Köngen 1648 - 1750

 

 

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Chronologie der wichtigsten Ereignisse in Köngen

Köngen im Späten Mittelalter (1250 - 1400)

Köngen in der Zeit vom Späten Mittelalter bis zur Reformation (1400 - 1520)

Köngen in der Zeit von der Reformation bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges (1520 - 1618)

Köngen zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648)

Köngen in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (1648 - 1750)

Köngen in der Zeit von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zum Untergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (1750 - 1806)

Köngen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1806 - 1850)

Köngen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1850 - 1900)

Köngen in der Zeit der Weimarer Republik (1918 - 1933)

Köngen in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg (1945 - 1982)

 

 

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Köngen in der Zeit vom Westfälischen Frieden bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts


  • Das Geschlecht der Thumb von Neuburg

  • Johann Friedrich Thumb (der Ältere) hatte vor seinem Tod im Jahre 1647 seine beiden Enkel, Ludwig Friedrich und Friedrich Albrecht, als Erben der Köngener Güter eingesetzt. Beide Erbteile wurden für ca. fünf Jahre von den Vormündern, Ernst Friedrich von Nippur und Philipp Konrad von Liebenstein, verwaltet. Kurz vor dem 18. Lebensjahr von Ludwig Friedrich wurde ein Teil der Güter von den Vormündern verkauft.

Beide Erben erhielten je die Hälfte Köngens. Dazu bekam Friedrich Albrecht die Güter in Aichelberg. Ludwig Friedrich erhielt das Hofgut Hammetweil.

  • Erben des Stettener Besitzes von Johann Friedrich (dem Älteren) waren seine Töchter Anna Elisabeth und Maria Philippina. Anna Elisabeth war mit dem katholischen Philipp Konrad von Liebenstein, Maria Philippina mit dem kaiserlichen Generalquartiermeister Johann Jakob Bonn verheiratet. Die Erbteile wurden jeweils auf den Ehemann übertragen. Das Stettener Schloss wurde in zwei Teile geteilt, den 'Bonnschen' und den 'Liebensteinschen' Bau.

  • Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg (* 1630, † 1696) war der Sohn von Johann Friedrich dem Jüngeren († 1646).

  • Unter der Ägide von Ludwig Friedrich entstand 1655 mit den "Ordnungen, Statuten und Satzungen der Herrschaft zu Köngen" die erste bekannte schriftliche "Gesetzessammlung". Insgesamt umfasst die Gebots- und Verbotsordnung 106 Bestimmungen, die jeweils für eine bestimmte Jahreszeit galten. Gesondert werden die Jagd- und Fischereirecht und die Regelungen für die Mühle, die Kelter und die Köngener Fischgründe behandelt. Bei jedem Gebot und Verbot ist das Strafmaß angegeben.

  • Die Regelung der Details ist enorm und wird wahrscheinlich auch heute noch nicht übertroffen. Hier nur einige Beispiele:

  • "Längere Messer als Brotmesser mit sich herumzutragen ist untersagt".

  • "Durch die 'Gemeine Gasse' darf kein Rindvieh getrieben werden".

  • "Nach Leuten der Abendglocken darf kein Samen mehr gestreut werden".

  • "Die Rosshirten dürfen weder im Wald noch sonst irgendwo spielen. Wer solches sieht und nicht anzeigt, bekommt dieselbe Strafe".

  • "Beim Holzmachen darf keinerlei Waffengerät, auch kein Brotmesser mit in den Wald genommen werden"

  • "Überflüssiges Essen und volltrunken sein ist verboten. Das Strafmaß richtet sich nach dem jeweiligen Verhalten desjenigen".

  • "Wenn die Weiber über die Gasse Feuer oder Glut holen, darf das nur in einem ehernen (eisernen) Geschirr geschehen".

  • "Bevor man die Enten oder Gänse auf die Weide treibt, soll man ihnen zuvor die Flügel abhauen und sie so beschneiden, dass sie beim Samen keinen Schaden anrichten können.

  • 1656 begannen die Ortsherren, Ludwig Friedrich und Friedrich Albrecht Thumb von Neuburg, ihren Köngener Besitz neu zu ordnen. Sie erfassten zunächst ihre leibeigenen Leute, die, wie die Gesamtbevölkerung des Ortes, zu mehr als zwei Drittel dem Dreißigjährigen Krieg zum Opfer gefallen waren. Kaum eine Familie war vollständig geblieben. Insgesamt lebten noch 67 männliche und 29 weibliche Leibeigene. Dazu kamen noch 100 'Kinder', die, weil unverheiratet, zu den Eltern gezählt wurden.

