Württemberg im Späten
Mittelalter (1250 - 1400)
Württemberg vom Späten
Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)
Württemberg von der Reformation
bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)
Württemberg in der Zeit des
Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit des
Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)
Württemberg in der Zeit
vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 -
1750)
Württemberg von der
Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs
Deutscher Nation (1750 - 1806)
Württemberg in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)
Württemberg von der
Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des Deutschen Reiches
(150-1871)
Württemberg als
Bundesstaat des Deutschen Reiches
Württemberg in der Zeit
der Weimarer Republik
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Württembergische Geschichte
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Deutschland
1400 - 1517
Deutschland
1517-1521 Köngen 1400 - 1520 (exemplarisch für ein Dorf)
Literaturhinweise
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Das Land
Schwaben vom Ende des späten Mittelalters bis zur Reformation
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Graf Eberhard IV.
(* 1388 † 1419, reg. 1417 - 1419) war mit
Henriette, der Erbin der
Grafschaft
Mömpelgard (südlich von Belfort, im
französischen Sprachgebiet, jedoch zum Deutschen
Reich gehörig) verheiratet.
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Eberhard IV. , Graf
von Württemberg (*1388, † 1419), reg. 1417 -
1419.
Chorfenster in Tübingen
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Mömpelgard blieb
bis 1793 beim Hause Württemberg. Seine Lage
zwischen dem habsburgischen Sundgau im
Oberelsass und der Grafschaft Burgund
ermöglichte die Verbindung Württembergs mit dem
romanischen Kulturkreis.
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Graf Ludwig I.
heiratete 1436
Mechthild von der Pfalz,
die Schwester des Kurfürsten
Friedrich
III. von der Pfalz.
(*1419 † 1482).
Am 29.1.1441 ist die Hochzeit
Ulrich V.
mit Margarethe von Cleve. Wenige Wochen
nach dieser Hochzeit waren die Brüder im Alten
Schloss in Stuttgart dermaßen zerstritten, dass
sie sich zur Teilung des Landes entschlossen.
Neben der Uneinigkeit der Brüder wird in der
Forschung der hohe Anspruch Margarethe von
Cleves als Ursache für die folgenschwere
Entscheidung angeführt.
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Der Anteil
Graf
Ludwigs I. umfasste die westliche und
südliche Hälfte des Landes mit den Städten
Urach, Münsingen, Tübingen, Balingen,
Tuttlingen, Calw, Herrenberg u. a.
(Uracher Teil).
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Graf Ulrich V.
(der Vielgeliebte)
erhielt Stuttgart, Cannstatt, Waiblingen,
Schorndorf, Marbach, Göppingen, Nürtingen,
Neuffen, Nürtingen u. a.
(Stuttgarter
Teil).
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Seit dem
Erlass der Goldenen Bulle im
Jahre 1356 stand den
Kurfürsten
die Kaiserwahl zu. Dasselbe Gesetz
verlieh ihnen weitere Vorrechte:
Unteilbarkeit ihrer Länder, höchste
Gerichtsbarkeit, mehrere wichtige
Regalien wie z.B. Münze und Bergwerk.
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Die Landesteilung
brachte nicht nur die Entstehung zweier
voneinander
unabhängiger
Herrschaftsgebiete mit sich,
sondern auch die
Ausbildung zweier
Grafenhöfe in Stuttgart und in
Urach. Beide Höfe verfügten über
unterschiedliche Ausgangssituationen.
Während
Ulrich V. über den
etablierten Hof in Stuttgart verfügen
konnte, musste
Ludwig I. in
Urach erst eine Residenz erbauen. Trotz der
Landesteilung waren die folgenden vierzig
Jahre bis zur Wiedervereinigung 1482 von
gegenseitiger Einflussnahme geprägt,
aufgrund der räumlichen und
verwandtschaftlichen Nähe der Höfe nicht
ausbleiben konnte.
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Landesteilung der Grafschaft Württemberg
im Jahr 1442
Bildquelle: Landesarchiv Württemberg |
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Graf Ludwig I. baute das
kleine Urach zur Residenz aus. Die Stadt Urach
gehörte seit 1265 zum Besitz der Württemberger.
Durch die Festung Urach war der Ort gut gesichert.
Zunächst wohnte Ludwig I. auf dem Hohenurach, ehe
das Stadtschloss, das er ab 1443 errichten ließ,
fertig gestellt war. Der Bau von
Schlössern und Kirchen sollte, so schreibt der
Historiker Decker-Hauff, "vergessen helfen, dass
der Landesherr nur noch über ein halbes Land gebot".
In den Quellen aus dieser Zeit wird Ludwig als
"überaus verstendiger Herr" beschrieben, der "nit
krieg geführt, aber löblich und fürstlich regiert"
hat. Über Mechthild,
die Frau Ludwigs,
schreibt der Historiker Decker-Hauff:
"Hochgeboren und strahlend schön, geistvoll und
gebildet, voll Charme und Mutterwitz, beredt und
belesen, heiter gesellig und doch nachdenklich -
schon den Zeitgenossen schien diese Frau ein
Wunder."
