Die Welt des späten
Mittelalters (1250 - 1400)
Das Ende der Luxemburger
und der Aufstieg der Habsburger Kaiserdynastie (1400 - 1517)
Die Reformation von
Luthers Anschlag der 95 Thesen bis zum Wormser Reichstag (1517 - 1521)
Der Dreißigjährige Krieg
(1618 - 1648)
Vom Westfälischen Frieden
(1648) bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen (1740)
Der Aufstieg Preußens zur
europäischen Großmacht (1740 - 1763)
Die Französische
Revolution bis zum Ende der Diktatur Robespierres (1789 - 1794)
Deutschland in der Zeit der
Französischen Revolution und der Herrschaft Napoleons (1789 - 1815)
Restauration und
Revolution (1815 - 1830)
Monarchie und Bürgertum (1830
- 1847)
Die Revolution von
1848/49
Von der gescheiterten
Revolution 1848 bis zur Gründung des Deutschen Reiches 1871
Die Innen- und Außenpolitik
Bismarcks (1871 - 1890)
Das Deutsche Kaiserreich
von 1890 bis zum Ausbruch der Ersten Weltkriegs 1914
Die Industrielle
Revolution in England und Deutschland (1780 - 1914)
Europäischer
Kolonialismus und Imperialismus (1520 - 1914)
Der Erste Weltkrieg (1914 -
1918)
Der Weg zur Weimarer
Republik 1918 - 1919
Der Kampf um die Staatsgewalt
in der Weimarer Republik (1919 - 1933)
Die Machtübernahme der NSDAP
und die Errichtung der Diktatur Hitlers (1933 - 1939)
Der Zweite Weltkrieg (1939
- 1945)
Der Weg in die Teilung
Deutschlands (1945 - 1949)
Der Kalte Krieg: Vom
Kriegsende 1945 bis zum Bau der Berliner Mauer 1961
Die Ära Adenauer (1949 -
1963)
Die Kanzlerschaft Ludwig
Erhards 1963 - 1966
Kalter Krieg Teil 2: Von
der Kubakrise 1962 bis zur Auflösung der Sowjetunion 1991
Die Zeit der Großen
Koalition 1966 - 1969
Die Ära Brandt (1969 - 1974)
Die Kanzlerschaft Helmut
Schmidts (1974 - 1982)
Die Kanzlerschaft Helmut
Kohls von 1982 bis 1987
Die Kanzlerschaft Helmut
Kohls von 1987 - 1989
Der Weg zur
Wiedervereinigung Deutschlands (Teil I: Die DDR von den siebziger Jahren
bis zum Fall der Mauer im Jahr 1989)
Vom Fall der Berliner
Mauer bis zur deutschen Einheit (1989 - 1990)
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Die Bauern
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- Herrschafts- und Treueverhältnisse
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Königs- oder Freibauern
standen unmittelbar unter der Schutzherrschaft
des Königs. Der König übte den Schutz nicht
selbst aus, sondern beauftragte den
ortsansässigen
Adel,
sofern dieser durch
eine Treue- und
Gefolgschaftspflicht
mit ihm verbunden war. Der König hatte - als
oberster Herr - die Pflicht, den Schutz der
Königs- oder Freibauern zu gewährleisten. Die
Adligen selbst legten größten Wert darauf,
möglichst viele Personen unter ihre
Schutzherrschaft zu bekommen, entschied dies
doch in erster Linie über ihre
soziale Geltung.
Der Ortsadel neigte dazu, die königlichen Rechte
als ihre eigenen zu betrachten (abhängig von der
Stärke des jeweiligen Königs).
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Bauern im Mittelalter |
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Das
Treue- und
Gefolgschaftsverhältnis
war für den Bauern auch ein
wirtschaftliches Dienstverhältnis
zu seinem Grundherrn. Der Bauer erhielt sein -
meist kleines - Bauerngut in einem
Leiheverhältnis,
d.h. das Land verblieb dem Herrn als Eigentum, der
Bauer bebaute es und lieferte aus dem Ertrag
jährlich festgelegte
Abgaben ab; außerdem
leistete er bestimmte Dienste (Frondienste).
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Das
Treueverhältnis,
das den freien Bauern mit seiner Herrschaft
verband, galt in ähnlicher Weise in den
Beziehungen dieses Grundherrn zum höheren Adel
(zu Grafen und Herzögen oder unmittelbar zum
König). Der höhere Adel war in einem
Treueverhältnis an den König gebunden.
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- Rechtsverhältnisse der Bauern zu
ihrem Herrn
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Bauern, die
rechtlich als
frei
galten, waren
wirtschaftlich
zumeist vom Grundherrn abhängig. Solange die
Abgaben an den Herrn entrichtet und die
Vorschriften der Dorfgemeinde eingehalten wurden,
waren sie in der Bewirtschaftung des Gutes
selbständig.
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Gemeinsame
Arbeiten
(Ausbessern der Feldwege, gemeinsames Pflügen, Säen
und Ernten, Rodungsarbeiten u .a..) standen unter
der Leitung des Herrn oder Ritters, der das Dorf
schützte.
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Wirtschaftliche Einrichtungen,
die nur einmal für das ganze Dorf nötig waren, wie
zum Beispiel eine Mühle oder ein Backhaus,
errichtete meist der Dorfherr und entwickelte daraus
ein Monopol, so dass alle Bauern des Dorfes bei ihm
mahlen lassen oder backen mussten
(Bannrechte).
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Neben der
Bindung an den übergeordneten Grundherrn waren die
Bauern einer Dorfgemeinde
genossenschaftlich
organisiert. Diese genossenschaftliche Bindung
verpflichtete zur gegenseitigen Hilfe und zum
gemeinschaftlichen Handeln. Die Formen des
Gemeinschaftslebens wurden durch
Sitte und
Recht
zusammengehalten. Was das Recht nicht festlegte, das
fixierte die Sitte.
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Vom
9. bis zum 14. Jahrhundert
gab es bei den Bauern im allgemeinen
keine Arbeitslosigkeit.