  • 1657: Festlegung der 'Schuldigkeiten' der Leibeigenen

  • 1657 wurden die "Ordnungen, Statuten und Satzungen der Herrschaft zu Köngen" nochmals verschärft. Der Vogt hatte zusammen mit den Amtsleuten die "Leibaigenen Persohnen in Gelübd zu nehmen" und ihnen zu eröffnen, was sie "ihrem Leibherren zu halten und zugeben" verpflichtet sind. Diese Regelung galt für Leibeigene ab dem 15. Lebensjahr.

  • Gelangten die Leibeigenen ins Heiratsalter, so war keine Eheschließung ohne herrschaftliche Genehmigung möglich. In der Regel musste ein 'Brautlauf' gegeben werden, eine Abgabe, die aus einer Salzscheibe bestand.

  • Scharf geahndet wurde der 'frühe Beischlaf' und der Ehebruch. Die Herrschaft verordnete: "So eine geschwängert wird und zu früh ins Kindbett kombt, soll sie nach vollzogener Kindbett, vierzehn Tage in das Narrenhaus und vier Wochen in den Thurm ..."

  • Starb ein Leibeigener, war eine Steuer fällig, die ein Prozent des Vermögens ausmachte. Darüber hinaus zog der Vogt von einem 'Weibsbild' die beste Kuh und von einem 'Mannsbild' das beste Ross ein.

  • Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg wehrt sich erfolgreich gegen eine Eingliederung der Köngener Gemeinde in die württembergische Landeskirche (keine Visitationen der Pfarrer!). 1657 kommt es zu einer  Regelung der geistlichen Rechte zwischen den Ortsherren und dem Herzog von Württemberg (Rechte zur Einsetzung des Pfarrers)

  • 1659 übernahm Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg für 4000 Gulden das Erbmarschallenamt und das Haus in Stuttgart. Aufgrund der Kriegswirren gerieten er und sein Vetter Friedrich Albrecht, dem die andere Hälfte Köngen gehörte, immer mehr in wirtschaftliche Not. Ludwig Friedrich wurde von seinem Sohn Wilhelm Ludwig, der in Graubünden lebte, finanziell unterstützt. Nach seinem Tod 1696 wurde er in Köngen beigesetzt.

  • Friedrich Albrecht war der Sohn von Albrecht Thumb von Neuburg († 1635). Am 22. Dezember 1666 sah sich Friedrich Albrecht Thumb "aus höchst gedrungener Not" dazu gezwungen, seinen Anteil (die Hälfte) an der Herrschaft Köngen an Herzog Eberhard III. von Württemberg zu verkaufen. Gründe für die finanzielle Not waren das Testament der Maria von Weiler, die das Thumbsche Vermögen an zahlreiche Verwandte zerflattern ließ, Kriegsschäden und schließlich eine glücklose Verwaltung des Schlossguts.

  • Durch den Verkauf konnte Friedrich Albrecht seine Schulden ablösen. Die Hauptforderung kam vom Herzog selbst. Auch das Hospital in Esslingen stellte große Forderungen. - Friedrich Albrecht soll 1692 nach dem Verkauf seines Köngener Erbes verarmt in Neuburg (Bayern) gestorben sein.

  • Der württembergische Anteil Köngens war persönliches Eigentum des regierenden Herzogs von Württemberg. Dadurch konnte er, unter Umgehung der württembergischen Landstände die Höhe der von der Bevölkerung zu zahlenden Abgaben selbst bestimmen.

  • Teilung der herrschaftlichen Rechte in Köngen (1666 - 1739)

  • Nach dem Tod seines Vaters Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg im Jahr 1696 übernahm sein Sohn Wilhelm Ludwig (* 1668, † 1745) die Herrschaft über die dem Rittergeschlecht verbliebene Hälfte Köngens.

Wilhelm Ludwig Thumb von Neuburg hielt sich wahrscheinlich schon in den letzten Lebensjahren seines Vaters Ludwig Friedrich in Köngen auf. Er war kaiserlicher Rat und Erbmarschall des Herzogtums Württemberg. Darüber hinaus war er in den Jahren 1696 bis 1701 und 1727 bis 1745 im Ausschuss und Ritterrat der Reichsritterschaft Neckar-Schwarzwald.