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Ludwig I. Graf
von Württemberg (*1412, † 1450)
Chorfenster in
Tübingen
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Die Vormundschaft für
Ulrich und Eberhard sicherte sich
Ulrich V., der Herrscher im
Stuttgarter Landesteil. Zusammen mit 39
Uracher Räten bildete er bis zur
Volljährigkeit Ludwigs II. die
Übergangsregierung. Die laufenden Geschäfte
wurden vom Landhofmeister und vier Räten
geführt. Der Landhofmeister
(Albrecht Speth) stand auch an der Spitze
der Landesverwaltung, die sich aus
Lokalverwaltungen, den Ämtern, und der
Zentralverwaltung zusammensetzte.
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Die folgenden Jahre waren von
Konflikten zwischen den Uracher
Räten und Ulrich V.
geprägt. Die Uracher Räte warfen Ulrich
V. vor, dem Uracher Hof zu hohe Kosten
zu verursachen. Ulrich V. missfielen die
weitreichenden Befugnisse des
Landhofmeisters, der im Alleingang
Entscheidungen traf. Der Uracher
Grafschaftsanteil war in der Folge nicht
mehr in der Lage, politische Macht zu
entfalten. Erst als Eberhard V.,
der zweite Sohn Ludwigs I., im Jahre
1459 die Herrschaft antrat, begann der
Aufschwung des Uracher Landesteils.
Eberhard V. gelang es, seine Grafschaft
aus allen größeren Auseinandersetzungen
weitgehend herauszuhalten und seine
Herrschaft zu festigen und zu erweitern.
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Nach
dem Tod ihres Ehemannes heiratete Mechthild
im Jahr 1452 in
zweiter Ehe den Erzherzog
Albrecht VI. von Österreich, den Bruder
Kaiser Friedrichs III. Ihrer Initiative war es
zu verdanken, dass im Jahr 1457 im damals
vorderösterreichischen Freiburg im Breisgau eine
Universität gegründet wurde. Der Sohn
Mechthilds, Graf Eberhard V. (Graf Eberhard im
Bart), wahrte die guten Beziehungen zum
österreichischen Kaiserhaus (genauer: zu Kaiser
Maximilian, dem Sohn Friedrichs III.)
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Trotz starker
Bedrängung durch ihren Schwager
Ulrich V., dem Oberhaupt der
Stuttgarter Linie gelingt es
Mechthild nach dem Tod
ihres ersten Mannes (1450), ihrem
Sohn Eberhard die
Herrschaft über Württemberg-Urach zu
sichern. Mechthild ist nicht nur eine
knallharte Politikerin, sondern auch
eine Mäzenin, die Wissenschaften, Kunst
und Kultur fördert. So wird auf ihr
Betreiben Boccaccios "Decamerone" ins
Deutsche übersetzt. Ihre Bibliothek
umfasst 100 Handschriften
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Mechthild von der Pfalz (*
1419, † 1482)
Landesarchiv BW
(Ausschnitt) |
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Mechthild,
die Mutter von Graf Eberhard im Bart, hat einen
großen Anteil an der Gründung der Universität
Tübingen. In der Stiftungsurkunde
wird sie gleichrangig mit Eberhard als Stifterin
erwähnt und von Papst Sixtus IV.
seine "in Christus geliebte Tochter" genannt.
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Nach der Landesteilung 1442 war
Ulrich V. der alleinige Herrscher
am Stuttgarter Hof. In den folgenden Jahren
entwickelte sich Stuttgart zu einem Ort prachtvoller
Festlichkeiten. Die kostspielige Hofhaltung war
einer der Gründe für die wachsenden Schulden des
Grafen. Ulrich heiratete noch zweimal (1445 und
1453), nachdem zunächst Margarethe von Cleve, danach
Elisabeth von Baiern, früh verstorben waren. Dass es
sich bei allen drei Ehefrauen (die dritte war
Margarete von Savoyen, eine Enkelin Philipps des
Kühnen) um Herzogtöchter handelte, unterstreicht das
Ansehen, das die Grafschaft genoss.
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Nach der Landesteilung
behielt Ulrich V. Stuttgart als
Residenz bei. Zwar war ursprünglich
die Stadt Neuffen zur Residenz ausersehen,
doch konnte sie sich nicht gegen den seit
knapp zweihundert Jahren gewachsenen
Herrschaftsmittelpunkt Stuttgart
durchsetzen.
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Die von Graf
Eberhard I. neu erbaute Wasserburg,
das heutige 'Alte Schloss', wurde zu einem
Aufenthaltsort des gräflichen Hofs.
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Unter Ulrich V.
entwickelt sich Stuttgart zu einem Ort
prachtvoller Festlichkeiten. Dass es sich
bei allen drei Ehefrauen um Herzogtöchter
handelte, unterstreicht dabei das Ansehen,
das Grafschaft Württemberg genoss, und dem
Ulrich V. mit einem repräsentativen Hof
gerecht werden musste. Als Höhepunkt neben
den Hochzeiten kann der Besuch des
burgundischen Herzogs Philipp der Gute im
Jahr 1554 gelten.
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Graf Ulrich V. war fast
ständig in unnötige Händel verstrickt, die seiner
Landeshälfte großen wirtschaftlichen Schaden
zufügten. Vom Markgrafen
Albrecht Achilles von
Brandenburg-Ansbach wurde er 1449 zur Teilnahme
an dem Städtekrieg mit Esslingen veranlasst.