Dies schließt ein kurzfristiges Überangebot an
bäuerlichen Arbeitskräften in einer Region nicht
aus. Es lag im Interesse der Grundherrn, die Bauern
zur Ausdehnung ihrer Herrschaft einzusetzen. Dazu
gehörten Rodungen, die Eindeichung der Nordsee, die
Kolonisation des Ostens u. a.
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Die
Fixierung der bäuerlichen
Abgaben im 12. und 13. Jahrhundert,
zunächst in Naturalien, dann aber mehr und mehr in
Geld,
hat die wirtschaftliche Lage der Bauern verbessert.
Für den Grundherrn bekamen die Abgaben den
Charakter einer - in Geld bezahlten - Rente, deren
Kaufkraft immer geringer wurde. Die Folge war, dass
auch die Fürsorge des Grundherrn gegenüber den
Bauern nachließ.
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Die lange
Abwesenheit vieler Adliger während der Kreuzzüge
trug zu einer
Lockerung der Herrschaft
über den einzelnen Bauern und die Dorfgemeinschaft
bei. Der
Schultheiß
(Schulze), der ursprünglich der von dem Herrn zur
Vertretung seiner Rechte eingesetzte Bauer, gewinnt
in dieser Zeit an Bedeutung und Selbständigkeit.
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Die
steigende Macht der bäuerlichen Gemeinden und
Genossenschaften sowie die geringer werdenden
Grundzinsen und Frondienste zeigen auf, dass die
Lage des Bauern bis zum Ende des 14. Jahrhunderts
keinesfalls schlecht war; sie konnten vielmehr einen
gewissen
Wohlstand
und eine weitgehende
Selbständigkeit des Wirtschaftens
erreichen.
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Die Ritterschaft
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Bauern
Königtum
Kirche
Städte und Bürgertum
Weltbild
Die Pest
Literaturangaben
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Das Leben
jedes adeligen Herrn oder Ritters hatte einen
doppelten Charakter. Er war
bäuerlicher Grundherr
aber auch
Kämpfer,
der sein Dorf schützte, seine Fehden ausfocht und im
Dienst seines herzoglichen oder königlichen Herrn
zu Heerzügen auszog.
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Rittertum:
Herr Heinrich von Rugge. Aus der Manessischen
Liederhandschrift.
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Die Ähnlichkeit der
Bindungen des Ritters nach unten und oben sind
nicht zu verkennen, wenn auch die eine in die
Welt bäuerlichen,
die zweite in die Welt des
ritterlichen Lebens
gehört. Prägend war jeweils die Leitvorstellung
eines Verhältnisses auf Gegenseitigkeit, in dem
Rechte und Pflichten einander die Waage hielten.
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Gegen die
Fehden im Innern richtete sich seit dem 11.
Jahrhundert die
Gottes- und
Landfriedensbewegung.
Fehden bedeuteten, dass die Adligen nur für kleine
Vergehen Buße zu fordern oder zu leisten bereit
waren; größere Übeltaten wurden auf
eigene Faust
durch Kämpfe gelöst. Die Folgen
waren Rechtsunsicherheit und mangelnde öffentliche
Sicherheit. Besonders die Bauern hatten darunter zu
leiden. Kirche und König versuchten diese Fehden
der Adeligen zu verhindern.
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Die 'Meier'
wurden vor allem von den
geistlichen Grundherrn
zur Verwaltung ihrer Höfe und zur Erhebung und
Einziehung der Zinsen eingesetzt. Sie waren zunächst
keine Adeligen. Ihre Tätigkeit gab ihnen jedoch eine
über die Bauern erhobene Stellung, die mit
derjenigen der ritterlichen Herrn zu vergleichen
war.
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Die
'Ministerialen' verdanken ihr Entstehen dem Versuch
der staufischen Könige, altes Königsgut zu sammeln,
es durch neues zu ergänzen und zu geschlossenen
Gebieten zusammenzuschließen. Dazu brauchte man
ritterliche Kämpfer, die
von den bestehenden adeligen Geschlechtern nicht
allein gestellt werden konnten. In dieser
'Notlage'
wurden andere - oft unfreie - Dienstleute den
adeligen Rittern gleichgestellt. Bald wurden die
Ministerialen auch zur Verwaltung des Reiches
eingesetzt.
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Mit dem
Tod Friedrichs II.
im Jahr 1250 beginnt der Niedergang des Rittertums.
Das Königtum,
das die Ministerialen überall im Reich eingesetzt
hatte, wird entscheidend geschlagen. Von 1256 bis
1273 kam es zu keiner anerkannten Königswahl in
Deutschland. Die Macht der
sieben Kurfürsten, die
nach diesem
Interregnum
den König zu wählen hatten, war größer als die des
Königs. Die Kurfürsten legten Wert darauf, einen
schwachen Herrn zum König zu wählen.
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Ein
wichtiger Grund für den Niedergang des Rittertums
besteht darin, dass das
Feudalverhältnis
zwischen Ritter und Bauer
(nicht das zwischen
Fürst und Bauer!) seit dem 14. und 15. Jahrhundert
seine innere Begründung und Rechtfertigung verloren
hatte. Es war geschaffen worden, weil der Bauer den
Schutz des Ritters
brauchte. Dies hatte sich nun geändert: mit den
Landesterritorien
waren Mächte entstanden,
die ihre Untertanen schützten und die öffentliche
Sicherheit garantierten. Die Ritter hatten ihre
Schutzfunktion verloren; oft waren sie nur noch das
ausführende Organ der Fürsten. Diese
Strukturänderung
bedeutete das Ende des Feudalismus.
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Der König und die
Fürsten
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Bauern
Ritterschaft
Kirche
Städte und Bürgertum
Weltbild
Die Pest
Literaturangaben
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Der
König (und Kaiser)
stand über Ritter und Bauer, über Geistlichkeit und
den Klöstern sowie über den Städten.
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Durch seinen
Besitz an Fronhöfen und durch seine
Herrschaftsrechte über freie Bauern war der König
größter bäuerlicher Grundherr.
Freie und unfreie Bauern unterstanden seiner Schutz-
und Gerichtsherrschaft. Daneben stand er an der
Spitze der den ganzen Adel umfassenden
Lehenspyramide; der König war
oberster Heerführer
und oberster
Gerichtsherr.
