz, aus Franken und Schwaben erzählen von Überschwemmungen, Erdrutschen, Gewittern und zerstörerischen Hagelschlägen.

  • In Württemberg kam es zu einem massenhaften Exodus, wobei die Schultheißen vieler Orte den hungernden Menschen sogar noch die Reisekosten bezahlten, damit sie nicht mehr aus öffentlichen Kassen und der Dorfgemeinschaft unterstützt werden mussten. 1817, im Jahr des großen Auswanderungszuges in den Kaukasus, machten sich ca. 1.400 Familien aus Württemberg auf den Weg nach Osten. Insgesamt kehrten in den Jahren 1818 bis 1822 mehr als 30.000 Württemberger ihrer Heimat den Rücken, um ihr Heil und Glück im Osten zu suchen. Zu den politischen und wirtschaftlichen Motiven für die Auswanderung kamen religiöse Motive hinzu. Die Auszugsbewegung von 1817 war pietistisch geprägt.

  • In der Bevölkerung wird alsbald die Frage nach den Schuldigen des Elends gestellt. Die Behauptung kam auf, jüdische Händler seien die Hintermänner und Profiteure des illegalen Verschiebens von Getreide über die württembergischen Grenzen und des Wuchers mit Korn und Brot. Das Zerrbild vom "Kornjuden" verfestigte sich. Die antijüdische Stimmung entlud sich in vielen Orten in Krawallen, Plünderungen und Zerstörungen.

  • Vor allem Königin Katharina wurde während der Hungersnot der Jahre 1816/17 sozialpolitisch aktiv.   "Arbeit verschaffen hilft mehr, als Almosen geben" war der Leitgedanke ihres Wohlfahrtswerks, für das sie gesellschaftspolitisch und sozial engagierte Bürger einspannte. Die Königin erarbeitete einen Plan für eine das ganze Land umfassende Hilfsorganisation, deren Aufgabe es war, unter der Ausnutzung bestehender Verwaltungsstrukturen Amtsärzte zu bestellen, Kleidung, Heizmaterial und Lebensmittel zu beschaffen sowie mit Spenden zu helfen. Am 6.1.1817 erging der Gründungsaufruf für den 'Allgemeinen Wohltätigkeitsverein', der durch einen Staatsbeitrag und Zuwendungen der Königin handlungsfähig gemacht wurde. In den Städten und Gemeinden des Landes wurden 'Beschäftigungsanstalten', Armenasyle, Armenküchen und Krankenstationen eingerichtet.

  • Die dreigliedrige Struktur der staatlich verankerten Wohlfahrtsorganisation mit der zentralen Leitung in Stuttgart, mit den Bezirksleitungen in den Oberamtsstädten und mit Lokalvereinen in den Gemeinden sorgte dafür, dass die Armenfürsorge als große Gemeinschaftsaufgabe begriffen wurde. Über die nachgeordneten Bezirkswohltätigkeitsvereine ließen sich Getreidespenden aus Russland und Almosen an bedürftige Familien verteilen, Suppenküchen einrichten, nicht aber die strukturellen Probleme einer wenig effizienten Landwirtschaft lösen.

 
   

Königin Katharina von Württemberg, geb. Ekaterina Pawlowna (*10.5.1788, † 9.1.1819)

Staatliche Schlösser und Gärten, Schlossverwaltung Ludwigsburg

  • Katharina wurde 1788 als Tochter von Maria Feodorowna und Zar Paul geboren. Am 24. Januar 1816 hatten die russische Großfürstin Katharina und der Kronprinz Friedrich Wilhelm Karl von Württemberg in St. Petersburg eine glanzvolle Hochzeit gefeiert.  Königin Katharina stirbt am 9.Januar 1819. Wilhelm I. lässt die Stammburg auf dem Württemberg oberhalb der Gemeinde Rotenberg (bei Stuttgart) abbrechen und an ihrer Stelle durch den Hofbaumeister Giovanni Battista Salucci (1769 - 1845) eine Grabkapelle für Katharina errichten.