Dabei ging es vor allem um die Zerstörung von
wirtschaftlichen Ressourcen (z.B. die Zerstörung der
Äcker und Weinberge).
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Ulrich V. von Württemberg
(* 1413, † 1480), 1433 - 1441 Graf von
Württemberg, 1441 - 1480 Graf von Württemberg im
Stuttgarter Landesteil
Hauptstaatsarchiv
Stuttgart |
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Bei den kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen
Kaiser Friedrich
III. und den pfälzischen und bayerischen Linien
der Wittelsbacher stellt sich
Ulrich V.
auf die Seite des Kaisers. Als Ulrich V. und
Markgraf Karl von Baden 1462 in die Kurpfalz
eindringen, werden sie von dem
Kurfürsten
Friedrich III. von der Pfalz bei
Seckenheim
(zwischen Heidelberg und Mannheim) geschlagen.
Ulrich V. gerät in pfälzische Gefangenschaft und
wird erst ein
Dreivierteljahr später gegen ein hohes Lösegeld
freigelassen. Durch das Lösegeld wird die ohnehin
bereits verschuldete Grafschaft empfindlich
getroffen.
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Trotz des
Unglücks, das die vielen Händel und Kriege dem
Land einbrachten, war Ulrich V. bei seinen
Untertanen durchaus beliebt. Zu seinem Beinamen
'der Vielgeliebte'
(Beneamatus)
mögen
seine Schenkungen an Kirchen und Klöster sowie
sein offenes, freundliches Wesen beigetragen
haben.
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Eberhard hatte während der Gefangenschaft seines Vaters
mit einigen Räten eine provisorische Regierung
gebildet. Er galt als äußerst verschwenderisch.
Sein Lebenswandel war Anlass für viele Konflikte
zwischen ihm und Ulrich V. . Heinrich,
der eigentlich eine geistliche Laufbahn
einschlagen sollte, forderte von seinem Vater
einen Anteil an der Herrschaft, so dass die
Gefahr einer weiteren Landesteilung drohte.
Durch den Uracher Vertrag von
1473 wurde Heinrich entschädigt: Er erhielt
Mömpelgard, das eigentlich zum
Uracher Landesteil gehörte, sowie weitere
linksrheinische württembergische Gebiete.
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Indem Ulrich V.
selbst nicht mehr in der Lage war, die
Probleme mit seinem Sohn Eberhard zu lösen
und die Disziplin an seinem Hof
aufrechtzuerhalten, war der Stuttgarter Hof
an seinem absoluten Tiefpunkt angelangt. Der
eigentliche Herrscher konnte keine Macht
mehr entfalten. Stattdessen war es
Eberhard V., der mehr und mehr die
Geschicke Stuttgarts bestimmte. Im Laufe der
1470er Jahre hatte er sich beträchtlichen
Einfluss im Stuttgarter Landesteil sichern
können. Seit 1478 hat er praktisch auch in
Stuttgart regiert.
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Im
Münsinger Vertrag von
1482 erfolgt der Zusammenschluss der beiden Teile
Württembergs unter Graf Eberhard V. (Graf
Eberhard im Bart). Graf Eberhard VI., der Sohn
Ulrichs V., verzichtete zugunsten seines Vetters.
Neben der Wiedervereinigung legte der Vertrag die
alleinige Regierungsbefugnis Eberhards V. fest.
Stuttgart wurde zur Residenz bestimmt.
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Graf
Eberhard im Bart von Württemberg (* 1445, †
1496),
regierte als Graf seit 1457
unter Vormundschaft, seit 1459 als Eberhard V.,
Graf von Württemberg, ab 1495 als erster Herzog
von Württemberg |
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Während der Staat
sich im Mittelalter auf
Friedensbewahrung und Rechtsschutz
beschränkt hatte, blieb jetzt kaum
noch ein Gebiet, das von
staatlichem Interesse unberührt
blieb. So war zum Beispiel durch
die Ausdehnung des landesherrlichen
Regiments auf die Kirche ein
weiterer Ausbau der zentralen
Verwaltung notwendig. Wenig
Veränderung gab es bei den
territorialen Verwaltungseinheiten,
den 'Ämtern'.
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Der
'Landesherrliche Rat' hatte sich
im 15. Jahrhundert zu einem
Kollektivorgan entwickelt, in dem
zunächst ausschließlich Adlige als
Räte tätig waren. In der Zeit der
Ausgestaltung der Landesherrschaft
benötigte man auch
ausgebildete
Juristen als Räte. Zu den
Aufgaben der Juristen gehörten neben
dem Verfassen von staatsrechtlichen
Verträgen auch die Schlichtung von
politischen und
verfassungsrechtlichen
Streitigkeiten. Außerdem waren sie
am württembergischen Hofgericht
tätig.
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Johannes
Reuchlin (1455 - 1522), der
bedeutende christliche Humanist, war
lange Zeit als Richter und Rat in
württembergischen Diensten tätig. In
den Jahren 1483 bis 1493 begegnen
wir ihm mehrfach als Beisitzer am
württembergischen Hofgericht. Am Hof
des Grafen und späteren Herzogs
Eberhard im Bart machte er eine
steile Karriere.