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Der König hatte
keine feste Residenz; er lebte auf einer Pfalz von
den Erträgen eines Fronhofs sowie von den Abgaben
der dazugehörigen Königsbauern. Wenn die Vorräte
aufgebraucht waren, zog er in eine andere Pfalz. Der
König war zeitweilig auch Gast bei einem Bischof.
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Die in der
Herrschaftszeit von Kaiser Karl IV.
in lateinischer Sprache verfasste 'Goldene
Bulle' von 1356 legte das Verfahren
zur deutschen Königswahl fest. In diesem Gesetz des
Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wird das
erstmals 1273 bei der Königswahl Rudolfs von
Habsburg angewandte Verfahren, den König
nicht vom 'Volk', sondern von einem
Kurfürstenkollegium wählen zu lassen,
rechtlich verankert. Der Name des Gesetzes bezieht
sich auf das goldene Siegel (aurea bulla).
Die sieben Kurfürsten waren die drei Erzbischöfe von
Mainz, Trier und Köln, der Pfalzgraf bei Rhein
(Kurpfalz), der Herzog von Sachsen, der Markgraf von
Brandenburg und (teilweise umstritten) der König von
Böhmen. Die "Goldene Bulle" legte außerdem die
dynastische Erbfolge in den sieben Kurfürstentümern
und deren besondere Vorrechte fest. Auch das
zeremonielle Miteinander zwischen Kaiser und
Kurfürsten wurde geregelt.
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In den 150 Jahren vor den
Bestimmungen der "Goldenen Bulle" war das
Heilige Römische Reich von Streit und Krieg über
die Rechtmäßigkeit und die Formen der Königswahl
erschüttert worden. Dabei ging es um die
Legitimation der gewählten Könige, um die
Zusammensetzung der Wählerschaft, um das
Mitbestimmungsrecht der Päpste oder um die
rituellen Akte, mit denen ein neugewählter
Herrscher ins Königsamt aufstieg. Der Doppelwahl
von 1198, in der ein Teil der Fürsten den
Staufer Philipp von Schwaben und der andere Teil
den Welfen Otto von Braunschweig zum Monarchen
erhob, folgten mehrere strittige Wahlen oder
Erhebungen von "Gegenkönigen".
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Der Hochadel
stellte im Mittelalter und auch noch lange danach
einen rechtlich und sozial abgeschlossenen
Herrschaftsstand dar, der durch ein "geschlossenes"
Heiratsverhalten dafür sorgte, dass
gesellschaftliche Führungspositionen nicht durch
Leistung, sondern durch Geburt und familiäre
Zugehörigkeit vererbt wurden.
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Die ersten adligen Familienverbände haben sich
in der Merowinger- und in der Frankenzeit
herausgebildet. Die Welfen gelten als das
älteste Adelsgeschlecht in Deutschland.
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Der Hochadel war
reichsunmittelbar, unterstand also direkt dem Kaiser
und nicht wie der "landsässige" Adel einem
Landesherrn. Zum Hochadel gehörten nur solche
Familien, welche die Landesherrschaft bzw. die
Landeshoheit über ein Territorium ausübten.
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Bei dem rein
feudalen Staatsaufbau war die Macht des Königs stets
gefährdet. Viel hing von der
Persönlichkeit
und der Macht des Königs oder des Kaisers ab. Das
Königshaus der
Hohenstaufer hatte
versucht, die im 11. Jahrhundert an den Hochadel
abgegebenen oder verloren gegangenen Bezirke
königlicher Herrschaft zu retten und auszubauen.
Sein Untergang machte das bis dahin Erreichte wieder
zunichte.
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Geschwächt
wurde die Stellung des Königs auch dadurch, dass
eine
Erbfolge
nur in gewissen Grenzen bestand. Im Laufe des
Mittelalters begrenzte sich die Zahl der wählenden
Fürsten auf einen kleinen abgeschlossenen Kreis
(später Kurfürsten
genannt). Deren eigenes Interesse verlangte einen
schwachen König.
Daher nahm die Königsmacht stetig ab. Wenn ein
deutscher König noch über größere Macht verfügte, so
hatte er es nur seiner Hausmacht zu verdanken (das
heißt der Macht, die er als Landesfürst hatte).
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Durch die
Heirat
Heinrichs VI.
(reg. 1190 - 1197) mit der Erbin des normannischen
Reiches, Konstanze von Sizilien, verschob sich die
Stellung des deutschen Königs gegenüber den
deutschen Fürsten. Es veränderte auch den
Charakter des Königtums
selbst.
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Als
Friedrich II.
(1212 - 1250) nach Deutschland kam, war er auch
Herrscher in anderen Ländern. Was zunächst wie eine
Stärkung des deutschen König- und Kaisertums aussah,
erwies sich als eine
Überschätzung der eigenen Kräfte.
Sowohl der Papst
als auch der
französische König
sahen ihre eigene Macht durch den staufischen
Herrschaftsanspruch in Italien gefährdet. Diesen
Gegnern gegenüber konnten sich die Nachfahren
Friedrichs II. nur noch kurze Zeit behaupten: Sohn
Manfred wurde
1266
bei Benevent geschlagen, der Neffe Konradin wurde
1268
bei Tagliagozzo besiegt.
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Als erster
König nach dem
Interregnum
(1256 - 1273) wurde
Rudolf von Habsburg
(1273 - 1291) gewählt, ein ziemlich machtloser Graf.
Er verstand es, dem Königtum neues Ansehen zu
verschaffen. Durch die Verleihung der Herzogtümer
Österreich, Steiermark und Krain legte Rudolf den
Grundstock für die Hausmacht der Habsburger im
Südosten des Reichs und den Aufstieg seiner
Dynastie.
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Nach dem
Tode Rudolfs von Habsburg im Jahr 1291 wählte man
nicht den Sohn des Königs, sondern einen anderen,
möglichst machtlosen Herrn -
Adolf von Nassau
(1291 - 1298). Ihm
folgte nach kurzer Regierungszeit des Habsburgers
Albrecht I.