  • Nach dem Verkauf der einen Hälfte Köngens an das Herzogtum Württemberg (1666) verwalten Vögte (Johann Reinhard Roser, Johann Eberhard Roser) die herzoglichen Güter. Ihre Befugnisse erstrecken sich auf alle Bereiche des dörflichen Lebens. Wohnung und Amtssitz der Vögte ist das Köngener Schloss.

  • Der württembergische Teil war persönliches Eigentum des regierenden Herzogs von Württemberg. Die Landstände hatten daher keinerlei Mitbestimmungsrecht über die Höhe der Abgaben, die von der Bevölkerung zu leisten waren.

  • Man redete nun von zwei Schlössern. Im 'Vorderen Schloss' walteten die herzoglichen Vögte, im 'Hinteren Schloss' lebte die Thumbsche Herrschaft.

  • Eine Beschreibung aus dem Jahre 1718 schildert die Lage so: "Die zwei herrschaftlichen Schlösser sind ansehnlich und so zu unterscheiden, dass zwei Herrschaften Raum genug haben. Jedes hat schöne Zimmer und Säle, beide sind mit einem fischreichen Wassergraben umgeben. Im vorderen Schlosshof befinden sich die Kelter, Bandhaus [=Küferei], Stallung und Brunnen. In dem hinteren Schlosshof ist die freiherrliche Vogtei, Stallung und Scheuren und in der Mitte ein Springbrunnen. Die Schlösser sind mit Ringmauern umgeben, mit schönen Lusttürmlein dran und einer Fallbrücke. Jedes hat ein Gefängnis, schöne Gärten, Fischweiher, Zeig- und Schlaguhren ...".

  Das "Hintere Schloss" zu Köngen. gemalt von Pfarrer Daniel Pfisterer im Jahre 1725

  • 1667: Differenzen der beiden Ortsherren um die Einsetzung von Pfarrern.

  • 1678 vertauscht der Herzog von Württemberg seine Köngener Hälfte mit dem Vorderen Schloss an Philipp Konrad von Liebenstein gegen Güter in Liebenstein, Kaltenwesten und Ottmarsheim, erwirbt sie jedoch 1687 zurück.

  • 1695: Einfall der Franzosen in Köngen

  • Köngen wurde durch den Einmarsch der französischen Truppen schwer getroffen. Viele Personen wurden verschleppt [nach dem Köngener Ortssippenbuch waren es mindestens 19 Personen] und ein Teil des Ortes niedergebrannt. Auch einige Gebäude des Köngener Schlosses wurden zerstört. Andere Orte in der Umgebung hatten mehr Glück.

  • Warum haben sich die 'Kriegstaten' der Franzosen gerade auf Köngen gerichtet? Im Juli 1693 wurde Esslingen von französischem Militär besetzt. Von dort aus wurde in den umliegenden Orten "fouragiert", also einfach geplündert. Wo sich Widerstand zeigte, wurde hart durchgegriffen. Neben den wenigen offiziellen Truppen Württembergs hatten sich Gruppen gebildet, die so genannten "Schnapphähne", die überall im Land Widerstand leisteten und zum Teil von der ortsansässigen Bevölkerung unterstützt wurden. Auch in Köngen wollte man die Plünderungen der Franzosen nicht mehr so einfach hinnehmen. Bei den "Nadelstichen" gegen die französische Armee "mischten in Köngen auch in erheblichem Maße die Bauern" mit. Am 19. August 1693 kam es in Köngen zu einem folgenschweren Zusammenstoß der "Schnapphähne" mit dem französischen Heer. Bei den Kämpfen verloren die Franzosen ca. 100 Mann. Ihr Zorn richtete sich nun gegen Köngen. Der französische Kommandant in Esslingen, General Mazel, gab bekannt, dass er "die Orte Oberesslingen und Köngen niederbrennen wolle, wo es durch Bauern zu Angriffen auf französische "Fouragierer" gekommen war". So weit ist es dann glücklicherweise nicht gekommen - der Schaden war trotzdem groß genug.

Über den Franzoseneinfall in Köngen haben wir einen ausführlichen Bericht erstellt. Klicken sie hier!

  • 1722: Beide Ortsherren, Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg und Wilhelm Ludwig Thumb von Neuburg, stiften für den Turmneubau der Peter- und Paulskirche.