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Johannes
Reuchlin
(* 1455, † 1522), deutscher
Philosoph und Humanist |
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Bereits im Jahr
1482 war der in Pforzheim geborene Johannes
Reuchlin aufgrund seiner hervorragenden
Lateinkenntnisse an den Verhandlungen des Grafen
mit Papst Sixtus IV. in Rom beteiligt. Dabei
ging es vor allem um landesherrliche Rechte bei
der Vergabe geistlicher Lehen. Seit 1483 ist
Reuchlin als einer der besoldeten Räte
nachweisbar. Eine der wichtigsten Missionen im
Auftrag Graf Eberhards führte ihn im Jahr 1492
an den Hof
Kaiser Friedrichs III. nach
Linz. Zusammen mit Hans von Frundsberg
bemühte er sich dort erfolgreich um eine
dreijährige Verlängerung des Schwäbischen Bundes
über 1496 hinaus. Dabei konnte er seine zuvor
brieflich hergestellten guten Kontakte zu den
humanistisch gebildeten Räten am Kaiserhof
nutzen.1502 wurde Johannes Reuchlin einer der
drei Richter des Schwäbischen Bundes.
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Die
Landstände,
bestehend aus der
Ritterschaft und
der "Landschaft" (den Abgeordneten
der "Ämter"), im allgemeinen die
Vertreter der vermögenden bürgerlichen
Oberschicht (der sog.
Ehrbarkeit)
und den Prälaten der Klöster,
gewinnen erstmals Einfluss auf die Bildung
der Landesregierung und die Ausübung der
Regierungsgewalt.
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Im
Stuttgarter
Landesteil war bereits im Jahr
1457 eine Notlage des Landesherren
(Ulrich V.) entstanden, die ihn dazu
zwang, sich der Solidarität der
Landschaft zu versichern. Angesichts
einer drohenden militärischen
Auseinandersetzung mit der Kurpfalz
(Pfalzgraf Friedrich) und mit Baden,
gelang es Ulrich V. von
Ritterschaft und
Landschaft
die Zustimmung zu einer Sondersteuer
zu erhalten.
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In diesem Zusammenhang spricht
man von einer ersten politischen
Teilhabe der bürgerlichen
Schicht und von dem
Zusammentreten eines
ersten
württembergischen Landtags
im Sommer 1457 in Stuttgart. In
einem zweiten Landtag, der im
November 1457 in Leonberg
stattfand, erklärte sich der
Uracher Landesteil bereit, Graf
Ulrich V. in den
Auseinandersetzungen mit der
Pfalz wegen der Vormundschaft
über seinen Neffen Eberhard im
Bart zu unterstützen, verlangte
jedoch dafür die Mitwirkung an
der Ausübung der
Regierungsgewalt.
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Die
geistlichen
Repräsentanten, die in vielen Fällen
adeliger Herkunft waren, dienten bereits vor
Beginn der landständischen Teilnahme an der
Politik des Landes als Berater der Grafen.
Unter Graf Eberhard im Bart formierten sich
die Prälaten zu einem aktiven Landstand und
wurden zum Mitgaranten der Wiedervereinigung
Württembergs (1482).
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Zweck:
Vordergründig ging es um die Durchführung
des 1486 auf zehn Jahre festgesetzten
Frankfurter Landfriedens. Das eigentliche
Ziel des auf die Initiative des
Habsburger Kaisers Friedrich III.
zurückgehenden Bundes war es, ein
politisches und militärisches
Gegengewicht gegen die Macht Bayerns und
der Schweizer Eidgenossen zu bilden. Für
Kaiser Friedrich III. spielte die Berufung
auf Schwaben als "ewer recht vatterlandt"
eine große Rolle: Ihm sei nach göttlichem
und natürlichem Recht Ehre und Treue
geschuldet. Nach
1496 war der Schwäbische Bund nur noch das
Instrument der Habsburger zur Sicherung
ihrer Vorherrschaft in Süddeutschland.
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Mitglieder:
Fürsten (Erzherzog Sigmund von Tirol und
Vorderösterreich,
Graf Eberhard im Bart
von Württemberg), Reichsstädte,
Rittergesellschaften (Rittergesellschaft St.
Georgsschild u.a.). Der Bund gewann auch
Mitglieder außerhalb Schwabens.
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Württembergisches Wappen
anlässlich der Herzogerhebung. Miniatur in einer
Papierhandschrift, entstanden im 16. Jahrhundert
Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr. 373 d,
95v-96r
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Der
'Herzogbrief' erklärte die württembergischen
Besitzungen in Schwaben zu einem unteilbaren und
unveräußerlichen Reichslehen und Herzogtum; das
Erstgeburtsrecht im Haus Württemberg wurde
reichsrechtlich festgelegt.
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Wenn es je so etwas wie eine
altwürttembergische Nationalhymne
gegeben hat, dann gewiss das Lied von
Justinus Kerner:
"Preisend mit viel schönen Reden / Ihrer
Länder Wert und Zahl / Saßen viele
deutsche Fürsten / Einst zu Worms im
Kaisersaal ... ". Zu diesem
rhetorischen Wettstreit kam es
1495 auf dem Wormser Reichstag. Der eine
Fürst hob den Silberreichtum seiner
Berge, der andere die Fruchtbarkeit
seines Landes, der dritte seine starken
Städte und wohlhabenden Klöster hervor.