(1298 - 1308) Heinrich VII. von Luxemburg
(1308 -
1313), also wieder ein römisch-deutscher König eines neuen Hauses. Für
Heinrich VII. von Luxemburg ist charakteristisch,
dass er sich weitgehend der Politik Frankreichs
anschloss.
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Der Luxemburger Johann,
ein Sohn Heinrichs VII., heiratet 1310 die Schwester
des verstorbenen Königs von Böhmen, Wenzel
III. . Johann wird 1311 zum König
von Böhmen gekrönt.
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Streitigkeiten über die Nachfolge Kaiser Heinrichs VII.
führen 1314
zur Doppelwahl von Friedrich dem Schönen
(Habsburg) und Ludwig dem Bayern
(Wittelsbach). Johann von Böhmen kommt
nicht zum Zug.
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Im September 1322 besiegt König Ludwig IV., der Bayer, seinen Rivalen
Friedrich den Schönen bei
Mühlhausen am Inn. Im Jahr 1328 wird Ludwig
IV. in Rom zum Kaiser gekrönt. Im
Mittelpunkt seiner Politik stand die Förderung der
Städte, in denen er potenzielle Verbündete im Kampf
gegen die Fürsten sah. Im Kampf um die Macht
unterliegt er schließlich den Habsburgern und
Luxemburgern.
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Viele Jahre führte
Ludwig IV., der Bayer, einen
erbitterten Kampf gegen die Päpste in Avignon,
weil diese sein Königtum nicht anerkannten.
Gegen den Willen von Papst Johannes
XXII. ließ er sich 1328 in Rom zum
Kaiser krönen, zuerst von Bischöfen, dann von
einem Gegenpapst. Papst Clemens VI.
verhängte im April 1346 den endgültigen
päpstlichen Bannfluch über ihn.
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Am 11. Juli 1346 wird Karl IV., der Sohn des böhmischen Königs
Johann, in Rhens von drei Erzbischöfen sowie den
Kurfürsten von Böhmen und Sachsen zum
römisch-deutschen König gewählt. Er war nun Gegenkönig zu Ludwig IV.. Noch im Jahr 1346
nimmt er an der Schlacht bei Crézy auf der Seite der
Franzosen gegen die Engländer teil. Frankreichs
Niederlage bildet den Auftakt des Hundertjährigen
Kriegs. Als Ludwig IV. im Oktober 1347 stirbt, ist
die Position Karls IV. als König gefestigt. In die Zeit der
Herrschaft des Luxemburgers Karl IV.
fällt die "Goldene Bulle",
die neben den Rechten und Pflichten des
Königs, des Adels und der Städte auch die
Modalitäten der Königswahl durch die
Kurfürsten festschreibt. Karl IV. widmet
sich insbesondere dem Ausbau seiner
Hausmacht in Böhmen. In Prag wurde die erste
Universität im Heiligen Römischen Reich
gegründet.
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Ludwig
IV., der Bayer ( reg. 1314 -
1347) und Karl IV. (reg. 1346 -
1378) konnten während ihrer Regierungszeit eine
so bedeutende Hausmacht
erwerben, dass sie wieder eine
ansehnliche Königsmacht darstellen
konnten. |
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Karl IV. (* 1316, † 1378),
1346 römisch-deutscher König (Gegenkönig), ab
1347 König von Böhmen als Karl I., 1349
römischer König, ab 1355 König von Italien und
Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, ab 1365
König von Burgund.
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Geistliche und
Mönche
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Bauern
Ritterschaft
Königtum Kirche
Städte und Bürgertum
Weltbild Die Pest
Literaturangaben |
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- Hohe Geistlichkeit und
Adelsherrschaft
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Um eine
stärkere Position gegenüber dem mächtigen Adel zu
erlangen, hatte
König Otto I. (936 -
973) den Entschluss
gefasst, das Reich auf die
Kirche
zu stützen und diese zu stärken. Zu diesem Zweck
wurden die
Bischöfe
und
Reichsäbte
reichlich mit Besitz und
Herrschaftsrechten
ausgestattet. Im Gegenzug verlangte der König von
den geistlichen Herrn die Stellung festgesetzter
Kontingente zum Heer. In den Herrschaftsrechten, zu
denen auch Grafschaftsrechte und Herzogtümer
gehörten, waren die Verwaltung dieser Gebiete, die
Steuererhebung und die Gerichtsbarkeit
eingeschlossen. Aus den Bischöfen und Reichsäbten
wurden geistliche Fürsten.
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Aus der
engen Verbindung von Königtum und Kirche entstanden
bald auch Gegensätze. Papst
Gregor VII. (1083 -
1085) wehrte sich gegen die Einsetzung der Bischöfe
durch den König,
Bernhard von Clairvaux
(1090 - 1153) setzte
sich für einen rein kirchlichen Dienst der Bischöfe,
Erzbischöfe und Äbte ein - ohne Verpflichtung zu
politischem oder wirtschaftlichem Dienst für den
König. Überall im Land kämpfte man außerdem gegen
die Herrschaft von Eigenkirchenherrn über kleinere
Klöster und Kirchen.
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Eine
Klosterreformbewegung,
die von Hirsau im Schwarzwald ausgeht, kämpft um die
Beseitigung der
Eigenkirchenherrschaft
des Adels. Dabei ging es um die Herrschaft von
Adelsgeschlechtern über von ihnen gegründete oder
ausgestattete Kirchen und Klöster.
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Die alten
Klöster Deutschlands, die
Benediktinerabteien,
hatten aus Schenkungen des Königs oder des hohen
Adels großen Grundbesitz sowie Herrschafts- und
Gerichtsrechte erworben. Grundbesitz und Rechte
gaben sie zum Teil an benachbarte Adelige ab,
behielten sich jedoch das übergeordnete
'Herrenrecht'
vor.
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Die Klöster
der Benediktiner waren landwirtschaftliche
Musterbetriebe. Seit dem 11. Jahrhundert traten
neben die Chormönche (Kleriker) die
Laienbrüder (Fratres
conversi), denen dann die Hauptlast der
landwirtschaftlichen und handwerklichen Arbeit
zufiel.