Der Bau der "Peter- und Paulskirche" war 1512 ohne Turm fertig gestellt worden. Auf einen Turmneubau hatte man verzichtet, weil die Glocken noch von der alten und im Städtekrieg von 1450 stark beschädigten  Peterskirche (der "Unteren Kirche") geläutet werden konnten. Ende des 17. Jahrhunderts war auch dieser Turm baufällig geworden. Aus einer Eingabe des Köngener Pfarrers vom Jahre 1698, in der er um die Instandsetzung des Turms bittet, erfahren wir, dass die Glocken nun in einem Glockenstuhl auf ebener Erde zum Kirchgang riefen. Erst 1721 erhielt die Pfarrei  eine Kollekte "zur Erbauung eines Kirchturmes und Reparation der schadhaften Kirche" bewilligt. Wie wir über dem Portal des Turmes lesen können, trugen auch der Ortsadel und Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg  zur Finanzierung bei. Ab dem 15. Januar 1724 konnte man - so schreibt der Pfarrer Daniel Pfisterer - "die Glocke in der Höhe läuten und den gottgeweihten Klang weithin hören."

Daniel Pfisterer, von 1699 bis 1728 Pfarrer in Köngen, hat seinen Alltag, Tiere, Pflanzen sowie seine menschlichen Begegnungen in einem liebevollen Skizzenbuch dokumentiert. Annähernd 280 Jahre blieb das Skizzenbuch unveröffentlicht, nur einzelne Bilder waren bekannt. 1996 erschien das Buch als originalgetreuer Nachdruck. Der Geschichts- und Kulturverein Köngen ist neben dem Württembergischen Landesmuseum Herausgeber des Buches und war maßgeblich daran beteiligt, dass das Werk im Quellverlag Stuttgart veröffentlicht werden konnte.(Siehe unter Publikationen)

Pfarrer Daniel Pfisterer hat zum Beispiel mit Aquarellfarben festgehalten, welche Vielfalt an Musikinstrumenten um 1720 vom Kirchenorchester in der Köngener Peter- und Paulskirche gespielt wurde. Es sind Clavichord (steht für die Orgel), Flöten, Violine, Viola, Oboen, Blockflöte, Fagott, Zinken (Lochhörner), Trompete, Posaune, Kontrabass, Laute, Pauken und Harfe. Nebenbei widerlegt Pfisterer die Auffassung Pauken und Trompeten seien dem Militär vorbehalten - sie gehörten zur kirchlichen Festtagsmusik dazu.

 

Die Peter- und Paulskirche mit dem gerade fertig gestellten Turm

gemalt von Pfarrer Daniel Pfisterer  

 

  • 14. Januar 1739: Wilhelm Ludwig Thumb von Neuburg tauscht die seinem Geschlecht verbliebene Hälfte Köngens gegen das in württembergischen Besitz befindliche Schloss im nahe gelegenen Unterboihingen (bis heute im Besitz der Barone Thumb von Neuburg). Zusätzlich erhielt er einen Geldbetrag in Höhe von 45.000 Gulden. Für seine Familienmitglieder ließ er sich ein Begräbnis in Köngen zusichern.

Die Zusammenarbeit mit dem Hause Württemberg war für Wilhelm Ludwig im Laufe der Jahre immer beschwerlicher geworden. Immer wieder war es zu Streitigkeiten gekommen, unter anderem wegen Straßen- und Brückenbau.

  • Nach dem vollständigen Erwerb Köngens durch Württemberg wohnten die Vögte (ab 1759 mit dem Titel Oberamtmann versehen) in ihrem Amtssitz, dem Schloss. Neben ihrer Verwaltungstätigkeit übten sie auch die (niedere) Gerichtsbarkeit aus. Bei den jährlichen Vogtgerichten wurden die Übertretungen der Gemeindeordnung und kleinere kriminelle Delikte verhandelt.

  • Direkt nach dem Verkauf an Württemberg wurde die bisher selbstständige Kirchengemeinde in die württembergische Landeskirche eingegliedert.

  • Herzog Karl von Württemberg übereignete 1750 das so genannte Widumshaus im äußeren Schlosshof an Burkhardt Friedrich von Kaltental als ein Mannlehen gegen seine Ansprüche auf das Gut Aldingen. 1779 kam es durch Kauf wieder an Württemberg zurück. Das Widumshaus, welches vom Geschlecht Kaltental zu einem Schlösschen eingerichtet worden war, wurde abgebrochen.