Eberhard im Bart,
Württembergs geliebter Herr, meinte
schließlich, auf derlei Schätze könne er
kaum pochen, dafür sein Haupt
unbedenklich jedem Untertan in den Schoß
legen. Darauf seien sich alle Fürsten
einig gewesen, dieser kleine Graf
Eberhard sei der reichste unter ihnen,
sein Land berge den Edelstein der Treue.
- Was Kerners Lied verschweigt, ist die
Tatsache, dass Eberhard auf diesem
Wormser Reichstag am 21. Juli 1495 für
sich und seine Nachkommen die
Herzogwürde erhielt.
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1496: Tod von Eberhard im Bart
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Am Ende des 15. Jahrhunderts war
der Bodenseeraum eines der Zentren bei der
Entstehung von Hexenwahn und
Hexenverfolgung in Europa. In den
1480er Jahren wurden hier mindestens 48 Frauen als
Hexen bei lebendigem Leib verbrannt. Dies war die
erste große systematische Verfolgung von Frauen als
Hexen im christlichen Abendland. Der 1486
erschienene 'Malleus Maleficarum' (Hexenhammer)
war
ein von dem päpstlichen Inquisitor Henricus Institoris
(Heinrich Kramer)
verfasstes Handbuch für 'Hexenjäger'.
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Das Fühlen, Denken und
Handeln der Menschen wurde seit Jahrhunderten
von dem Glauben an das Übersinnliche,
an gute und an unheilvolle Mächte
mitgeprägt. Die Macht, die man Dämonen, Geistern
und Hexen zuschrieb, war grenzenlos. Alles, was
menschliches Fassungsvermögen überstieg, konnte
in diesem Weltbild nur durch zauberische
Kräfte und Handlungen geschehen. Sie
bedrohten Mensch, Vieh und Umwelt. Schutz- und
Abwehrzeichen wie Drudenfüße, Hexagramme,
Amulette und Talismane
sollten das "Böse" abwehren. Kirchliche
Schutzmittel waren Gebete, Wallfahrten und
Prozessionen. Im 15. Jahrhundert schuf die
Inquisition, ein von päpstlicher Autorität
getragenes Sondergericht zur Verfolgung
von Ketzern (Ketzer = jemand, der von
der offiziellen Kirchenmeinung abweicht) , einen "neuen"
Hexenbegriff. Die Inquisitoren übertrugen
wesentliche Elemente ihres Feindbilds "Ketzer" auf die
"Zauberinnen" und erfanden die "neue"
Hexensekte. Die Vorstellung von Hexen und dem
von ihnen durch Zauber verursachten Krankheiten
und Missernten bot für viele Menschen neben der
Erklärung der Krisensituation auch die
Möglichkeit für eine konkrete Gegenaktion: Für
die Bevölkerung und auch für die
Institutionen der Kirche und der Justiz stand
fest, dass die Hexen, die anderen Schaden
zufügen, mit dem Tode bestraft werden mussten.
Die Verbrennung der "Hexen" bei lebendigem Leib
auf dem Scheiterhaufen wurde unter großer
Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die
Geschichtswissenschaft geht heute davon aus,
dass auf dem Boden des Heiligen Römischen
Reiches etwa 25.000 Menschen als "Hexen"
hingerichtet wurden. Etwa 80 Prozent davon waren
Frauen. (Schmauder)
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Mit Duldung des
Kaisers
Maximilian setzten die
württembergischen
Landstände den selbstherrlich und korrupt
regierenden Herzog im Jahr 1498 wieder ab und
bildeten eine eigenen Regierung aus so genannten
'Regimentsräten'. Die vom Landtag berufenen und
vom Kaiser anerkannten Räte sollten für die Zeit der
Unmündigkeit Herzog Ulrichs, dem Sohn des
geisteskranken Grafen Heinrich, die Regierung in
Württemberg übernehmen.
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Der zum Verzicht
gezwungene Herzog Eberhard II. trat seinen
Anspruch auf das württembergische Herzogtum an
Kurfürst Philipp von der Pfalz, einen
Widersacher des Kaisers, ab.
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Im Sommer 1503 wurde der
junge
Herzog Ulrich von Kaiser Maximilian auf dem
Freiburger Reichstag für mündig erklärt. Damit
wollte der Kaiser erreichen, dass nach fünf Jahren
'Interimsherrschaft' wieder die alten Verhältnisse,
also die Regierung Württembergs durch einen Herzog,
einkehrten. Maximilian versprach sich von Ulrich
einen verstärkten Einfluss des
Hauses Habsburg
in Südwestdeutschland auf Kosten der mächtigen
Kurpfalz.