  • Der Gedanke, in Württemberg eine 'Ersparnisanstalt' (Sparkasse) zu gründen, stammt ebenfalls von Katharina. Der Stadt Stuttgart spendierte sie eine hohe Summe als Anschubfinanzierung für ein allgemeines städtisches Krankenhaus. Im Jahr 1828 - neun Jahre nach dem Tod der Königin -wurde es als "Katharinenhospital" eröffnet.

 
  • König Wilhelm I.  lässt sich im Jahr 1820 einen gründlichen Bericht über das Ausmaß der Not unter seinen 1,4 Millionen Untertanen erstellen: 64.896 Arme, darunter 4645 Waisen bevölkern das Land zwischen Mergentheim und Bodensee - im Durchschnitt ein Fünftel der Bevölkerung, in manchen Gegenden leben sogar mehr als die Hälfte der Bevölkerung in prekären Verhältnissen. Die Hungersnot des Jahres 1816 war noch längst nicht überwunden. Das Missverhältnis zwischen Armen und Reichen war europaweit im Durchschnitt nur halb so groß wie in Württemberg

  • Innenpolitik

  • Einleitung der Bauernbefreiung im Jahr 1817: Ablösung der gutsherrlichen Fronlasten, Umwandlung der Erblehen in freie Güter.

Die betroffenen Standesherrn befürchteten den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz. Nachdem sie mit Erfolg beim Bundestag in Frankfurt Beschwerde eingelegt hatten, musste die Ausführung des königlichen Edikts aufgeschoben werden. Erst unter dem Eindruck der Revolution der Jahre 1848/49 wurde das Ziel Wilhelms I. - freier Bauer auf freiem Grund - erreicht.

  • Im Jahr 1815 entschärfte König Wilhelm I. das von Friedrich I. erlassene Auswanderungsverbot. Zwei Jahre später wurde es offiziell aufgehoben.

  • Nachdem schon in den Jahren von 1800 bis 1804 rund 17.500 Personen ausgewandert waren, kam es nun zu erneutem Massenexodus. Armut, Arbeitslosigkeit und die drückende Steuerlast waren die hauptsächlichen Gründe für die Auswanderung. Allein im Jahr 1816 verließen 20.000 Untertanen ihre Heimat. Diese Zahl wurde 1817 noch überschritten.

  • Im Zeitraum von 1816 bis 1914 kehrte fast eine halbe Million württembergischer Bürger der Heimat den Rücken und emigrierte nach Übersee. In der Regel brachen Familien und Sippen gemeinsam in die USA auf, ohne sich in organisierten Gruppen zusammen zu schließen. Die Migration im 19. Jahrhundert war ein komplexer Prozess, der von vielfältigen Faktoren beeinflusst war. Fehlende wirtschaftliche Perspektiven, sozialer Druck, das Bevölkerungswachstum, Verfolgung, Krieg und das Propagieren der Auswanderung von verschiedenen Seiten bewogen die Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. In vielen Fällen waren allein wirtschaftliche und soziale Gründe maßgebend, die eine eher individuell getragene Entscheidung zur Auswanderung vorantrieben. Auch bei der großen Migrationswelle zwischen 1850 und 1855 setzte ein Exportstopp Frankreichs während des Krimkriegs den deutschen Getreidemarkt unter Druck. Daneben gab es wetterbedingte Ernteausfälle. Auch die Sehnsucht nach bürgerlicher und religiöser Freiheit war ein Grund für die Auswanderung.  

  • Nach 1820 wurde auch in Württemberg versucht, liberale und nationale Strömungen niederzuhalten. Universität, Wissenschaft und Presse wurden in ihren Freiheiten eingeschränkt.

Als es 1825 an der Universität Tübingen zu Ausschreitungen kam, griff König Wilhelm I. in deren Verfassung ein. Er führte einen königlichen Kommissar ein, der die akademische Freiheit erheblich einschränkte.

  • Während der Hungerkrise 1816/17 wurden die von König Friedrich im Jahr 1807 aufgehobenen Einschränkungen für die Eheschließung wieder eingeführt. Die Ehe musste bei der Obrigkeit mit dem "Nachweis eines ausreichenden Nahrungsstandes" beantragt werden. Den erhielt nur derjenige, der selbstständig einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb führte oder über genügend Vermögen verfügte. Auch die Lebensführung der angehenden Lebenspartner wurde überprüft.