  • Köngener Geschichten aus dieser Zeit

  • Die folgende Geschichte ergibt sich aus einem Eintrag in das Köngener Begräbnisregister, das so genannte Totenbuch, im August 1712: Daniel Thumb von Neuburg, der siebenjährige Enkel des Köngener Ortsherren Wilhelm Ludwig Thumb, war an einer heimtückischen Krankheit gestorben. Am Tag der Beerdigung begaben sich die Dorfbewohner in den Vorhof des Schlosses, um an dem Leichenzug zum Friedhof teilzunehmen, der, wie damals üblich, erst nach Einbruch der Dunkelheit stattfand. Der Leichenzug formierte sich in der traditionellen Reihenfolge: Die Eltern hinter der Leichenkutsche, der Großvater des verstorbenen Jungen und die adligen Verwandten direkt vor ihr. Davor befreundete Adlige aus der Umgebung, dann der Pfarrer, der Wundarzt, der Lehrer, die Männer der Gemeinde, die Frauen und an der Spitze die Dorfjugend. Das Läuten der Glocke sollte den Leichenzug begleiten. Auf halber Strecke zum Friedhof geschah etwas Unerwartetes, Unfassbares: Ein letzter Glockenschlag und die Glocke schwieg. Alle im Zug blieben wie angewurzelt stehen. Warum schlug die Glocke nicht mehr? Die Dorfbewohner, starr vor Schrecken, begannen leise zu tuscheln. Ein Diener des Ortsherren stellte schließlich fest, dass der Glockenschlegel zerbrochen war und auf den Brettern des Turmbodens lag. Die Teilnehmer des Leichenzugs waren sich einig, dass es sich um ein Zeichen Gottes handeln müsse. Der Leichnam des jungen Adligen wurde an der Stelle, wo die Kutsche zum Stehen gekommen war, begraben.

  • Aus einem Eintrag in das Begräbnisregister im Jahr 1721 lässt sich folgende Geschichte rekonstruieren: Ein ärmlich gekleideter Fremder brach im Dorf zusammen. Sein Tod war abzusehen. Der Pfarrer, Daniel Pfisterer, eilte zu dem Sterbenden, der jedoch in bayerischem Dialekt einen katholischen Geistlichen verlangte. Einen solchen gab es damals in Köngen nicht.  Daniel Pfisterer wies die Herumstehenden an, den 'Katholischen' auf einen Karren zu laden und ins benachbarte katholische Unterboihingen zu bringen. So geschah es. In Unterboihingen verstarb der Mann wenige Stunden später. Für den dortigen Pfarrer erhob sich nun die Frage, wer die Beerdigungskosten tragen solle. Ein Blick in die Taschen des toten Bayern zeigte, dass er keinen Groschen bei sich trug. Der Unterboihinger Pfarrer ließ den Toten, katholisch hin oder her, nach Köngen zurückfahren. Ratlose Gesichter auch dort. Seit Menschengedenken war kein Katholik in der 'evangelischen Erde' Köngens begraben worden. Schließlich siegte die Ehrfurcht vor dem Toten gegen das Prinzip der starren konfessionellen Trennung. Der Tote erhielt ein Armenbegräbnis außerhalb des Friedhofs.

  • Am 28. August 1768 schrieb der Köngener Pfarrer Informationen in das Totenbuch, aus der sich diese Geschichte ergibt: Mehrere aufgeregte Dorfbewohner versammelten sich vor dem Pfarrhaus. Dem Pfarrer berichteten sie über einen Mann, der tot im nahe gelegenen Neckar trieb. Wahrscheinlich handle es sich um einen Selbstmörder, dessen Bestattung auf Köngener Boden Unglück und Fluch über die Gemeinde bringen werde. Der Pfarrer eilte zum Neckar und stellte dort nüchtern fest, dass der Mann auch vom Uferweg abgeglitten sein könnte und dann im Fluss ertrunken war.  Am Abend wurde der Tote unter Missfallen vieler Einwohner Köngens, die an diese Möglichkeit nicht recht glauben wollten, auf dem Friedhof beerdigt. Am nächsten Morgen entdeckte der Pfarrer, dass das Grab wieder geöffnet und die Leiche verschwunden war. Bei einer Befragung im Ort begegnete ihm eisernes Schweigen. Er nahm sich fest vor, in seiner nächsten Predigt gegen den Aberglauben der Pfarrkinder zu wettern. Noch voller Aufregung notierte er das Erlebte im Totenbuch.


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 Stand: 22.01.2019                                                  Copyright © 2019 Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.                                                  Autor: Dieter Griesshaber

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