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Herzog Ulrich von Württemberg
(*1487, † 1550), reg. 1498 - 1550
Bildquelle: Landesmedienzentrum
Baden-Württemberg
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Im
'Landshuter Erbfolgekrieg'
(auch 'Pfälzischer Erbfolgekrieg'
genannt) ,
der im Jahr 1504 zwischen der Kurpfalz und Bayern
über das Erbe Herzog Georgs des Reichen von
Bayern-Landshut ausgebrochen war, drang
Herzog
Ulrich auf der Seite des
Kaisers Maximilian
und des
Herzogs Albrecht von Bayern in
die Pfalz ein. Seine Eroberungen (des Klosters
Maulbronn, der Grafschaft Löwenstein, der Ämter
Neuenstadt, Möckmühl und Weinsberg) konnte er nach dem
Friedensschluss behalten.
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Herzog Georg
von Bayern-Landshut hatte vor seinem Tod im
Dezember 1503 testamentarisch verfügt, dass
seine Tochter Elisabeth, die mit dem
Pfalzgrafen Ruprecht, dem Sohn des
Kurfürsten Philipp von der Pfalz,
verheiratet war, das Erbe antreten sollte. Diese
Verfügung widersprach den bayerischen
Hausverträgen, nach denen die beiden bayerischen
Herzöge erbberechtigt waren.
Kaiser
Maximilian, der einen weiteren
Machtzuwachs der Kurpfalz verhindern wollte,
erklärte das Testament Hans Georgs für ungültig
und belehnte die Herzöge mit Bayern-Landshut.
Als Ruprecht im April 1504 mit einem pfälzischen
Heer in Landshut einzog brach der Krieg aus.
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Das
bürgerliche
Element, die Vertreter der Amtsstädte,
welche die 'Landschaft' bildeten,
suchten die übrigen Landstände, die
Prälaten
und die
Ritter,
politisch zu verdrängen. In der
'Landschaft' waren hauptsächlich
diejenigen bürgerlichen Familien vertreten,
die durch Grundbesitz, Weinbau und Handel
mächtig geworden waren. Diese sog.
Ehrbarkeit war untereinander versippt
und verschwägert und stellte einen großen
Machtfaktor dar.
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Die
'Landschaft' verdrängte die übrigen
Landstände von den Spitzenpositionen am
herzoglichen Hof und in der Regierung.
Im Zusammenspiel mit dem Herzog wurden
zu den Landtagen keine Vertreter des
Ritter- und Prälatenstandes eingeladen.
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Die
ländlichen
Gemeinden befanden sich in ständigem
Konflikt mit den
herzoglichen Amtsträgern,
deren Kompetenz im Zuge der Tendenz, einen
starken Territorialstaat zu schaffen,
ständig ausgeweitet wurde. Die bisherigen
Freiräume der Gemeinden (Wald- und
Weidenutzung, kommunale Selbstverwaltung)
wurden dadurch eingeschränkt. Zur gleichen
Zeit wurden die Frondienste ausgeweitet und
die Gerichtsbarkeit im Forstbereich
verschärft.
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In der
Ersten Württembergischen Landesordnung
von 1495 waren die Weichen für einen
starken Territorialstaat gestellt
worden.
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Als Herzog Ulrich im
Mai 1514 versuchte, seine durch
vermehrte Staatsausgaben und eigene
Prunksucht entstandene hohe Schuldenlast
mittels der Erhebung einer
Verbrauchssteuer
auf die wichtigsten
Lebensmittel abzutragen, kam es landesweit
zu breitem Widerstand des 'gemeinen
Volkes'. Dieser Widerstand ist als
Aufstand des Geheimbundes
'Armer Konrad'
bekannt geworden.
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Der
'Arme Konrad'
war ein Sammelbecken von Personen
aus
allen politischen und sozialen Schichten.
Propagiertes Ziel war die Ausweitung der
politischen Handlungsmöglichkeiten des
einfachen Volkes gegenüber der Ehrbarkeit.
Auch gegen die drastische Einschränkung der
bisherigen Freiräume der Gemeinden, die
besonders im Bereich der Waldnutzung und bei
der politischen Selbstbestimmung spürbar
war, trat der Bund ein. Es ist nicht zu
bezweifeln, dass der 'Arme Konrad' außerdem
den Umsturz der bestehenden
Herrschaftsordnung anstrebte.
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Die
Hoheitsrechte des Landesherrn
sollten von einer Gesellschaftsform
abgelöst werden, die auf dem
Prinzip
der Gleichheit
beruhte. Im einzelnen
forderte der Arme Konrad die
gleichmäßige Aufteilung der
landwirtschaftlich genutzten Fläche
unter die Gesamtbevölkerung, persönliche
Freiheit sowie Freigabe von Wald, Jagd
und Fischerei.
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Illustration zu einem
Reimgedicht über den Armen Konrad.
Entstanden im Frühjahr 1514.
Bildnachweis: Deutsches
Landwirtschaftsmuseum Hohenheim
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Der Versuch des Armen
Konrad, anlässlich des Kirchweihfestes in
Untertürkheim am 28. Mai 1514 alle zum
Widerstand bereiten Personen
zusammenzuziehen, scheiterte am Verbot des
Herzogs. Bei dieser Versammlung sollte die
gemeinsame Zielsetzung und das weitere
Vorgehen besprochen werden. Unter dem
Druck des Aufstands nahm der Herzog die
umstrittene Steuer zurück. Dies führte
kurzfristig zu einer Beendigung der
Unruhen.