  • Gewerbeordnung von 1828: Lockerung des Zunftzwangs, Aufhebung von zahlreichen Handelsschranken.

  • Schul- und Bildungswesen

  • Volksschulgesetz von 1836

Jedes Kind wurde vom 6. bis zum 14. Lebensjahr schulpflichtig. Jeder Ort mit mehr als 30 Familien musste eine Schule unterhalten. Die Trennung nach Konfessionen wurde beibehalten. Die Schulaufsicht wurde im Auftrag des Staates von Geistlichen ausgeübt.

  • In den Städten entstanden neben den traditionellen Lateinschulen Realschulen, die zunehmend die Naturwissenschaften in ihren Lehrplan aufnahmen.

  • Die 1829 gegründete Gewerbeschule wurde 1840 in das Polytechnikum umgewandelt. Aus dieser Institution erwuchs die spätere Technische Hochschule .

  • Förderung der Landwirtschaft

  • Gründung einer landwirtschaftlichen "Unterrichts-, Versuchs- und Musteranstalt" im umgebauten Landschloss Hohenheim (28.9.1818). Aus diesem Institut hat sich die heutige Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim entwickelt.

  • Maßnahmen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge und damit des Einkommens der größtenteils bäuerlichen Bevölkerung Württembergs: Verbesserung der landwirtschaftlichen Anbau- und Produktionsmethoden, Einsatz verbesserter Ackerbaugeräte, Förderung der Viehzucht, zweckmäßige Nutzung des Naturdüngers, Verwendung besseren Saatguts für Getreide.

Um das Jahr 1820 lebten im Königreich Württemberg rund 1,4 Millionen Menschen. Nur fünf von den 134 Städten hatten mehr als 6000 Einwohner (Stuttgart 26.300, Ulm 11.400, Reutlingen 9.000, Heilbronn 6.900, Tübingen 6.600)

  • Einführung einer landwirtschaftlichen Leistungsschau in Verbindung mit einem Volksfest.

Das 'Landwirtschaftliche Hauptfest' wird bis heute alle drei Jahre in Verbindung mit dem jährlich stattfindenden Volksfest auf den Cannstatter Wasen abgehalten.

 
  • Im Sommer 1823 entsandte König Wilhelm II. den 31-jährigen Reiseschriftsteller Friedrich Schmidt mit dem Auftrag nach London, ihm über die Grundlagen des dortigen Erfolgs in der Landwirtschaft zu berichten. Der erste Wirtschaftsspion in königlicher Mission erhielt aus der Privatkasse des Königs ein hohes Reisegeld. In den Berichten Schmidts ging es meistens um die Beschreibung von Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen oder Gemüsesorten, deren Züchtung den schwäbischen Bauern empfohlen wurde. Die Vorschläge erwiesen sich allerdings als ebenso ungeeignet für die überwiegend kleinbürgerlichen Betriebe wie eine neuartige Mähmaschine. Auf den Ländereien der englischen Großgrundbesitzer konnte diese zwar gut eingesetzt werden, für die kleinen Grundstücke in Württemberg war sie jedoch unbrauchbar.

  • Förderung der Industrie

  • Verbesserung der Verkehrssituation als Voraussetzung für die Entwicklung der Industrie: Ausbau des Fernstraßennetzes, Ausbau des unteren Neckars zur schiffbaren Wasserstraße, Schaffung eines leistungsfähigen Eisenbahnnetzes.

  • Von staatlicher Seite wurde der Eisenbahnbau vorangetrieben. Im Jahr 1836 genehmigte der Landtag für das laufende und die beiden nachfolgenden Jahre eine stattliche Summe (100.000 Gulden) "zur Förderung und Unterstützung der Eisenbahnunternehmungen". Am 22. Oktober 1845 wurde die erste württembergische Bahnstrecke zwischen Cannstatt und Untertürkheim in Betrieb genommen. Bald darauf, genau am 20. November 1845, konnte die Strecke Cannstatt-Esslingen dem Verkehr übergeben werden. Im folgenden Jahr konnte man Ludwigsburg mit der Eisenbahn erreichen. Die Schienenfahrzeuge wurden seit dem Jahr 1847 von der Maschinenfabrik Esslingen hergestellt.