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Für die
zweite Hälfte des Mittelalters wurde für die Klöster
- außer der Befreiung von der Adelsherrschaft - ihr
soziales Engagement
maßgebend. Den Nährboden für diesen sozialen
Frömmigkeitstyp bildeten die Städte. Neue Orden
entstanden: Zisterzienser (1098), Prämonstratenser
(1120). Seit dem 13. Jahrhundert entstehen Klöster,
die Wert darauf legten, nicht reich zu werden, das
heißt die von Franz von Assisi(1182 - 1226)
begründeten Franziskaner, die 1216 gegründeten
Dominikaner und die 1256 entstandenen Augustiner.
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Dank der Klöster
begann im christlichen Europa Wissen wieder wichtig,
wieder bewahrenswert zu werden. Man kann davon
ausgehen, dass fast alle Werke, die zur
Karolingerzeit noch bekannt waren, auch heute noch
zugänglich sind. Die Mönche bewahrten nicht nur
überkommenes Wissen, sie häuften auch neues an:
historische und theologische Werke, Gedichte und
Gesetze, Schriften zu Philosophie und erste zaghafte
Ansätze einer neuen Naturwissenschaft. Manche
Abteien werden im Mittelalter zu Schulen oder
Apotheken, zu Krankenhäusern oder Sterbehospizen.
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Der Bürger
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Bauern
Ritterschaft
Königtum Kirche
Städte und Bürgertum
Weltbild Die Pest
Literaturangaben |
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Anzahl der
Städte im 13. Jahrhundert in Deutschland:
ca. 2000 (9. Jahrhundert: 40, 10. Jahrhundert: 90,
11. Jahrhundert: 140, 12. Jahrhundert: 250)
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Am Ende des
15. Jahrhunderts
gab es in Deutschland ca. 3000 Städte. Zu dieser
Zeit lebten in den Städten nur etwa 10 bis 15
Prozent der Gesamtbevölkerung von etwa 12,5
Millionen.
Lediglich 12 bis 15
Städte hatten mehr als 10.000 Einwohner.
Dazu kommen noch 15 - 20 Städte mit je 2000 bis
10.000 Einwohnern. Bei den meisten Städten lag
die Einwohnerzahl zwischen 100 und 1000.
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Die Entstehung
selbstverwalteter Städte freier Bürger
inmitten einer Feudalgesellschaft, die neben
Klerikern und Fürsten im Wesentlichen abhängige
Bauern kannte, ist eine einschneidende Entwicklung,
die mehr als 100 Jahre dauerte.
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Beginnend im 11.
Jahrhundert in Italien begannen Siedlungen
damit, sich zu Gemeinden ('communes')
zusammenzuschließen. Wesentliches Element
dieser Zusammenschlüsse war der Eid, der
alle miteinander verband. Man gelobte sich
einander gegenseitige Hilfe und den Einsatz
für Freiheit und die gemeinsamen Rechte.
Durch diese Gemeinschaften wurden
Ratsherren ('consules') gewählt,
welche die Geschicke der Gemeinde lenken
sollten. Auf dem Gebiet des heutigen
Deutschland finden wir erste Stadträte 1198
in Speyer und 1216 in
Köln.
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Die kommunalen Städte
verfügten erstens über eine
spezifische Verfassung, zweitens
über ein gesondertes Stadtrecht,
waren drittens der Wahrung der
Freiheit und viertens dem
Schutz des Friedens verpflichtet.
Auf dem Weg zu Stadtrecht, Stadtverfassung
und bürgerlicher Freiheit mussten sich die
Städte sowohl mit Kaisern
und Königen als auch mit
ihren Stadtherren
auseinandersetzen. Immer wieder gerieten die
Städte in Konflikt mit Fürsten und
Bischöfen. So musste zum Beispiel
Kaiser Friedrich II. 1231 /
32 den Fürsten zahlreiche Zugeständnisse
machen, die zugleich eine Verringerung der
Rechte der Städte nach sich zogen. Trotz
solcher Konflikte setzte sich die Stadt als
neue politische Einheit durch. Wesentlich
für ihre Stabilität und positive Entwicklung
war die Verleihung von Stadtrechten durch
die Stadtherren (weltliche und geistliche
Fürsten), die
günstige rechtliche Verhältnisse schufen und
zugleich die Verfassung und die Art und
Weise der Selbstverwaltung der Städte
festlegten. Das erste Stadtrecht
auf dem Gebiet des heutigen Deutschland
erhielt Freiburg im Breisgau im Jahr 1120.
Zum Stadtrecht gehörten an erster Stelle die
obrigkeitlichen Privilegien,
die der Stadt verliehen worden waren. Sie
betrafen den Status ihrer Bürger, den vor
Ort abzuhaltenden Markt oder auch Fragen der
Gerichtsgewalt sowie viele weitere Aspekte
städtischen Lebens. Wesentliches Element war
das Recht des Bürgers, frei über seinen
Aufenthalt und seine Arbeitskraft zu
bestimmen, sowie das Grundbesitz- und
Erbrecht.
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Etwa zwischen dem 10. und dem 13.
Jahrhundert erwärmte sich das Klima in Europa. Die
landwirtschaftlichen Erträge
steigerten sich. So konnten auch mehr Menschen mit
Nahrungsmitteln versorgt werden, die nicht selbst
Landwirtschaft trieben. Dadurch intensivierte sich
der Handel. Zugleich
differenzierten sich Handwerk und
Gewerbe weiter aus. Die daraus
folgende wirtschaftliche Dynamik führte zur
Vergrößerung der bestehenden Siedlungen.
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Im 10. - 12. Jahrhundert
hatte der
Bischofssitz
das Leben der Stadt bestimmt. Um den
Bischofssitz häuften sich die Kirchen. So besaß
zum Beispiel Köln damals elf Stiftskirchen und
vier Pfarrkirchen.
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Ungestörte
Ausübung ihrer Tätigkeit
-
Sicherer
Platz für die Aufbewahrung von Waren und
Geld
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Der
Fernhandel und auch der mit dem Handwerk
verbundene Kleinhandel brauchen einen
geschützten Markt.