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Vor dem Hintergrund des
drohenden Bankrotts des Staatshaushalts
und des Aufstands des Armen Konrad
berief Herzog Ulrich für den 26. Juni 1514
einen großen Landtag nach
Stuttgart ein. Eingeladen waren nun auch
wieder Prälaten, Ritter und die Abgeordneten
der kleineren Städte der Landschaft. Auf dem
Landtag sollten die Konflikte offen
ausgetragen und für alle beteiligten Gruppen
zufrieden stellend gelöst werden.
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Um das
Zustandekommen des Landtags nicht zu
gefährden, gestand die
Ehrbarkeit
unter dem starken Druck des Armen Konrad
den ländlichen Gemeinden eines jeden
Amtes eine Interessenvertretung
im Landtag zu. Gegenüber dem Herzog
konnte die Ehrbarkeit jedoch
durchsetzen, dass die Abgeordneten der
ländlichen Gemeinden von den
Verhandlungen des Landtags, die man
jetzt kurzfristig nach
Tübingen
verlegte, ausgeschlossen wurden. Die
Vertreter der ländlichen Gemeinden
sollten in Stuttgart erst dann gehört
werden, wenn sich die Ehrbarkeit mit dem
Herzog verständigt hatte.
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Entscheidend war das
Mitspracherecht
der
Landstände bei der
Steuererhebung des Landes.
Daneben räumte der Herzog
ein Mitspracherecht beim
Kriegswesen, bei der
Landesverteidigung sowie bei
der Veräußerung von
Landesteilen ein. Ein
anderer Artikel des Vertrags
gestand allen Untertanen die
Abschaffung der
grundherrlichen Abzugssteuer
und damit 'freien Zug', d.
h. freie Auswanderung zu.
Allen Untertanen wird für
"peinliche Verfahren" ein
ordentlicher Prozess
zugesichert.
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Der
Adel war auf dem
Landtag in Tübingen
nicht vertreten. Er
hatte aus freien Stücken
auf die Teilnahme
verzichtet. Vertreten
waren das bürgerliche
Element, also die
Vertreter der Amtsstädte,
sowie die
Prälaten.
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Die
württembergische
'Landschaft' vertrat
vor allem die Behörden,
die mit den Mitgliedern
der 'Ehrbarkeit'
(Stadtbürgerschaft) und
der Geistlichkeit
besetzt waren. . Nur
indirekt, eben über jene
Behörden, sprach die
Landschaft auch für die
Gesamtheit der
Bevölkerung. Die
große Mehrheit der
Nichtprivilegierten
war in den Vertrag
zwischen dem Landesherrn
und den Landständen
nicht einbezogen.
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Wegen der durch
den Tübinger Vertrag zu
erwartenden Lasten (Abwälzung der
durch die Stände übernommenen
Verpflichtung, die Schulden des
Herzogs zu tilgen!) flammte der
durch den
"Armen Konrad"
organisierte Widerstand erneut auf.
Der Aufstand wurde
mit Hilfe der
Truppen verbündeter Fürsten und
der in der 'Landschaft' vertretenen
bürgerlichen Oberschicht (der
"Ehrbarkeit") des Landes
niedergeschlagen. Auf der
rechtlichen Grundlage der
"Empörerordnung" leiteten die
Sieger eine harte Strafverfolgung
ein.
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Im
Mai 1515
ermordete Herzog Ulrich
seinen
Stallmeister Hans von Hutten. Damit
brachte er sich in eine schwierige
innenpolitische Lage. Der Kaiser wurde als
Richter angerufen. Ulrich verweigerte sich
jedoch den Kompromissvorschlägen Maximilians
und ging mit großer Härte gegen führende
Vertreter der Ehrbarkeit vor, so dass
schließlich der Kaiser 1516 und 1518 die
Reichsacht über ihn aussprach. Die Ächtung
blieb zunächst ohne Folgen.
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Georg-Wilhelm Hanna ist
der Sache im Detail
nachgegangen. Seine über 200
Seiten umfassende Magisterarbeit
mit umfangreichem
Quellenverzeichnis ist nicht nur
wissenschaftlich exakt, sondern
auch spannend zu lesen. Die
Arbeit Georg-Wilhelm Hannas wird
vom
Geschichts- und Kulturverein
Köngen e.V. als
Broschüre herausgegeben und zum
Preis von 23,00 € (plus Porto)
verkauft.
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Als Kaiser Maximilian
1519 starb, begann Herzog Ulrich in
Streifzügen durch das Land sein Territorium
zu vergrößern. Er überfiel die
Stadt
Reutlingen und verleibte sie seinem
Herzogtum ein. Noch im August 1519 rückte
Ulrich mit seinen Truppen bis nach Stuttgart
vor und ließ sich von der Bevölkerung
huldigen. Bereits zwei Monate später
wurde er durch die von Ulm her anrückenden
Truppen des "Schwäbischen Bundes" wegen
'Landesfriedensbruch' aus Württemberg
vertrieben.
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Anlass der
Eroberung Württembergs durch den
Schwäbischen Bund war der Plan
Herzog Ulrichs, das am 12. Januar 1519
nach dem Tod Kaiser Maximilians I. (*
1459, † 1519, reg. seit 1493)
vorübergehend entstandene Machtvakuum im
Reich noch im gleichen Monat für ein
Annexion von Reutlingen zu nutzen.