  • Vater der gewerblichen Ausbildung in Württemberg wurde Ferdinand Steinbeis (*1807, † 1893). Er gründete im ganzen Land Gewerbeschulen, z.B. die Webschulen in Blaubeuren (1852) und Reutlingen (1855) und überwachte deren Entwicklung. Steinbeis plädierte für eine zweigleisige Ausbildung, um theoretisches Wissen und praktisches Können miteinander zu verbinden. Begabte Studenten und Handwerksgesellen erhielten Stipendien, um ihre Fähigkeiten zu vervollkommnen. So vermittelte er zum Beispiel dem jungen Büchsenmacher Gottlieb Daimler ein Stipendium an der Polytechnischen Hochschule in Stuttgart. Die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern als gewerbliche Interessenvertretung war im Wesentlichen das Werk von Ferdinand Steinbeis.

 

Ferdinand Steinbeis (*1807, † 1893)

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Ferdinand Steinbeis hatte 1848 von König Wilhelm I. die Stelle eines technischen Referenten an der neu gegründeten "Zentralstelle für Gewerbe und Handel" erhalten. Der König hatte erkannt, dass für das landwirtschaftlich geprägte Württemberg zur Behebung der Massenarbeitslosigkeit und Beschäftigung der Bevölkerung eine Behörde notwendig war, bei der die verschiedenen Maßnahmen zur notwendigen Industriealisierung zusammenlaufen und die gleichzeitig Initiativen zur Förderung der Industrie entwickelt. Ab 1855 war Steinbeis Direktor dieser Institution.  Unter seiner Leitung wurde die Zentralstelle ein Motor der Modernisierung in Württemberg. Die Maßnahmen der "Zentralstelle für Gewerbe und Handel' kann man mit den zeitgemäßen Begriffen Innovationsförderung, Investitionsbeihilfen, Subventionen und Qualifizierung beschreiben. Steinbeis machte allerdings Fehler, in seiner Förderungspolitik die dünner besiedelten Randbereiche wie Hohenlohe und Oberschwaben fast nicht zu berücksichtigen, was weit reichende Folgen für deren wirtschaftliche Entwicklung haben sollte.

   
 
  • Um den Entwicklungsvorsprung anderer Nationen (vor allem Englands) aufzuholen wurde auch nicht vor Industriespionage haltgemacht. Die Aneignung fremden Wissens - auch mit unlauteren Mitteln - war in dieser Zeit üblich. Dies war der staatlichen Gewerbeförderung durchaus bekannt und ab Mitte des 19. Jahrhunderts war es insbesondere Ferdinand Steinbeis, der die württembergischen Unternehmer tatkräftig bei diesen Bemühungen unterstützte. Auch Maschinen im Ausland zu kaufen und dann nachzubauen war eine gängige Praxis. So kaufte zum Beispiel Johann Gottlieb Merbold im Jahr 1827 die ersten zwanzig mechanischen Webstühle für seine Cattunweberei in Heidenheim in England. Innerhalb von vier Jahren ließ er 100 Plagiate nachbauen.

  • 1862 wurde die Gewerbefreiheit gesetzlich verfügt. Damit fielen die letzten Schranken weg, welche die wirtschaftliche Entwicklung gehemmt hatten.

 

Nebenbei bemerkt: Der württembergische Arzt Julius Robert Mayer (* 1814 in Heilbronn, 1878 ebenfalls in Heilbronn) hat in seiner 1845 erschienenen Schrift „Die organische Bewegung in ihrem Zusammenhange mit dem Stoffwechsel“ mit dem Satz von der Erhaltung der Energie eine der wichtigsten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des 19. Jahrhunderts formuliert.  Robert Mayers Theorie wurde zunächst von anderen Fachleuten nicht anerkannt, da die Beweise fehlten. Wenig später konnte der britische Physiker James Prescott Joule diese Theorie unabhängig von Mayer genauer nachweisen. Erst Jahre später – nach schweren Depressionen und einem Selbstmordversuch – wurde Robert Mayer ebenfalls als Entdecker anerkannt und erhielt viele Auszeichnungen. Im November 1867 erhielt er den Adelstitel.