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Handel und Gewerbe
stellen sich deshalb unter die
Schutzherrschaft des Königs
(oder bald
auch eines anderen "großen Herrn").
Die
Marktprivilegien sind hauptsächlich
Schutzzusagen des Königs über diesen
Markt. Als Gegenleistung zahlen die
Kaufleute Steuern.
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Kaufleute,
Handwerker und Bauern bilden die
Gemeinde der um den Markt herum
entstehenden Siedlung, die man, wenn
alle Voraussetzungen (Schutzherrschaft,
Markt, Ummauerung, Handel und Gewerbe)
erfüllt sind, als
Stadt
bezeichnet.
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- Der Kampf gegen die Stadtherren
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Parallel mit
dem
steigendem Reichtum der
Städte und der
sinkenden Macht des
Königs sowie einiger
Fürsten versuchen die Bürger, die Herrschaft der
Stadtherrn zu beschränken oder abzuschütteln.
Den Städten kam zugute, dass die Phase zwischen dem
11. und dem Ende des 13. Jahrhunderts durch mehrere
politische Krisen gekennzeichnet war
(Investiturstreit, deutscher Thronstreit,
Interregnum) gekennzeichnet war. Dadurch entstanden
Freiräume, die von den Stadtvertretern ausgenutzt
wurden, um ihre Position auszubauen
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Die Schutzherrschaft wurde sinnlos, als sich die
Stadt aus eigener Kraft besser schützen konnte,
als der oft weit entfernte und in Kriege
verwickelte König. In den Bischofsstädten
nutzten die Bürger die Streitigkeiten zwischen
den Bischöfen und dem König geschickt aus und
erreichten so eine weitgehende Freiheit von der
bischöflichen Stadtherrschaft. Ein Beispiel
hierfür ist die Stadt Mainz.
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Entscheidend
für den Erfolg der Bürger im Kampf gegen die
Stadtherrn war, ob sie sich eigene Institutionen
zur Stadtregierung und zur Verwaltung ihrer
Ressourcen schaffen konnten. In den einzelnen
Städten verlief diese Entwicklung unterschiedlich.
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Der
Kampf
gegen den Stadtherrn schloss Handwerker und
Kaufleute, die bisher getrennt organisiert waren, zu
einem Ganzen zusammen. Erst jetzt erwuchs das
Bewusstsein der
genossenschaftlichen Zusammengehörigkeit
und der gemeinsamen Verantwortung für die Stadt.
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- Gilden und Handelsgesellschaften
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- Der Aufstieg des
Kaufmanns vollzog sich im Wesentlichen durch Gilden
und Handelsgesellschaften.
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Der
Bäcker
Miniatur aus
dem Hausbuch der Cerruti, Ende 14. Jahrhundert,
Österreichische Nationalbibliothek, Harenberg
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Die
Mitglieder einer
Kaufmannsgilde
gelobten sich unter Eid gegenseitigen Schutz und
Beistand. Religiöse und gesellige Betätigung sowie
die Wahrung gemeinsamer Berufsinteressen standen
ebenfalls im Vordergrund.
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In den
Handelsgesellschaften
fand sich zusammen, wer sich an einem Handelszug mit
Kapital beteiligen wollte. Häufig hatten sie
Familiencharakter (Fugger, Welser, Ravensburger
Handelsgesellschaft). Im Norden Deutschlands wuchs
eine Handelsgesellschaft zum Bund der
'Hanse'
aus, der eine große Anzahl der Kaufmannschaften von
Städten (und auch die Städte selbst) umfasste.
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Zünfte sind
freiwillig organisierte, aber von der Obrigkeit mit
Monopolrecht
(Zunftzwang = Beitrittszwang für den selbständigen
Betrieb eines Gewerbes) ausgestattete
genossenschaftliche Verbände der Gewerbetreibenden.
Sie vertraten ihre Interessen gegenüber der
stadtfremden Konkurrenz, dem städtischen Rat und den
anderen Zünften.
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Die Zünfte
erließen regelmäßig für alle Gewerbegenossen
verbindliche Vorschriften
über die Arbeitszeit, die Verkaufspreise, den
Warenbezug, die Höchstzahl von Lehrlingen und
Gesellen je Betrieb, deren Rechte und Pflichten
gegenüber dem Meister, über die Aufnahme von
Meistern, gegen den unlauteren Wettbewerb u. a..
(Zunftordnung).
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Bei den
strengen Vorschriften blieb dem einzelnen Meister
nur noch die
Qualität
seiner Produkte und Dienstleistungen, wenn er sich
vor anderen auszeichnen wollte. Insgesamt ergibt
sich daraus eine steigende Qualität der
handwerklichen Produkte.
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Zur Oberschicht
einer mittelalterlichen Stadt gehörten Familien mit
besonderem finanziellem Wohlstand. Der
Ausdruck "Patriziat" ist für jene
Familien reserviert, die im eigenen wie im fremden
Verständnis ein ererbtes Recht hatten, Anspruch auf
die Regierung einer Stadt zu erheben. In der Regel
war die "Ratsfähigkeit"das entscheidende Kriterium
für die Zugehörigkeit zur Oberschicht. Innerhalb
einer Stadt übten die Patrizier zunächst das
alleinige Stadtregiment aus. Nicht immer waren
die beiden Segmente "Oberschicht"
und "Patriziat" der
Stadtgesellschaft deckungsgleich.
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Meistens reiste ein Angehöriger der Oberschicht nicht mehr
selbst mit seinen Handelszügen, sondern leitete die
Geschäfte vom heimatlichen Kontor aus.
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Politischer
Kampf der Zünfte um ihre
Mitwirkung im Stadtregiment.
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Die Art der
Auseinandersetzung zwischen Zünften und
Patriziern gestaltete sich fast in jeder Stadt
unterschiedlich. Auch der Ausgang des Streits
war zunächst unterschiedlich.
Erst im 14. Jahrhundert
waren die Zünfte stark genug, um sich in vielen
Städten durchsetzen zu können.