Die Reichsstadt Reutlingen, von
württembergischem Territorium umgeben,
war Mitglied des "Schwäbischen Bundes".
Dieser 1487 gegründete Zusammenschluss
von Ständen in Schwaben diente der
Wahrung des Landfriedens und der
Sicherung der Rechte seiner Mitglieder.
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So nebenbei: 1826 erschien
Wilhelm Hauffs phantasievoller Roman
"Lichtenstein", der die Geschichte
Herzogs Ulrichs und seiner Vertreibung
mit der Romanze zwischen dem Ritter
Georg von Sturmfeder und der
Erbin von
Lichtenstein verknüpft. Vor der
Übermacht des "Schwäbischen Bundes"
wich
Ulrich bei Köngen über den Neckar
zurück. Dabei mag es zu einem
Nachhutgefecht gekommen sein. In Hauffs
Roman wird der Herzog dagegen von einer
Handvoll Getreuer im Morgengrauen auf
der Brücke von den 'Bündischen' in die
Zange genommen. Die Lage scheint
hoffnungslos. Der junge Ritter
Sturmfeder wirft sich den auffällig
grünen Mantel Herzog Ulrichs um. Der
Herzog selbst "riß sein mächtiges
Streitross zur Seite, spornte es, dass
es sich hoch aufbäumte, wandte es mit
einem starken Drucke rechts, und - in
einem majestätischen Sprung setzte es
über die Brüstung der Brücke und trug
seinen fürstlichen Reiter hinab in die
Wogen des Neckar". Die Aufmerksamkeit
der Soldaten des Schwäbischen Bundes
galt nur noch Sturmfeder, der sich als
vermeintlicher Herzog gefangen gab. -
Hauffs Worte klingen gut, er hat sich jedoch
keinesfalls an die geschichtlichen
Vorgänge gehalten.
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Ferdinand I. (*1503,
†1564), 1526 König von Böhmen und Ungarn,
römischer König seit 1531, Kaiser 1556 - 1564
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Im österreichisch
gewordenen Württemberg übernahm der
Niederländer Maximilian von Zevenberghen
die Regierung. Die
Ehrbarkeit erhielt
weitgehende Mitspracherechte und dominierte
den Landtag. Der Adel wurde an der Regierung
beteiligt. Im Bereich der Zentralverwaltung
richtete Karl V. eine kollegial organisierte
Finanzbehörde ein, die Rentkammer.
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Literaturhinweise
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Jooß, Rainer, Schleuning, H. (Hrsg.)
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Unser Land
Baden-Württemberg. Theiss-Verlag 1986.
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Bölcke, Willi A.
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Handbuch
Baden-Württemberg. Politik, Wirtschaft, Kultur von der
Urgeschichte bis zur Gegenwart. Kohlhammer-Verlag 1982
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Borst, Otto
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Geschichte und Gestalt
eines Landes. Stadler-Verlag 1978
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Dieterich, Susanne
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Württembergische
Landesgeschichte für neugierige Leute. Band 1: Von den
Kelten zu den Württembergern bis zur Reformation.
DRW-Verlag 2002.
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Grube, Walter
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Der Stuttgarter Landtag
1457 - 1957. Stuttgart 1957
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Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
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Handbuch der
Baden-Württembergischen Geschichte, Band 1,2: Vom
Spätmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches. 2000
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Kommission für
geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg
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Handbuch der
Baden-Württembergischen Geschichte, Band 2: Die
Territorien im Alten Reich (1000 - 1805). 1995
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Landeszentrale für
politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.)
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Baden-Württemberg. Eine
kleine politische Landeskunde. Landeszentrale für
politische Bildung. Stuttgart 2002. Neuausgabe 2007
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Lorenz, Sönke /
Mertens, Dieter / Press, Volker (Hrsg.)
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Das Haus Württemberg. Ein
biographisches Lexikon. Kohlhammer-Verlag 1997.
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Raff, Gerhard
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Hie gut Wirtemberg
allewege. Band 1: Das Haus Wirtemberg von Graf Ulrich
dem Stifter bis Herzog Ludwig
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Rinker, Reiner /
Setzler, Wilfried (Hrsg.)
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Die Geschichte
Baden-Württembergs. Theiss-Verlag. 2. Auflage 1987
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Schmauder, Andreas
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'Frühe Hexenverfolgung in Ravensburg
und am Bodensee' in: Schwäbische Heimat, Heft 2017/2
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Waßner, Manfred
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Kleine Geschichte
Baden-Württembergs. Theiss-Verlag 2002
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Weber, Reinhold /
Wehling, Hans-Georg
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Geschichte
Baden-Württembergs. Beck Wissen. 2007
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Weller, Karl / Weller,
Arnold
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Württembergische
Geschichte im südwestdeutschen Raum. Theiss-Verlag. 10.
Auflage 1989.
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Deutschland
1400 - 1517
Deutschland
1517-1521 Köngen 1400 - 1520 (exemplarisch für ein Dorf)
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Stand: 20.05.2019
Copyright © 2019 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.
Autor: Dieter Griesshaber
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