  • Liberale und nationale Bewegung in Württemberg

  • Die Pariser Julirevolution 1830 bewegte auch in Württemberg die Gemüter. So berichtete zum Beispiel der Oberamtmann von Urach, dass in seinem Bezirk der "Geist der Unzufriedenheit und leidenschaftlicher Petitionen" sich rege. In Schwäbisch Gmünd tauchte ein Plakat auf, das zu entschlossenem Handeln gegenüber den "Volksunterdrückern" aufrief ("Brüder, die Stunde ist gekommen, um Rechte und Freiheiten von den Tyrannen des Vaterlandes zurückzufordern"). 

  • Bei den Landtagswahlen im Dezember 1831 errangen die Liberalen einen eindrucksvollen Sieg. König Wilhelm I. reagierte äußerst ungnädig auf das Votum seiner Untertanen. Bis zum 15. Januar 1833 verschob er die Einberufung des Parlaments. Unzufrieden mit der Kritik der Liberalen an seiner Regierungskunst, löste der König das Parlaments bereits am 22. März wieder auf. Als bei Neuwahlen im April wieder die Liberalen als Sieger hervorgingen, verweigerte er den beamteten Abgeordneten die Freistellung für das Parlament. Friedrich Römer, der liberale Oppositionsführer, und auch andere liberale Abgeordnete, wie zum Beispiel Ludwig Uhland, quittierten den Staatsdienst, um ihr Mandat ausüben zu können.

 

Friedrich Römer (1794-1864)

Valentin Schertle (1809-1885) nach einer Fotografie von Hermann Biow (1804-1850), Ausschnitt, Württembergische Landesbibliothek Stuttgart

Die Kritik der Liberalen an der Regierung erstreckte sich insbesondere auf die Pressezensur, die Beschränkung des Wahlrechts, das Verbot von politischer Vereinen und Versammlungen, die "Gesinnungsschnüffelei", die Ungerechtigkeit des Steuersystems sowie auf die, ihrer Meinung nach zu hohen Ausgaben für die Verwaltung und das Militär.

  • Bis 1845 gab es in der Bevölkerung Württembergs keine Bewegung für die deutsche Einheit. Die reaktionäre Politik Metternichs wurde weit gehend hingenommen. So blieb zum Beispiel die Presse durch die Zensur gehemmt.

  • König Wilhelm I. war grundsätzlich national und dabei antipreußisch eingestellt. Die Herstellung einer deutschen Einheit dachte er sich im Sinn einer föderalistisch verfassten Nation. Dabei sollte ein Verbund der deutschen Mittelstaaten ein Gegengewicht zu Preußen und Österreich abgeben.

  • Das Ansehen des Königs und die Stimmungslage in Württemberg hat Karl Mörsch treffend so umrissen: (Quelle: "Schwäbische Heimat 1998/2, S.139) " Zwei Dinge wird man bei der Revolution 1848/49 in Württemberg beachten müssen. Einmal den Umstand, dass König Wilhelm I. zwar alles andere als ein Freund der Demokratie war, aber wegen seiner großen Verdienste bei der Bekämpfung der Not im Lande überall geachtet war. Zum Feind taugte dieser König nicht. Zum anderen scheuten die württembergischen Volksfreunde alles, was Preußen einen Vorwand zum militärischen Eingreifen hätte liefern können. Die Furcht vor einer Preußen-Herrschaft verband die Demokraten mit dem König."

  • Aufgrund der Hungersnöte in den Jahren 1846 und 1847 veränderte sich die bis dahin "zufriedene" Grundstimmung der Bevölkerung. Liberale Forderungen tauchten wieder auf. Im Januar 1848 verlangte eine Protestversammlung in Stuttgart ein Bundesparlament, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Schwurgericht und Volksbewaffnung. In Stuttgart, Ulm, Tübingen und Kirchheim unter Teck war es bereits 1847 zu Hungerkrawallen gekommen. Viele Bürger dieser Städte klagten über kaum mehr bezahlbare Lebensmittelpreise. Betroffen von Armut und Not waren vor allem Handwerksgesellen, Arbeiter, Dienstboten und Tagelöhner. In Kirchheim unter Teck äußerte sich der Seifensieder und spätere Stadtrat Friedrich Tritschler (* 1810, † 1859) sehr radikal: "Der günstige Augenblick ist jetzt gekommen, wo wir von neuem Ansprüche auf unsere Fürsten machen können; aber bitten wollen wir nicht mehr - sondern fordern, was uns mit Recht gebührt.". Er wetterte gegen den "verpönten Kastengeist": "Dieser grelle Standesunterschied muss aufhören, wenn etwas Gutes geschaffen werden soll; den Adel soll man nicht mehr durch Geburt, sondern durch bürgerliche Tugend erringen können." Tritschler war zutiefst überzeugt, dass nur eine Republik "Einheit, Freiheit, Wohlstand" bringen könne.