In Esslingen, Ulm, Freiburg, Goslar und Dortmund
erreichten sie eine Beteiligung am Rat. In
manchen Städten gelang es den Zünften zunächst,
die vollständige Herrschaft im Rat zu gewinnen.
Dies gilt für Speyer, Ravensburg, Isny und
Biberach. In den alten Hansestädten Hamburg,
Lübeck und Bremen blieben die Zünfte ohne
Erfolg. Mit Hilfe der Kaiser als Stadtherrn der
Reichsstädte gelang es den Patriziern, die
Zunftherrschaft wieder abzuschaffen. So
beseitigte Kaiser Karl IV. im Jahr 1366 die
Zunftherrschaft in Frankfurt / Main und stellte
die Machtstellung der Patrizier wieder her.
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Die
Aussicht der Gesellen, Meister zu werden,
verschlechterte sich mit
zunehmender Betriebsgröße.
Dies galt besonders dann, wenn die Zünfte
eine Höchstzahl an Meistern festsetzten. Da
sich der Meister vermehrt um den Einkauf der
Rohstoffe und den Vertrieb der Produkt
kümmern musste, konnte er nicht mehr
regelmäßig in der Werkstatt mitarbeiten. Das
alte Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen
Meistern und Gesellen ging dadurch verloren.
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Aus
den alten
'Bruderschaften'
der Gesellen wurden nun Organisationen, die
hauptsächlich gegen das - nach ihrer Ansicht
- autoritäre Vorgehen der Zunftmeister
ankämpften. Die Zusammenschlüsse der
Gesellen wuchsen oft über die Grenzen einer
Stadt hinaus. So gab es 1357 ein Bündnis der
Schneidergesellen aus zwanzig Städten.
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Die
Frage der Gesellen, d.h. der
Lohnarbeiter,
drohte für den Frieden der Städte bedrohlich
zu werden. Die Lage wurde noch dadurch
verschärft, dass in den großen Städten die
Zahl der ungelernten Arbeiter (Boten, Packer
u. a.), die keiner Zunft angehörten und
deshalb im Notfall keine Hilfe erwarten
konnten, zunahm.
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An
vielen Orten kam es zu heftigen
Auseinandersetzungen - mit unterschiedlichem
Ausgang. Viele der unzufriedenen Gesellen
oder arbeitslosen Ungelernten traten in die
Landsknechtsheere
ein.
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Das Weltbild des
späten Mittelalters (1250 - 1400)
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Bauern
Ritterschaft
Königtum
Kirche
Städte und Bürgertum
Die Pest
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Thomas von Aquin (1225 -
1274)
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- Die Pest -
Der schwarze Tod im Mittelalter
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Zahlreiche Katastrophen lassen
das 14. Jahrhundert als Zeit der Krise erscheinen.
Im Jahr 1338 gingen Myriaden von
Heuschrecken auf den Feldern nieder und
fraßen ganze Landstriche kahl. Sie vernichteten die
Ernte, das Essen für den kommenden Winter. Im Juli
1342 gab es in Europa eine
Hochwasserkatastrophe, im Jahr 1348 ein
schweres Erdbeben mit seinem
Zentrum Kärnten. Die schlimmsten Folgen hatte die
große Pest von 1347 bis 1351 mit
ihren hohen Opferzahlen.
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Erst
seit 1894 weiß man, dass die Pest durch
Bakterien im Blut
(Pestbazillus Yersina
bzw. Pasteurella pestis)
hervorgerufen
und durch Flöhe von Ratten auf den Menschen
übertragen wird. Die damalige Medizin sah
die Ursache der Erkrankung durch die Pest in
einer
Störung der Harmonie
der Lebenssäfte
(Blut, Schleim, zwei Gallenarten), die von
der Verunreinigung der Luft hervorgerufen
wird. Die Reinheit der Luft ist, so nahm
man an, wiederum von der
Planetenkonstellation abhängig.
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Vorkehrungsmaßnahmen, die von der
staatlichen Obrigkeit, der Kirche und den
Zünften ausgingen, betrafen die Isolierung
der Kranken, die Beseitigung der Leichen,
die Quarantäne von Schiffsbesatzungen u. a..
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Der Pestarzt mit Maske |
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Die Folgen der Pest
erschöpfen sich nicht in dem dramatischen
Bevölkerungsverlust. Die
Pest belastete die gesamte
Sozialordnung des Spätmittelalters.
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Die Menschen des 14.
Jahrhunderts waren nach den Maßstäben ihrer
Wissenschaft wie ihres Glaubens nicht in der
Lage, die Ursachen des Grauens zu beurteilen
oder die Krankheit zu heilen. In dieser
Ausnahmesituation kam es zu furchtbaren
Gewaltexzessen gegen die Juden, die der
Brunnenvergiftung bezichtigt wurden. Diesen
Pogromen fielen die meisten Judengemeinden
im mittleren Europa zu Opfer.
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Die Reaktionen
der Bevölkerung auf den "Schwarzen
Tod" reichten von hemmungslosem Lebensgenuss
über religiösen Fanatismus bis hin zum
Massenmord an denen, die man zum Sündenbock
der Krise machte.
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Die
"Geißler" traten der
tödlichen Seuche mit radikalen
Bußpraktiken entgegen. In ihrer
Ekstase und ihrer öffentliche
Präsenz sah der traditionelle Klerus
eine Gefahr für Ruhe und Ordnung in
der Kirche.
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Die
Juden
wurden zu Sündenböcken gestempelt. In den
Jahren 1348 bis 1350 kam es zu
heftigen Gewalttaten gegen sie.
Mindestens 400 jüdische Gemeinden im
Heiligen Römischen Reich waren davon
betroffen. Der Vorwurf, die Juden
hätten das Trinkwasser der Brunnen
vergiftet kam in Savoyen auf und
wurde dann weitergetragen.
Die Juden wurden von vielen Orten
Mitteleuropas vertrieben oder
umgebracht. Hinter den Verfolgungen
standen in nicht wenigen Fällen
Bürger, die ihre Chance sahen, von
ihren lästigen Schulden bei den
Juden loszukommen.
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Die
Kirche
- reich, verstrickt in interne
Schwierigkeiten, hilflos gegen die Pest -
verliert an moralischer Autorität
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Die Menschen des 14.