  • Radikale Republikaner, die einem künftigen deutschen Nationalstaat eine zentralistische Verwaltungsstruktur nach französischem Vorbild geben wollten, um die Dynastien in den Ländern zu entmachten, blieben in Württemberg allerdings eine einflusslose Minderheit. Die meisten Liberalen verlangten ein eigenständiges Württemberg innerhalb eines deutschen Nationalstaats.

  • Dank der fortschrittlichen Verfassung von 1819 gab es im Königreich Württemberg weniger als bei anderen deutschen Staaten einen aufgestauten, auf radikale Veränderungen drängenden Bedarf nach "Demokratisierung" und grundlegendem politischem, gesellschaftlichem Wandel. Die politischen Diskussionen und Kundgebungen, die es dennoch gab, verliefen in moderaten Formen und unter maßvollen Forderungen.

  • König Wilhelm I. versuchte zunächst, die Revolution in Württemberg durch Entgegenkommen aufzuhalten: Er setzte das liberale Pressegesetz aus dem Jahr 1817 wieder in Kraft und erteilte, allerdings sehr widerwillig, einer Regierung unter der Leitung des liberalen Oppositionsführers Friedrich Römer seinen Segen. Das am 9. März 1848 eingesetzte "Märzministerium" war das erste parlamentarische Ministerium des Landes. Größere revolutionäre Erhebungen wurden dadurch verhindert. Ziel Friedrich Römers war eine "friedliche Umgestaltung" der bestehenden Verhältnisse. Zu lebendig war noch die Erinnerung, wie der Freiheitsrausch der Französischen Revolution sich in einen Blutrausch verwandelt hatte. Es kam hinzu, dass manche Bürger sich vor einer sozialen Umwälzung mit der Folge von Enteignungen, Pöbelherrschaft und Anarchie fürchteten. 1848 hatten Marx und Engels ihr "Kommunistisches Manifest" veröffentlicht.

  • Im April 1849 beschlossen Ministerium und Parlament Württembergs die Anerkennung der Reichsverfassung. König Wilhelm I. empfand diesen Beschluss als Demütigung, stimmte jedoch unter dem Druck seiner Regierung, der Abgeordnetenkammer des Landtags und einer drohenden Volkserhebung als einziger deutscher Monarch der von der Frankfurter Nationalversammlung verabschiedeten Verfassung zu.

  • Nachdem die deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am Widerstand der Großmächte gescheitert war, fassten etwa 20 Prozent der Abgeordneten - die demokratische Linke - am 30. Mai 1849 den Entschluss, die Sitzungen nach Stuttgart zu verlegen (Rumpfparlament).

  • Als das Rumpfparlament zur Steuerverweigerung und zur Erhebung gegen die Regierungen aufrief, wurde es am 19. Juni 1849 von der württembergischen Regierung aufgelöst. Minister Römer und König Wilhelm sahen keinen anderen Weg, um die für Württemberg akut zu befürchtende preußische Militärintervention zu vermeiden. Sie haben Württemberg Unterdrückungsmaßnahmen und Blutbäder erspart, wie sie kurz darauf in Baden eingetreten sind, wo nach verlustreichen Kämpfen die aufständische Festung Rastatt am 23. Juli 1849 kapitulieren musste.


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Kleine Geschichte Baden-Württembergs. Theiss-Verlag 2002

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Geschichte Baden-Württembergs. Beck Wissen. 2007

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Württembergische Geschichte im südwestdeutschen Raum. Theiss-Verlag. 10. Auflage 1989.

 
 
 
 
 
 

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