Jahrhunderts lebten in ganz anderen
Vorstellungswelten und
Bewusstseinshorizonten als heutzutage. Für
die Zeitzeugen der Großen Pest ist
selbstverständlich Gott der Akteur. Eine
solche verheerende Seuche kann nur
transzendenten Ursprung sein, sie muss von
Gott kommen und in irgendeiner Weise als
Strafe verordnet sein. Bei der
Corona-Pandemie im 21.Jahrhundert halten
sich selbst die etablierten Kirchen zurück,
was eine pseudoreligiöse Interpretation
angeht. Ein weiterer Unterschied ist die
Präsenz des Todes. Im 14. Jahrhundert lag
die durchschnittliche Lebenserwartung unter
30 Jahren. Auch der jähe Tod war präsenter
als heute.
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- Wandel des Weltbildes der Menschen
im Spätmittelalter
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- Hochmittelalter (vor der
Pest)
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Der
gesamte Kosmos, Himmel und Erde, Planeten,
die Natur, die Menschen und die
Gesellschaftsordnung war für die Gelehrten
der Zeit nach
festen Regeln
geordnet.
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- Spätmittelalter (während
und nach der Pest)
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Viele
europäische Städte waren im späten
Mittelalter und in der frühen Neuzeit
Pestherde und Zentren hoher Sterblichkeit.
Die Sauberkeit war kaum größer als auf dem
Lande, die Menschen lebten jedoch ungleich
dichter aufeinander. Allerdings sind die
Städte und ihre Bewohner nicht repräsentativ
in dieser Zeit, die große Mehrheit der
Deutschen - so etwa 85 Prozent - lebte noch
immer auf dem Lande. Die Einwohnerzahl der
meisten Städte des 16. Jahrhunderts liegt im
Dunkeln. Eine Ausnahme bildet die
Stadt Augsburg, über deren
Bevölkerungsbewegungen im 16. und 17.
Jahrhundert wir gut unterrichtet sind.
Augsburg mit seinen 56.000 Einwohnern (1501)
erlebte in der ersten Hälfte des 16.
Jahrhunderts acht Pestjahre und verlor dabei
mehr als 38.000 Einwohner. In der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts waren es sieben
Pestjahre, in denen 20.000 Pesttote zu
beklagen waren. Die neun Pestjahre in der
ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts kosteten
der bereits stark geschrumpften Augsburger
Stadtbevölkerung weitere 34.000 Tote.
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Der
Zorn Gottes
wird als Auslöser der Pestkatastrophe
angesehen. Zuflucht zu Prozessionen,
Wallfahrten, Reliquienkult etc.
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Der Zorn
Gottes als Auslöser der Pestkatastrophe.
Gott selbst streckte mit tödlichen
Pfeilen die Sünden nieder. "Tut Buße und
kehret um", war die Mahnung solcher
Darstellungen.
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Bauern Ritterschaft
Königtum
Kirche
Städte und Bürgertum
Weltbild
Die Pest
Literaturangaben
Das Land Schwaben im Späten
Mittelalter
Köngen im Späten Mittelalter
(exemplarisch für ein Dorf)
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|
Allen Schülern und Studenten, die gerade eine Prüfung zu
bestehen haben, wünschen wir viel Erfolg. Wir drücken auch
die Daumen für diejenigen, die eine Klausur schreiben müssen
oder eine Hausarbeit bzw. Referat anzufertigen haben.
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Literaturangaben
|
Bäthken,
Friedrich
|
Deutschland und Europa im Spätmittelalter (Neue
Propyläen-Weltgeschichte, Bd. 2) 1978
|
Borst,
Arno
|
Die Welt
des Mittelalters, Hamburg 2007
|
Borst,
Arno
|
Lebensformen im Mittelalter, Hamburg 2004
|
Borst,
Arno
|
Das
Rittertum im Mittelalter, Darmstadt 1998
|
Emmerich, A. / Jankrift,
/ K.P, Kockerols, B. / Müller, W. |
Deutsche Geschichte,
Menschen, Ereignisse, Epochen, Bonn 2013 |
Ennen,
Edith
|
Die
europäische Stadt des Mittelalters. 1987
|
Haas,
Wolfdieter
|
Welt im
Wandel. Das Hochmittelalter. Stuttgart 2002
|
Hägermann, Dieter (Hrsg.)
|
Das
Mittelalter. Die Welt der Bauern, Bürger, Ritter und
Mönche. München 2001
|
Herlihy,
David
|
Der
Schwarze Tod und die Verwandlung Europas, Berlin 1998
|
Hönsch,
Jörg K.
|
Die
Luxemburger. Eine spätmittelalterliche Dynastie. 2000
|
Isemann,
Eberhard
|
Die
deutsche Stadt im Spätmittelalter 1250-1500.
Stadtgestalt, Stadtregiment, Kirchen, Gesellschaft,
Wirtschaft. 1988
|
Jäschke,
Kurt Ulrich
|
Europa und
das römisch-deutsche Reich um 1300. 1999.
|
Krieger,
Karl-Friedrich
|
Die
Habsburger im Mittelalter. Von Rudolf I. bis Friedrich
III. 1994
|
Krieger,
Karl-Friedrich
|
König,
Reich und Reichsreform im Spätmittelalter (Enzyklopädie
Deutscher Geschichte 14). 1992
|
Moore,
Robert I.
|
Gesellschaft und Kultur im Hochmittelalter, München 2001
|
Schmeidler, Gerhard
|
Das
spätere Mittelalter von der Mitte des 13. Jahrhunderts
bis zur Reformation (Nachdruck 1980)
|
Schubert,
Ernst
|
Alltag im
Mittelalter. Natürliches Lebensumfeld und menschliches
Miteinander. 2002.
|
Thomas,
Heinz
|
Ludwig der
Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketzer. 1993
|
Waas,
Adolf
|
Der Mensch
im deutschen Mittelalter. 1996
|
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Stand: 01.03.2021
Copyright © 2021Geschichts- und Kulturverein Köngen e.V.
Autor: Dieter Griesshaber
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